Kindesunterhalt wird als Einkommen gerechnet aber nicht gezahlt
Kindesunterhalt wird als Einkommen gerechnet aber nicht gezahlt
Schriftlich hab ich noch nix, aber alleinerziehende arbeitsunfähige GruSi-Empfängerin erklärte auch auf mehrfachen Nachfrage:
Gruselamt zahlt ihr und ihrer Tochter (8 Jahre) aufstocken zur EU-Rente Grusi. Dabei wird das Kindergeld abgezogen und Kindesunterhalt. Der Kindsvater zahle (zwangsweise) an die Unterhaltskasse und ihr würde dann Kindesunterhalt nach UVG auf die GruSi angerechnet - sie erhalte aber keinerlei Geld von der Unterhaltskasse. Und das Spielchen ginge so seit 8 Jahren, auf telefonisch Nachfrage hab man ihr vor Jahren beim Gruselamt versichert, das sei so in Ordnung.
Ich warte "sehnsüchtig" auf was Schriftliches. Die Dame kann nur nicht kopieren und mit Fotos scheint sie sich auch schwer zu tun.
Gruselamt zahlt ihr und ihrer Tochter (8 Jahre) aufstocken zur EU-Rente Grusi. Dabei wird das Kindergeld abgezogen und Kindesunterhalt. Der Kindsvater zahle (zwangsweise) an die Unterhaltskasse und ihr würde dann Kindesunterhalt nach UVG auf die GruSi angerechnet - sie erhalte aber keinerlei Geld von der Unterhaltskasse. Und das Spielchen ginge so seit 8 Jahren, auf telefonisch Nachfrage hab man ihr vor Jahren beim Gruselamt versichert, das sei so in Ordnung.
Ich warte "sehnsüchtig" auf was Schriftliches. Die Dame kann nur nicht kopieren und mit Fotos scheint sie sich auch schwer zu tun.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Kindesunterhalt wird als Einkommen gerechnet aber nicht gezahlt
" und mit Fotos scheint sie sich auch schwer zu tun." und hat niemanden in der Bekanntschaft, der ihr dabei helfen könnte?
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Muss das sein?
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Re: Kindesunterhalt wird als Einkommen gerechnet aber nicht gezahlt
Das wohl auch, dazu kommt, dass sie jemanden kennt, "der sich damit auskennt", und der ist auch der Ansicht, dass das völlig ok ist. Schaun mer mal.
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- marsupilami
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Re: Kindesunterhalt wird als Einkommen gerechnet aber nicht gezahlt
Wenn da aber schon jemand ist, der sich auskennt - was sollst Du dann da noch groß tun?
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Re: Kindesunterhalt wird als Einkommen gerechnet aber nicht gezahlt
Schaun mer mal, ich will einen Bescheid sehen.
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Re: Kindesunterhalt wird als Einkommen gerechnet aber nicht gezahlt
Sodele, Bescheid hab ich bekommen. Da ist nix von Kindesunterhalt zu sehen wird also auch nicht abgezogen. Hab aber mal die "indiskrete" Frage gestellt, ob denn ?berhaupt jemals Kindesunterhalt beantragt wurde.
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Re: Kindesunterhalt wird als Einkommen gerechnet aber nicht gezahlt
Nein Antrag wurde nice gestellt, da ja volle Anrechnung erfolgen würde. Hab es nicht im Kopf, ist es richtig, dass es bei Bezug von EM Rente zusätzlich zu GruSi keinen Freibetrag gibt, also 100% Anrechnung der EM-Rente? Ich meine leider ja
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Re: Kindesunterhalt wird als Einkommen gerechnet aber nicht gezahlt
vgl. §§ 43 und 82 SGB XII.
Nur auf Erwerbseinkommen (und bei einigen weiteren Sonderfällen) gibt es Freibeträge
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
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- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
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Re: Kindesunterhalt wird als Einkommen gerechnet aber nicht gezahlt
Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss ist aber vorrangig vor GruSi. Sie wird also nicht drumherumkommen den Unterhalt einzufordern übers Jugendamt oder dort Unterhaltsvorschuss zu beantragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg