Seh ich die Situation richtig:
2-er BG,
480,00 € angemessene Nettokaltmiete - das ist "amtlich"
071,50 € angenommene angemessene kalte NK (€ 1,10/m²)
092,00 € angemessene Heizkosten (laut Heizkostenspiegel)
643,50 € angemessene Warmmiete und 551,50 € angemessene Bruttokaltmiete
BG wohnt in Eigenheim, geschätzter Wert € 200.000. Es sind noch Darlehen in Höhe von etwa € 45 000 aufs Häusle abzutragen, die Monatsrate Tolgung plus Zinsen beträgt € 550.
Angesichts dieser Zahlen - hat bei einem ALG II Antrag dann das JC diese € 550 plus max, angemessene Heizkosten zu übernehmen?
Höhe der KdU bei Eigenheim
Höhe der KdU bei Eigenheim
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Höhe der KdU bei Eigenheim
Da gab es mal ein BSG Urteil zu, wenn nur ein geringer Restbetrag zu tilgen ist, dann muss die Tilgung übernommen werden. Ob knapp 25 % ein geringer Rest sind?
viewtopic.php?f=31&t=16632
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Höhe der KdU bei Eigenheim
Darüber wird man streiten müssen - aber unterm Strich würde sich der Steuerzahler ja sogar schlechter stehen, denn er müsste die gleichen monatlichen KdU zahlen plus Umzugskosten. Ich meine, irgendwo gab's mal ein Urteil, wenn 77% getilgt, dann hat JC zu zahlen. Die 200.000 Hauswert sind m.E. von den Beiden sehr gering geschätzt, da bekommt man sicher noch ein paar Euro drauf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Höhe der KdU bei Eigenheim
Ausführlich zu der Thematik - https://sozialberatung-kiel.de/tag/alg- ... neigentum/
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- kleinchaos
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Re: Höhe der KdU bei Eigenheim
Bin da ganz bei Koelsch. Die Tilgung müsste übernommen werden.
Was jedoch passieren kann: dass insbesondere die Heizkosten nicht komplett übernommen werden. Man gesteht zwar einer Einzelperson 80m² Angemessenheit für Wohneigentum zu, berechnet aber die Nebenkosten und insbesondere die Heizkosten nur für 45m²
Was jedoch passieren kann: dass insbesondere die Heizkosten nicht komplett übernommen werden. Man gesteht zwar einer Einzelperson 80m² Angemessenheit für Wohneigentum zu, berechnet aber die Nebenkosten und insbesondere die Heizkosten nur für 45m²
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg