Kein ipad für Schüler

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marsupilami
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Kein ipad für Schüler

#1

Beitrag von marsupilami »

viewtopic.php?f=27&t=27283

Das ist nicht nur herb, das ist böse.


Gut, man kann über den Link einen Rechner plus Monitor für 'nen Hunni bekommen.
Aber Drucker gibt's da schon mal nicht.

Und wenn man sich die tech-Daten der billigen Rechner anschaut ....
Ich fürchte, da ist recht bald Ende der Fahnenstange was Geschwindigkeit und Speicher (sowohl ROM als auch RAM) anbelangt.
USB 2.0 ist auch nicht state of the art.
Der billigste hat dann noch nicht mal ein DVD-Laufwerk.

Backup/Datensicherung also nur über USB-Sticks.


Und was ist mit den Kosten für Internet-Anschluss?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Kein ipad für Schüler

#2

Beitrag von Koelsch »

Viel schlimmer ist meines Erachtens, dass diese sog. Richter damit die soziale Kluft gerade für Kinder enorm vergrößern. Ein sehr deutliches Zeichen: Du bist ganz unten, und wir tun unser Bestes, dass Du genau dort auch Dein Leben lang bleibst. Zum Kotzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Kein ipad für Schüler

#3

Beitrag von Günter »

Nicht die Richter sind das Problem, das Problem sind die unfähigen Politiker, die verhindern, dass es eindeutige Gesetze und Handlungsanweisungen für die beteiligten Behörden gibt.

Wenn man Unterricht in der Schule nicht sicherstellen kann oder will, denn die Digitalisierung ist ja Corona-unabhängig erwünscht, dann muss man gleiche Geräte und Internetanbindungen für alle Schüler kostenfrei zur Verfügung stellen. Sowas nennt man Lehrmittelfreiheit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Kein ipad für Schüler

#4

Beitrag von Koelsch »

Leit-/Orientierungss?tze von Dr. Manfred Hammel, Caritasverband f?r Stuttgart e.V.:

Die Kosten f?r digitale Ger?te, wie z. B. eines Tablets zur Teilnahme an einer iPad-Klasse im Fall einer bed?rftigen Obersch?lerin (EUR 461,90), sind bereits vom Regelbedarf im Sinne des ? 20 Abs. 1 SGB II erfasst.

Dar?ber hinaus sind im sog. Sch?lerstarterpaket nach ? 28 Abs. 3 SGB II in Verbindung mit ? 34 Abs. 3 SGB XII ebenfalls Kosten f?r die digitale Ausstattung von Sch?lerinnen und Sch?lern mit enthalten.
Von einem Bestehen eines H?rtefallmehrbedarfs nach ? 21 Abs. 6 SGB II ist hier nicht auszugehen.

Im Gegensatz zu in jedem Schuljahr neu anzuschaffenden Schulb?chern wird ein iPad nur einmal erworben. Hier besteht keine laufende, sondern einzig eine einmalige Bedarfslage.

Die von ? 21 Abs. 6 SGB II geforderte atypische Bedarfslage kann zwar in Bezug auf die Software und auf die im Digitalunterricht verwendeten Apps ?bertragbar sein, nicht aber auf das Tablet selbst.

Die Deckung von Bedarfen f?r die Schule, die der Durchf?hrung des Unterrichts selbst dienen, liegt in der Verantwortung der Schule und darf von dieser Bildungseinrichtung und ihrem Tr?ger nicht auf das Leistungssystem der Grundsicherung f?r Arbeitsuchende (SGB II) abgew?lzt werden.

Ein Tablet in einer iPad-Klasse hat von der Schule bed?rftigen Sch?lerinnen und Sch?lern im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt zu werden.

Zur Deckung der Digitalisierungsbedarfe ist vom Jobcenter hier ? zus?tzlich zur Ansparrate des Regelbedarfs ? zur Finanzierung eines iPad als eine einmalige Anschaffung lediglich zu gew?hrleisten, dass dieser besondere Bedarf, sofern er nicht von der Schule gedeckt wird, durch die Gew?hrung eines Darlehens nach ? 24 Abs. 1 Satz 1 SGB II zwischenfinanziert werden kann. Hierdurch wird es Personen, die auf Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nach den ?? 19 ff. SGB II angewiesen sind, erm?glicht, an einer iPad-Klasse teilzunehmen, was einer Stigmatisierung dieses Personenkreises entgegenwirkt.

Die Anerkennung eines unabweisbaren Bedarfs im Sinne des ? 21 Abs. 6 SGB II darf nicht erfolgen, wenn die Teilnahme von Sch?lerinnen und Sch?lern an einer iPad-Klasse weder von der Oberschule vorgeschrieben noch zur Erf?llung des Bildungsauftrags dieser Schule unabdingbar erforderlich war. Die Zusammenstellung von iPad-Klassen wurde ausschlie?lich mit Zustimmung der Eltern eingef?hrt.

Einer bed?rftigen Sch?lerin ist es hier zumutbar, in eine Klasse ohne iPad-Nutzung oder auf eine andere Oberschule, wo solche Klassen nicht bestehen, zu wechseln. Auch ohne eine Teilnahme an einer iPadKlasse ist der Besuch einer weiterf?hrenden Schule und das Erreichen des Schulabschlusses m?glich.

Ein Sofortkauf eines Tablets ist nicht angezeigt.

Als zumutbare Alternative kommt hier der Mietkauf eines iPads in Betracht. Die in diesem Rahmen ?ber einen Zeitraum von 36 Monaten hinweg anfallenden Monatsraten in einer H?he von EUR 10,90 kann auch eine bed?rftige Sch?lerin problemlos aufbringen.

Gegen eine die analoge Anwendung des ? 21 Abs. 6 SGB II gestattende, planwidrige Regelungsl?cke spricht die vom Gesetzgeber w?hrend der COVID-19-Pandemie best?tigte Zuordnung des digitalen Schulbedarfs an ein Leistungssystem au?erhalb des SGB II. Es handelt sich hier um eine Aufgabe, der die Schulverwaltung im Rahmen des den Bundesl?ndern zur Verf?gung gestellten Bedarfspaket ?Digitales Klassenzimmer? umfassend zu entsprechen haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Kein ipad für Schüler

#5

Beitrag von tigerlaw »

Ist ja keine ER-Sache --> mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG angreifen? Andererseits : Das wäre extrem arbeitsintensiv!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
schimmy
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Re: Kein ipad für Schüler

#6

Beitrag von schimmy »

https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... s-101.html

Tablets für Bremer Schulen
Einmal bei Bildung spitze sein.
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