Vorläufige Entscheidung über Ihren Anspruch § 328 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGB III

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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topas
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Vorläufige Entscheidung über Ihren Anspruch § 328 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGB III

#1

Beitrag von topas »

Zuerst mal für die Blitz-Antworter es geht hier um das ALG1

Hallo,

habe ein Schreiben in dem dieser Paragraph genannt wird: § 328 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGB III
Vorläufig, wegen dieser pers. Ausweis vorzeigen usw.

Das wurde mittlerweile nachgeholt und ich habe schriftlich einen abschließenden Bescheid beantragt, mehrfach.

Die rühren sich aber einfach nicht.

Ist es wieder das übliche 6 Mon. warten und dann Klagen ?

LG
venceremos
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Koelsch
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Re: Vorläufige Entscheidung über Ihren Anspruch § 328 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGB III

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich denke ja
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Vorläufige Entscheidung über Ihren Anspruch § 328 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGB III

#3

Beitrag von marsupilami »

:verlegen: :unschuld:
Ich hätt' doch jetzt beinahe .....


Seh' ich nicht ganz so.
Wenn ich es recht verstanden habe, wurden ja die Forderungen, warum nur vorläufig, inzwischen erfüllt.

Damit gibt es keinen Grund mehr für vorläufig.

Endgültig wurde beantragt, auf Antrag der Endgültigkeit müssten die doch aber reagieren.
Denn der eigentliche bzw. grundsätzliche Antrag wurde ja schon gestellt.
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Vorläufige Entscheidung über Ihren Anspruch § 328 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGB III

#4

Beitrag von tigerlaw »

Andererseits: Das wichtigste ist doch, dass erst mal die Kohle fließt. Die Endgültigkeit der Bewilligung kann m.E. etwas warten.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Vorläufige Entscheidung über Ihren Anspruch § 328 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGB III

#5

Beitrag von marsupilami »

Wenn aber womöglich was zurückgezahlt werden muss?

Dann muss mühsam abgestottert werden mit allen Konsequenzen die da mit dranhängen.


Je länger dann "vorläufig" läuft, desto mehr Schulden laufen dann auf.
Signatur?
Muss das sein?
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