KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

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benedetto
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KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

#1

Beitrag von benedetto »

Ein prekärer Ein-Personenhaushalt sprengt diese Tabelle >> ich zum Beispiel liege bei 45 %...

deswegen habe ich heute als Ergänzung einen ersten Kracher an mein Grusiamt vorbereitet und vor 3 Tagen bereits im Rahmen meiner fälligen Weiterbewilligung einen formlosen WBA per Mai 2021-April 2022 gestellt, weil mir noch kein Amtsformular zugesandt wurde :turtle:

Da ich am 1. Mai wieder die geschuldete ungekürzte Bruttowarmmiete zahlen werde, erfolgte heute eine ordnungsgemäße Mitteilung wegen Veränderung meiner persönlichen finanziellen Verhältnisse einschließlich Restitutionsantrag an das Bezirksamt, Abt. SOZ wegen Wiedereinsetzung in den zuvorigen sozialrechtlichen Stand nach SGB XII vor Wirksamkeit des verfassungswidrigen Berliner Mietdeckelgesetzes und unverzügliche Rückerstattung per 1. Mai 2021 für vorenthaltene Nettomietkosten in Höhe von ca. 630 € zur Nachzahlung aufgelaufener und demnächst fälliger Vermieterforderungen.

Warum soll ich auf sog. "Notfallfonds" warten, bei denen kein Hilfeberechtigter absehen kann welche Bedingungen dafür gelten sollen. Ich fürchte, dabei wird in ungerechter Weise selektiert wie bei Heils 'Lebensleistungsrente ab 35 Beitragsjahren'. Diese Zumutung tue ich mir nicht an und halte mich an meinen unmittelbaren Leistungsträger und verweise auf meine bestehende Anspruchsgrundlage AV-Wohnen in der aktuellen Fassung Februar 2021! Mal sehen ob mein Grusiamt das begreift...

falls jemand hier mein Schreiben bemerkern will, noch ist der Brief nicht abgeschickt
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Wampe am So 18. Apr 2021, 13:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Mietendeckel Berlin

#2

Beitrag von Günter »

:Daumen: :Daumen:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Mietendeckel Berlin

#3

Beitrag von marsupilami »

Liest sich gut.

Letzten Absatz vielleicht ein wenig "ent-polemisieren" und Rechtschreibung und Zeichensetzung nach meinem Wissensstand überarbeitet.
Ich bin der Auffassung: eine Berliner Landesregierung,
die sehenden Auges geltendes Bundesmietenrecht gebrochen hat, schuldet mir vollständigen
Ersatz in Höhe der aufgelaufenen Mietschulden, die ich nicht selber verursacht habe und diese
Einstandspflicht gilt in meinem Fall ebenso für das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.
Anmerkung: neuer Absatz nach Leerzeile, da "neuer Gedanke"
Ein etwaiger Verweis auf angekündigte, nicht näher bestimmte oder gar terminierte „Notfallfonds“ von Seite der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien ist fehl am Platz, da nach meiner Ansicht die geltende AV-Wohnen
i.d.F. vom 02. Februar 2021 (ABl. S. 3727ff) nebst Anlage 1 und 2 in Verbindung mit dem
weiterhin geltenden Berliner Mietspiegel mit den Härtefallregelungen hier genügend Handlungsraum bieten.
Signatur?
Muss das sein?
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benedetto
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Re: Mietendeckel Berlin

#4

Beitrag von benedetto »

Danke marsu, ich habe es übernommen
jcgeschaedigter
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Re: Mietendeckel Berlin

#5

Beitrag von jcgeschaedigter »

@ benedetto: Ich hoffe, die Grusi-Mitarbeiter werden von deinen sehr guten und vor allem sehr komplizierten Formulierungen in Verbindung mit dem ganzen Paragrafenwirbel genauso erschlagen wie ich beim Durchlesen. :gunni:
Rein von der Logik her MUSS das Grusiamt dir das Geld erstatten, aber mit Logik haben es diese Stellen ja nicht so. Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass du das Geld bekommst. :Daumen:
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benedetto
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Re: Mietendeckel Berlin

#6

Beitrag von benedetto »

@ jc:

Die gleiche Argumentation mit der AV-Wohnen von 2019 und den Ausführungsbestimmungen Berlins nach §§. 22, 35 und 36 SGB XII und Nr. 3.53 & den Sonderregelungen für Härtefälle gemäß Nr. 3.5.1-3.5.3 hatte ich Mitte August 2019 nach der regulären Mieterhöhung um ~45 € von max. 15 % im Rahmen der Bundeskappungsgrenze als Antrag zur Kostenübernahme an mein Grusiamt gestellt!

