Sozialamt will das Darlehen nach §37a, SGB XII nicht zahlen

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Conny
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Sozialamt will das Darlehen nach §37a, SGB XII nicht zahlen

#1

Beitrag von Conny »

Hallo Ihr Lieben,

mir wurde die volle Erwerbsminderungsrente zuerkannt. Leider muss ich beim Sozialamt aufstockende Leistungen beantragen.
Ich habe dem Sozialamt den Rentenbescheid im Juni geschickt und gleichzeitig ein Darlehen nach 37a, SGB XII beantragt.

Die Rente wird erstmalig?Ende Juli?ausbezahlt.

Ende Juni bekam ich noch die volle Leistung vom Sozialamt und diese will das Sozialamt nun in voller H?he meiner Rente zur?ck haben und m?chte mir das Darlehen nach ? 37a, SGB XII nicht gew?hren.

Im ersten Schreiben will das Sozialamt den vollen Rentenbetrag zur?ck und behauptet ein Darlehen nach 37a, SGB XII w?rde keinen Sinn machen, da ich ja f?r Juli die volle Leistung bekommen habe. (Siehe Anhang 1)

________________________________________________________________________________

Ich habe dem Soziamt folgendes geschrieben:

Sehr geehrte

entgegen Ihrer Auffassung teile ich Ihnen mit, dass ich meinen o.g. Antrag nach SGB XII, ? 37a, vom 30.06.2021, sehr wohl f?r sinnvoll erachte und ihn aufrecht erhalte.
Wenn sie den Betrag von XXX,XX ? in voller H?he Anfang August zur?ckfordern, verbleiben somit nur XXX,XX ?, zu Beginn des Monats August, sodass mir wiederum eine Zahlungsl?cke entsteht bis die n?chste Rente wieder Ende August gezahlt wird. Die Rentenzahlung erfolgt immer am Ende des Monats. Miete, Strom etc. sind aber zu Beginn des Monats f?llig sodass eine Bedarfsunterdeckung von Anfang August bis Ende August stattfindet, denn die Grundsicherungsleistungen vom 25.06.2021 sind bis Ende Juli aufgebraucht.
Ich erwarte daher zeitnah einen rechtsmittelf?higen Bescheid von Ihnen.

Mit freundlichen Gr??en
________________________________________________________________________________

Anstatt mir einen rechtsmittelf?higen Bescheid zu schicken kam dann dieses Schreiben wobei mir eine Ratenzahlung einger?umt wird (siehe Anhang 2)
nun bin ich ratlos was ich machen kann, denn ich bin der Ansicht das mir das Darlehen nach ? 37a,SGB XII zusteht.

Nach ? 37 SGB XII, m?sste ich nur die H?lfte des aktuellen Regelsatzes, (446 ?) also
nur 223 ? zur?ckzahlen, bei diesem Ratenzahlungsvorschlag m?sste den gesamten Rentenbeitrag zur?ckbezahlen.

Einen rechtsmittelf?higen Bescheid habe ich nicht bekommen, sondern einen Vorschlag die erbrachte Leistung als Raten abzuzahlen
Ich sehr w?re dankbar wenn Ihr mir weiterhelfen k?nntet.

Vielen Dank im Voraus.
Soziamt 1.jpg
Soziamt 2.jpg
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Pegasus
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Re: Sozialamt will das Darlehen nach §37a, SGB XII nicht zahlen

#2

Beitrag von Pegasus »

Kann mir nicht vorstellen, das das Grusi-Amt rechtens handelt. Sehr viele "Neu-Rentner" brauchen diese Überbrückungshilfe. Sehr viele Neu-Rentner sind darauf angewiesen.
Warte mal ab bis kompetente Antworten kommen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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Günter
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Re: Sozialamt will das Darlehen nach §37a, SGB XII nicht zahlen

#3

Beitrag von Günter »

Ich würde antworten


Sehr geehrtes GruSiAmt,

gegen Ihren Bescheid vom 22.07.2021 lege ich Widerspruch ein.

Nach meiner Kenntnis ist der Bedarf am Monatsersten zu decken, die Rente geht aber erst am Monatsletzten ein und deckt somit den Bedarf für den Folgemonat.

