Pflegegrad 2 - muss man Pflegeperson haben?

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Koelsch
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Pflegegrad 2 - muss man Pflegeperson haben?

#1

Beitrag von Koelsch »

Jemand hat gerade Pflegegrad 2 bewilligt bekommen = € 316 Pflegegeld im Monat. Bei der Begutachtung wurde angegeben, dass eine Bekannte als Pflegehelferin geholfen hat. Selbige will jetzt aber wegziehen und "die zu Pflegende" meint, sie käme auch allein zurecht. Evtl. etwas Putzhilfe.
Hat der Wegfall der Pflegeperson Auswirkungen auf die € 316, oder gibt's die weiter problemlos?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Pflegegrad 2 - muss man Pflegeperson haben?

#2

Beitrag von tigerlaw »

M.E. problemlos. Denn das Pflegegeld soll ja gerade dazu dienen, dass die pflegebedürftige Person sich selber Unterstützung besorgt und sie "entlohnt" (wobei der Betrag eher eine "Anerkenntniszahlung" ist). Allerdings wird die Pflegeperson von der Pflegeversicherung - je nach Pflegegrad in unterschiedlicher Höhe - in der GRV versichert, sofern sie mit weniger als 75 % Beschäftigungsumfang arbeitet.

Es gibt auch das Modell "Kombileistung", da kann man einen bestimmten Prozentsatz des Leistungsvolumens zugelassener Pflegedienste (als "Sachleistung") in Anspruch nehmen, und die restlichen Prozent bis 100 % werden dann als anteiliges Pflegegeld gezahlt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Pflegegrad 2 - muss man Pflegeperson haben?

#3

Beitrag von Koelsch »

So seh ich das auch. Der Hinweis im Bewilligungsbescheid "Gibt Laut, wenn sich die Pflegeperson ändert" hat also wohl nur was mit der Versicherung der Pflegeperson (Unfallversicherung und ggf. RV) zu tun.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Pflegegrad 2 - muss man Pflegeperson haben?

#4

Beitrag von Günter »

tigerlaw hat geschrieben: Di 30. Mär 2021, 16:48 M.E. problemlos. Denn das Pflegegeld soll ja gerade dazu dienen, dass die pflegebedürftige Person sich selber Unterstützung besorgt und sie "entlohnt" (wobei der Betrag eher eine "Anerkenntniszahlung" ist). Allerdings wird die Pflegeperson von der Pflegeversicherung - je nach Pflegegrad in unterschiedlicher Höhe - in der GRV versichert, sofern sie mit weniger als 75 % Beschäftigungsumfang arbeitet.

Es gibt auch das Modell "Kombileistung", da kann man einen bestimmten Prozentsatz des Leistungsvolumens zugelassener Pflegedienste (als "Sachleistung") in Anspruch nehmen, und die restlichen Prozent bis 100 % werden dann als anteiliges Pflegegeld gezahlt.
Die Sachleistung steht ab Pflegegrad Null zur Verfügung, die heißt Entlastungsbetrag (nur bei ambulanter Pflege, zweckgebunden bis 125 Euro.

Dieser Betrag kann für Windeln etc verbraucht werden, oder man beauftragt einen Pflegedienst für Hauswirtschaftsleitungen, z.B. Einkaufen oder Reinigungsarbeiten bis zu der Höhe. Der wird gegen gegen Nachweis direkt an den Pflegedienst bezahlt und ist unabhängig vom Pflegegeld.

https://sanubi.de/pflegegrade/pflegegrad-2#leistungen
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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