Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Da werden jetzt sehr Viele sehr erleichtert durchatmen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Das schafft Rechtssicherheit und ist längst überfällig gewesen. Hätte man schon im Frühjahr einführen sollen die Regelung.
- kleinchaos
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Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Sehe ich auch so.
Allerdings beantragen ja jetzt nicht mehr viele diese Hilfen. Der Hauptteil der Zuwendungsempfänger lag im Frühjahr und im Sommer. Besonders Künstler haben zB das Denkzeit-Stipendium gern angenommen und dürfen sich nun mit Rückforderungen auseinandersetzen
Allerdings beantragen ja jetzt nicht mehr viele diese Hilfen. Der Hauptteil der Zuwendungsempfänger lag im Frühjahr und im Sommer. Besonders Künstler haben zB das Denkzeit-Stipendium gern angenommen und dürfen sich nun mit Rückforderungen auseinandersetzen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Warum wurden denn die Corona-Hilfen des Frühjahres dort nicht mit aufgenommen? Die fallen doch auch unter diese Rubrik?
Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Nein, nur wenn sie dort auch aufgelistet sind - und das sind sie nicht!jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑Do 17. Dez 2020, 12:47 Warum wurden denn die Corona-Hilfen des Frühjahres dort nicht mit aufgenommen? Die fallen doch auch unter diese Rubrik?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Es gab zu viele Antragsteller und das wäre teuer geworden.
Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Muss man jetzt ab den 01.04.21 die abschließende EKS abgeben?
Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Nach derzeitigem Stand ja
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Die Frage ist möglicherweise unpräzise gestellt: Die aEKS MUSS (nach bisherigem Gesetzesstand) erst ab 01.10.2021 abgegeben werden! Denn für BWZ, die bis 31.03.2021 begonnen haben (und die maximal 6 Monate dauern können), ist die Abrechnungspflicht ausgeschlossen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Warum wird die Neustarthilfe nicht angerechnet und die normal Uberbrückungshilfe III wohl? Selbst wenn man sie außerhalb eines BWZ bekommen sollte?
Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Die Neustarthilfe, welche einen Zeitraum bis 30.6.2021 und eine Grenzsumme von 7.500 € beinhaltete, wird bis 30.9.2021 und auf 12.000 aufgestockt, bzw. von 1.250 € auf 1.500 € pro Monat.
Wie die Beantragung in der Praxis ablaufen wird ist mir noch nicht bekannt. Eventuell wird es ja wieder eine Berechnungs-Excel-Tabelle geben.
Wie die Beantragung in der Praxis ablaufen wird ist mir noch nicht bekannt. Eventuell wird es ja wieder eine Berechnungs-Excel-Tabelle geben.
Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Weil der Gesetzgeber für Leistungsbezieher nach dem SGB II nur die Neustarthilfe als anrechnungsfrei privilegiert hat. Vermuten kann man evtl. Lobbyarbeit von Selbständigenverbänden im Vorfeld der Gesetzgebung, sonst wäre die Neustarthilfe wohl auch angerechnet worden. Bei den Überbrückungshilfen hat man sich nicht durchsetzen können.
Re: Änderung der Alg-II-Verordnung - Wichtig für selbständige Alg II-Bezieher mit den neuen Corona-Hilfen
Danke für die Tipps!
Verstehe ich richtig:
-wer Neustarthilfe bekommt, kann seine Fixkosten trotzdem in der EKS berücksichtigt bekommen
-wer ÜHIII (mit Digitalisierungszuschuss) bekommt, kann seine Fixkosten nicht in der EKS berücksichtigen lassen
bzw. im 2. Fall werden die Fixkosten in der aEKS wieder aberkannt. Für die aEKS sollte aber dann die Abschlussrechnung der ÜHIII erst vorliegen (gibt es schon irgendwelche Anweisungen für die JC), denn man könnte ja in der Schlussabrechnung der ÜHIII die Fixkosten rauslassen, denn die ÜHIII ist ja auch noch steuerpflichtig.
Was ist wenn die ÜHIII in einem anderen BWZ zufließt als die Kosten für Digitalisierung und fixe Verbindlichkeiten gemacht wurden?
Verstehe ich richtig:
-wer Neustarthilfe bekommt, kann seine Fixkosten trotzdem in der EKS berücksichtigt bekommen
-wer ÜHIII (mit Digitalisierungszuschuss) bekommt, kann seine Fixkosten nicht in der EKS berücksichtigen lassen
bzw. im 2. Fall werden die Fixkosten in der aEKS wieder aberkannt. Für die aEKS sollte aber dann die Abschlussrechnung der ÜHIII erst vorliegen (gibt es schon irgendwelche Anweisungen für die JC), denn man könnte ja in der Schlussabrechnung der ÜHIII die Fixkosten rauslassen, denn die ÜHIII ist ja auch noch steuerpflichtig.
Was ist wenn die ÜHIII in einem anderen BWZ zufließt als die Kosten für Digitalisierung und fixe Verbindlichkeiten gemacht wurden?