Höhe der KdU bei Eigenheim

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Höhe der KdU bei Eigenheim

#1

Beitrag von Koelsch »

Seh ich die Situation richtig:
2-er BG,

480,00 € angemessene Nettokaltmiete - das ist "amtlich"
071,50 € angenommene angemessene kalte NK (€ 1,10/m²)
092,00 € angemessene Heizkosten (laut Heizkostenspiegel)
643,50 € angemessene Warmmiete und 551,50 € angemessene Bruttokaltmiete

BG wohnt in Eigenheim, geschätzter Wert € 200.000. Es sind noch Darlehen in Höhe von etwa € 45 000 aufs Häusle abzutragen, die Monatsrate Tolgung plus Zinsen beträgt € 550.

Angesichts dieser Zahlen - hat bei einem ALG II Antrag dann das JC diese € 550 plus max, angemessene Heizkosten zu übernehmen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Höhe der KdU bei Eigenheim

#2

Beitrag von Günter »

Da gab es mal ein BSG Urteil zu, wenn nur ein geringer Restbetrag zu tilgen ist, dann muss die Tilgung übernommen werden. Ob knapp 25 % ein geringer Rest sind? :1:

viewtopic.php?f=31&t=16632
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Höhe der KdU bei Eigenheim

#3

Beitrag von Koelsch »

Darüber wird man streiten müssen - aber unterm Strich würde sich der Steuerzahler ja sogar schlechter stehen, denn er müsste die gleichen monatlichen KdU zahlen plus Umzugskosten. Ich meine, irgendwo gab's mal ein Urteil, wenn 77% getilgt, dann hat JC zu zahlen. Die 200.000 Hauswert sind m.E. von den Beiden sehr gering geschätzt, da bekommt man sicher noch ein paar Euro drauf
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Koelsch
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Re: Höhe der KdU bei Eigenheim

#4

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Höhe der KdU bei Eigenheim

#5

Beitrag von kleinchaos »

Bin da ganz bei Koelsch. Die Tilgung müsste übernommen werden.

Was jedoch passieren kann: dass insbesondere die Heizkosten nicht komplett übernommen werden. Man gesteht zwar einer Einzelperson 80m² Angemessenheit für Wohneigentum zu, berechnet aber die Nebenkosten und insbesondere die Heizkosten nur für 45m²
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