Mehrbedarf begründen

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Koelsch
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Mehrbedarf begründen

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB erhielt das folgende nette Schreiben des JC:
JC_Aufforderung_Mehrbedarf_ano.pdf
Ja, es ist richtig, eLB erhält Mehrbedarf nach § 21 SGB II, wir dort geschrieben - und zwar Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 Nr. 1 SGB II = WW-Zuschlag

Meine Frage und Bitte um Hilfe:

Wie kann man dem JC "nett" darlegen, dass der WW-Bereiter unverändert existiert, die genaue Höhe des Mehrbedarfs nicht ermittelt werden kann, daher Rückgriff auf die gesetzlich festgelegte Pauschale, ein Nachweis über die zweckbestimmte Verwendung des Mehrbedarfs nicht möglich ist, da dieser Teil der allgemeinen Stromkosten ist.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Mehrbedarf begründen

#2

Beitrag von Koelsch »

Ist übrigens gleiche eLB - viewtopic.php?f=23&t=28387
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Mehrbedarf begründen

#3

Beitrag von kleinchaos »

Den Nachweis erbringt man mit einem Foto. Wenn das JC Hardcore spielen will, dann verlangt man halt nen Hausbesuch. Im Übrigen würde ich den Vermieter bitten, einen Zwischenzähler für den WW-Bereiter zu installieren. Tut er das nicht, dann soll er wenigstens den Einbau eines solchen genehmigen und man stellt beim JC den Antrag auf Einbau des Zählers, die Kosten müssen im Rahmen der KdU ebenso übernommen werden, wie bei anderen Mietern die regelmäßigen Wechsel der Messeinrichtungen. Die sind nämlich vorgeschrieben und werden stets über die Betriebskostenabrechnung umgelegt. Allerdings könnte das fürs JC nach hinten losgehen. Die Verbrauchskosten eines elektrischen WW-Bereiters sind meiner Erfahrung nach höher als die Pauschale. Und da muss man noch nichtmal unter Waschzwang leiden
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Pegasus
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Re: Mehrbedarf begründen

#4

Beitrag von Pegasus »

Eine dumme Forderung seitens JC. Wenn nicht mehr dezentral, dann hat der Vermieter eine bauliche Veränderung vorgenommen und das wird doch immer schriftlich festgehalten. Kann mir vorstellen, das sich dann die Miete auch ändert.
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Koelsch
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Re: Mehrbedarf begründen

#5

Beitrag von Koelsch »

Also etwa folgende freundliche Antwort an's JC:
Zu Ihrer Mitwirkungsaufforderung vom 30.9.2021 sende ich Ihnen anliegend ein Foto meines elektrischen Warmwasserbereiters als Nachweis über das grundsätzliche Bestehen des Mehrbedarfs.
Gerne nehme ich Ihre Anregung auf, diesen konkret nachzuweisen, da diese sicher deutlich höher sind, als die bisher gewährte Pauschale. Ich bitte aber vorab um Ihre Zusage, dass die durch fachgerechten Einbau eines geeichten Zwischenzählers entstehenden Kosten von Ihnen übernommen werden.
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marsupilami
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Re: Mehrbedarf begründen

#6

Beitrag von marsupilami »

"schriftliche" Zusage.

Schreib noch dazu, dass die handelsüblichen Verbrauchszähler - zwischen Steckdose und Gerätestecker - i.d.R. nicht amtlich geeicht sind und damit ungeeignet sind als Nachweis bzw. dass amtlich geeichte von z.B. Stadtwerken koschten.
Vielleicht beim Stromversorger erkundigen und schriftlich bestätigen lassen, dass es sowas gibt von ihnen, aber nur kostenpflichtig etc.

"- Nachweis darüber, dass der bisher gewährte Mehrbedarf zweckbestimmt eingesetzt wurde:"
Wurde zusammen mit Miete und NK-Abschlag in einem Posten an Vermieter überwiesen.
Keine Trennung, weil ein Extra-Überweisung erheblichen (Mehr-)Aufwand - auch beim JC bei der Prüfung der Kontoauszüge - nach sich zieht und Kontogebühren auch von der Anzahl der Einzel-Überweisungen/-Buchungen sind.

Oder so ähnlich.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Mehrbedarf begründen

#7

Beitrag von Koelsch »

Nee, Strom wird ja nicht an den Vermieter ....
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Koelsch
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Re: Mehrbedarf begründen

#8

Beitrag von Koelsch »

Huch, zurück marsch, marsch. Hatt ich nicht im Blick, eLB bekommt tatsächlich noch mehr Mehrbedarf. Muss ich erst mal schauen.
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Koelsch
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Re: Mehrbedarf begründen

#9

Beitrag von Koelsch »

Also alles im grünen Bereich mit der Aufforderung. eLB erhält 2 mal monatlich Physiotherapie, zahlt KV, aber die Zuzahlung von 40,76 wurde als Mehrbedarf geltend gemacht und akzeptiert, ebenso die monatlichen Beiträge von € 15,00 für ein Fitnessstudio. OK, wir werden den Nachweis erbringen - und WW läuft über Gastherme. Ich lag also reichlich daneben.
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Günter
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Re: Mehrbedarf begründen

#10

Beitrag von Günter »

In der Anlage erhalten Sie ein Foto meines Gas WW Bereiters, sowie einen Beleg über die Bezahlung meiner Stromrechnung. Sollten Sie weitere unberechtigte Nachweise verlangen, werden Sie dem SG Ihre Legitimation für diese Forderungen nachweisen müssen, sowie eine Erklärung abgeben müssen, wie diese Nachweise ihrer Meinung nach gestaltet werden müssen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Mehrbedarf begründen

#11

Beitrag von tigerlaw »

Lieber Kölsch, da hast Du aber das gesamte Forum auf eine falsche Fährte gesetzt!


es heißt immer nur "Mehrbedarf nach § 21 Abs. 1 SGB II"

Da steht nix von WW-Pauschale!



Zusatzfrage: eLB "hat Rücken"?
Zuletzt geändert von Wampe am Mo 4. Okt 2021, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Mehrbedarf begründen

#12

Beitrag von Koelsch »

Ja, Rücken und ist Deine Mandantin. Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich "aus dem Handgelenk" voll daneben lag.
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