Bereits nach 4 Tagen hatte die selbe Sachbearbeiterin wie heute meinen Antrag bewilligt und den Grund Mieterhöhung per 1.9.2019 anerkannt. Diese Mieterhöhung ist heute noch bestandskräftig und gilt nach meinem Verständnis ab Bekanntgabe des BVerfG-Beschlusses 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20 und 5/20 am 15. April 2021 ab diesem Datum weiter, denn sie war lediglich von Gesetzes wegen ausgesetzt, so daß es dem Vermieter verboten war, diese rechtlich bindende Erklärung i. S. von § 558 BGB gemäß die an anderer Stelle erwähnte erhöhte Nettokaltmiete entgegenzunehmen. Einer neuen Erklärung des Vermieters bedarf es nicht, ich verlange nur vom Grusiträger, die Rechtsfolgen des Gerichtsbeschlusses anzuerkennen. Es gilt für mich die Parole: Zurück auf Anfang und Wiedereinsetzung in meine vormalige, zeitweilg aber verfassungswidrig suspendierte Rechtsposition.

Die offene Frage bleibt, wer sonst als der zuständige SGB XII-Grundsicherungsträger in meinem Wohnbezirk muß unter der Rechtsaufsicht des Landes Berlin den mir entstandenen Verzugsschaden ausgleichen?

Es wird spannend aber nicht unlösbar. Almosen oder Darlehen mit neuem bürokratischen Aufwand für Genehmigungs- und Verteilungsbestimmungen aus einem Fond sowie einen Hürdenlauf der hunderttausenden von betroffenen Hilfeempfängern in Berlin mit sehr geringem Einkommen darf es jetzt nicht geben.

Ich bin kein Opfer eines Tornados oder Tsunamis sondern ein normaler Anspruchsberechtigter, der noch bei klarem Verstand ist und den allein zuständigen Garanten meiner sozialen Sicherung zu Recht bemüht. So schwer umsetzbar ist mein Begehren nicht. Zur weiteren Untermauerung benötige ich nur noch die wohl unvermeidliche schriftliche Mahnung des Vermieters, die aufgelaufenen Mietschulden fristgemäß zu zahlen. Dann kracht es im Bezirksamtsgebälk, denn ich müßte für Rechtsbehelfe und Eilrechtsschutzverfahren inkl. Klage meine Rechtsschutzversicherung nebst einem versicherten Anwalt bemühen....Angebote von mitlesenden
Rechtsanwälten sind willkommen.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/die- ... 04420.html
Zuletzt geändert von benedetto am Sa 17. Apr 2021, 23:27, insgesamt 1-mal geändert.
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benedetto
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Re: Mietendeckel Berlin

#7

Beitrag von benedetto »

Nachtrag: Ich habe heute ergänzend einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X zur Rücknahme von zwei belastenden Bescheiden aus dem Frühjahr 2020 gestellt, mit denen mir für die zurückliegenden 14 Monate zu geringe KDU-Leistungen in Höhe des jeweils benötigten 45 €-Betrages/Monat für die jetzt dem Vermieter nach dem Nichtigkeitsbeschluß des BVerfG 2 BvF 1/20 vom 25.3.2021 zum Mietendeckelgesetz Berlin vom 23. Feb 2020 zustehenden Nachzahlungen über insgesamt 630 € für 14 Monate bis April 2021 bewilligt wurden.