Ich erwarte einen positiven Bescheid bis zum 05.08.2021, danach werde ich das zuständige Sozialgericht zur Klärung der Rechtslage einschalten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Conny
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Re: Sozialamt will das Darlehen nach §37a, SGB XII nicht zahlen

#4

Beitrag von Conny »

Hallo Günter,

das Dilemma ist, das ich KEINEN Bescheid bekommen habe nur ein Schreiben dem Ratenzahlungsvorschlag. (siehe Anhang 2)
Ein Widerspruch geht nicht.

Hallo Pegasus,

das denke ich auch, ansonsten hätte das Soziamt mir ja ganz einfach einen Ablehnungsbescheid schicken können.
Zuletzt geändert von Wampe am Di 27. Jul 2021, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt und überflüssige Vollzitate entfernt.
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Günter
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Re: Sozialamt will das Darlehen nach §37a, SGB XII nicht zahlen

#5

Beitrag von Günter »

Nein, die Zahlung Ende Juni deckt den Julibedarf. Die Rente steht erst für den August zur Verfügung. Das ist kein Darlehen. Erst wenn Conny den Löffel abgibt, können die die Rente des letzten Monats zurückfordern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Conny
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Re: Sozialamt will das Darlehen nach §37a, SGB XII nicht zahlen

#6

Beitrag von Conny »

Wampe hat geschrieben: Di 27. Jul 2021, 11:07

Man könnte höchstens versuchen, die Ende Juni erfolgte Überzahlung nachträglich in ein Darlehen nach § 37a SGB XII umzuwandeln; ob das rechtlich geht weiß ich nicht.
Tja das ist halt die Frage. :1:

Günter hat geschrieben: Di 27. Jul 2021, 11:25 Nein, die Zahlung Ende Juni deckt den Julibedarf. Die Rente steht erst für den August zur Verfügung. Das ist kein Darlehen. Erst wenn Conny den Löffel abgibt, können die die Rente des letzten Monats zurückfordern.
Der Meinung bin ich auch und mein Bauch sagt mir da stimmt etwas nicht.

Das Sozialamt will das ich die Rente ich voller Höhe zurück bezahle und will eine Ratenzahlung, anstatt mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu schicken.
Zuletzt geändert von Wampe am Di 27. Jul 2021, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt.
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Günter
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Re: Sozialamt will das Darlehen nach §37a, SGB XII nicht zahlen

#7

Beitrag von Günter »

Conny hat geschrieben: Di 27. Jul 2021, 11:26
Wampe hat geschrieben: Di 27. Jul 2021, 11:07

Man könnte höchstens versuchen, die Ende Juni erfolgte Überzahlung nachträglich in ein Darlehen nach § 37a SGB XII umzuwandeln; ob das rechtlich geht weiß ich nicht.
Tja das ist halt die Frage. :1:
Mit dem Ratenzahlungsangebot ist es faktisch ein Darlehen. Nach dem was ich inzwischen gelesen habe, scheinen die im Recht zu sein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Conny
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Re: Sozialamt will das Darlehen nach §37a, SGB XII nicht zahlen

#8

Beitrag von Conny »

Günter hat geschrieben: Di 27. Jul 2021, 11:36
Conny hat geschrieben: Di 27. Jul 2021, 11:26
Wampe hat geschrieben: Di 27. Jul 2021, 11:07

Man könnte höchstens versuchen, die Ende Juni erfolgte Überzahlung nachträglich in ein Darlehen nach § 37a SGB XII umzuwandeln; ob das rechtlich geht weiß ich nicht.
Tja das ist halt die Frage. :1:
Mit dem Ratenzahlungsangebot ist es faktisch ein Darlehen. Nach dem was ich inzwischen gelesen habe, scheinen die im Recht zu sein.
O.k. dann werde ich schweren Herzens eine Ratenzahlung mit dem Sozialamt vereinbaren. :heul:

Ungerecht ist es trotzdem, denn das Sozialamt hätte darauf hinweisen können das man ein Darlehen nach 37a, SGB XII rechtzeitig beantragen kann.
Schließlich hat das Sozialamt auch eine Auskunfts- und Beratungspflicht.

habt alle vielen Dank für Eure Mühe
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Koelsch
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Re: Sozialamt will das Darlehen nach §37a, SGB XII nicht zahlen

#9

Beitrag von Koelsch »

Ratenzahlungshöhe bei GruSi 5% vom Regelsatz = € 22
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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