Das ist doch was für'n Anwalt.
Einerseits Mietrecht bzw.
BGB - Mieter schuldet dem Vermieter die Miete.
Da der eLB (und gleichzeitig Mieter) in die
Inso gegangen ist, kommt Insolvenzrecht in Frage.
Und dann eben noch SGB, weil der MIetschuldner Leistungsempfänger eines Darlehens ist, das er nie gesehen hat.
Abgesehen davon: durch das Darlehen mit direkter Auszahlung an Vermieter werden ja andere Gläubiger benachteiligt.
Ist das rechtens?
Dann stelle ich mir die Frage:
Muss das JC überhaupt die Mietschulden übernehmen?
Müssen sie nicht.
Das ist ein Kann-Leistung - also auf Antrag - und darf aufgerechnet werden.
https://www.betanet.de/mietschulden.html
Vermutlich werden auch Zeitpunkte und Zeiträume eine Rolle spielen.
Wann genau Leistungsempfänger?
Wann und über welchen Zeitraum entstanden Mietschulden und warum, da das JC normalerweise auch KdU übernimmt.
Mit der Erschwernis "Angemessenheit".
Wann genau
Inso angemeldet?
Ach so: vielleicht nochmal brainstormen, ob man das JC nicht dazu verleiten kann, das Darlehen in Beihilfe umzuwandeln.
Siehe Punkt 3 im obigen Link.
Nachtrag:
kc war schneller, umfangreicher und präziser.
Das JC aber wird sich zu dieser Ansicht querstellen und weiter aufrechnen.
Ich wage die Behauptung, dass sich das Verfahren in den Gerichtssaal verlagern und dort ziemlich hinziehen wird.