Nach meiner Ansicht ist der Sozialhilfeträger meines Wohnbezirks bei Erlaß der angefochtenen Bescheide in 2020 von einem Sachverhalt ausgegangen, der sich in Folge der neuen Rechtslage als unrichtig erweist und deshalb die benötigten Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht! Deswegen bin ich der Auffassung, daß mir ein Anspruch auf Neubewilligung der in Rede stehenden zu geringen Sozialleistungen für die nach BGB § 558 wirksam vereinbarte Nettokaltmiete zusteht und deshalb vom Grusiamt unverzüglich bereitzustellen ist.

Denn mit dem o.g. BVerfG-Beschluß liegen neue entscheidungserhebliche Tatsachen und Sachgründe vor, die zur Rücknahme der o.g. genannten Bescheide führen müssen. Auch wenn sie bestandskräftig geworden sind, können die angefochtenen Bescheide nach meiner Auffassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt werden.
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benedetto
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KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

#8

Beitrag von benedetto »

Welche Auswirkungen hat die Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels Berlin MietenWoG für Grundsicherungsberechtigte nach SGB XII, wenn der Leistungsträger des Bezirksamtes die bisher gesetzliche vorgeschriebene Reduzierung der NKM durch den Vermieter selber mit Rückforderungs- und Aufrechnungsbescheid einkassiert hat?

viewtopic.php?f=19&t=24815&start=75

Ich habe heute ergänzend einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X zur Rücknahme von zwei belastenden Bescheiden aus dem Frühjahr 2020 gestellt, mit denen mir für die zurückliegenden 14 Monate zu geringe KDU-Leistungen in Höhe des jeweils benötigten 45 €-Betrages/Monat für die jetzt dem Vermieter nach dem Nichtigkeitsbeschluß des BVerfG 2 BvF 1/20 vom 25.3.2021 zum Mietendeckelgesetz Berlin vom 23. Feb 2020 zustehenden Nachzahlungen über insgesamt 630 € für 14 Monate bis April 2021 bewilligt wurden.

Nach meiner Ansicht ist der Sozialhilfeträger meines Wohnbezirks bei Erlaß der angefochtenen Bescheide in 2020 von einem Sachverhalt ausgegangen, der sich in Folge der neuen Rechtslage als unrichtig erweist und deshalb die benötigten Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht! Deswegen bin ich der Auffassung, daß mir ein Anspruch auf Neubewilligung der in Rede stehenden zu geringen Sozialleistungen für die nach BGB § 558 wirksam vereinbarte Nettokaltmiete zusteht und deshalb vom Grusiamt unverzüglich bereitzustellen ist.

Denn mit dem o.g. BVerfG-Beschluß liegen neue entscheidungserhebliche Tatsachen und Sachgründe vor, die zur Rücknahme der o.g. genannten Bescheide führen müssen. Auch wenn sie bestandskräftig geworden sind, können die angefochtenen Bescheide nach meiner Auffassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt werden.

PS:

Allerdings habe ich ja vor zwei Tagen einen fälligen Weiterbewilligungsantrag für den Zeitraum Mai 2021 - April 2022 eingereicht und darin bereits die Übernahme von rückständigen und einbehaltenen Differenzbeträgen über jeweils 45 € NKM pro Monat, die mir und dem Vermieter 14 Monate lang vorenthalten wurden, weil dieser eben nur die gedeckelte Stichtagsmiete einziehen durfte. Vermutlich wird mein diesbezüglicher Antrag schneller zum Erfolg führen und mir die Bewilligung der erforderlichen Leistungen - auch der Ausgleich ohne mein Verschulden aufgelaufener Mietschulden - in vollem Umfang bereitstellen.

War das Grundsicherungsamt meines Wohnbezirks ab März 2020 berechtigt, mir diese Beträge anspruchsmindernd einzubehalten, obwohl klar war, daß ein schwebender Nachzahlungsanspruch des Vermieters bestand und mit der Entscheidung des BVerfG vom 25.3.2021 nunmehr ab Bekanntgabe fällig ist?
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benedetto
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Re: KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

#9

Beitrag von benedetto »

Dann gilt seit 15.4.2021 wegen der BVerfG-Entscheidung im Umkehrschluß die angemessene geschuldete Miete nach dem nun geltenden Recht und das sind für alle SGB XII-Grundsicherungsempfänger die per 2. Februar 2021 angehobenen Richtwerte der neuen AV-Wohnen nebst Anlagen 2 und 3.

