Frist für Erklärung der Aufrechnung

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Koelsch
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Frist für Erklärung der Aufrechnung

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB erhält im Juli 2017 Darlehen vom JC
Heute erhält eLB Briefle vom JC, in dem von Aufrechnung die Rede ist. (Hab das Schreiben noch nicht, daher so vage)
Kann JC jetzt noch Aufrechnen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Frist für Erklärung der Aufrechnung

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte auch. Es gilt die 4-Jahresregel
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Frist für Erklärung der Aufrechnung

#3

Beitrag von Koelsch »

Der Fall dürfte aber noch viel interessanter sein, dazu will ich aber erst mal den Schriftverkehr studieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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