Meine vereinbarte und geschuldete Bruttowarmmiete in Höhe von 480 € lag schon nachweislich seit 1.9.2020 knapp unter den Werten aus der AV-Wohnen 2019 und wurden im August 2020 zu Recht bewilligt. Jetzt liegt meine weitergeltende BWM noch weit darunter!

Für die neue Bewilligungsperiode ab Mai 2021 sehe ich kein Problem, aber da ich nicht auf den Mietschulden sitzen bleiben will muß der in 14 Monaten Deckelung entstandene Nachzahlungsbetrag vom Grusiamt übernommen werden. Andernfalls bliebe der Schaden allein bei mir hängen...
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Re: KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

#10

Beitrag von benedetto »

Das ist ja meine Zielrichtung Wampe, ob § 44 oder §§ 36, 48 SGB XII als Rechtsgrundlage in Frage kommen ist mir leztendlich egal aber Dein Vorschlag hört sich schon gut an. Ich hoffe, daß die Sachbearbeiterin im Bez.Amt Cha-Wi ähnliche Überlegungen anstellt und zügig zur best möglichen sozialadäquaten Entscheidung gelangt. In ca. 7 Tagen werde ich mehr wissen, denn in der Vergangenheit hat die Frau immer innerhalb von 7-10 Tagen die Bewilligungsbescheide bekanntgegeben... :Daumen:
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Re: KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

#11

Beitrag von benedetto »

Sachstandsbericht: Heute sind mir 14 Änderungsbescheide für den Mietdeckelzeitraum 3/2020 - 4/2021 von meinem Grusiamt zugegangen. Die erforderlichen Nachzahlungsbeträge wurden einzeln jeweils rückwirkend auf die betreffenden Bewilligungsmonate neu berechnet. Gleichzeitig wurden die von mir angefochtenen unrichtigen Bescheide gemäß § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) aufgehoben!

Begründung: Anpassung der Miete ab 01.03.2020 auf den alten Wert wegen Wegfalls des Mietendeckels. Die Nachzahlung in Höhe von ~635 € wird überwiesen.

Zahlungseingang dürfte der 14. oder 17.5.2021 sein.

Immerhin hat das Bezirksamt endlich seine Restitutionspflicht binnen eines Monats anerkannt.
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marsupilami
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Re: KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

#12

Beitrag von marsupilami »

:bravo: :Daumenhoch:
Signatur?
Muss das sein?
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Re: KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

#13

Beitrag von Koelsch »

Solche Nachzahlungen könnten gerne öfter kommen - Grund darf dabei variieren :bravo: :bravo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

#14

Beitrag von marsupilami »

Wieso :bravo: ?

Das sind doch nur durchlaufende Gelder?

Kommt vom Amt zur Weiterreichung in voller Höhe an Vermieter.
Signatur?
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benedetto
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Re: KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

#15

Beitrag von benedetto »

Rein in die linke Tasche > raus aus der rechten Tasche:
Mission accomplished und alle sind zufrieden - so läuft das Spiel.

Hoffentllch gehts bei den 200.000-300.000 anderen SGB II-SGB XII-Anspruchsberechtigten Berlins ebenso zügig und der soziale Friede bleibt gewahrt!
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Re: KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

#16

Beitrag von benedetto »

Abschluß der Affaire: Grusimietnachzahlung meines Soz-Amtes ist heute auf meinem Konto eingegangen!
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marsupilami
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Re: KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

#17

Beitrag von marsupilami »

:bravo:

Und Dank für die Rückmeldung!
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HarzerUrvieh
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Re: KDU Berlin-MietenWoGBln nichtig-Nachzahlungen wegen BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/20

#18

Beitrag von HarzerUrvieh »

Glückwunsch! Eine "Baustelle" weniger in Berlin ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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