Abgelaufene Berlinpässe behalten bis auf weiteres zumindest teilweise ihre Gültigkeit

Hier bitte für Urteile, Download Hinweise und Tipps einstellen. Bitte mit Quellenangabe.
Antworten
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Abgelaufene Berlinpässe behalten bis auf weiteres zumindest teilweise ihre Gültigkeit

#1

Beitrag von Olivia »

Wer in Berlin einen abgelaufenen Berlinpass hat, kann diesen auch nach Ablauf der Gültigkeit weiter verwenden für den Erwerb eines Sozialtickets. Die Regelung ist vorerst befristet bis 31. August 2020. Abgelaufene Berlinpässe werden derzeit in den Bürgerämtern nicht verlängert. Es werden zur Zeit auch keine neuen Berlinpässe ausgestellt. Wer noch keinen Berlinpass hat, muss nach dem Erwerb eines Berlin Ticket S bei einer Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich zur Monatskarte den Bewilligungsbescheid mit sich führen, die BG-Nummer auf dem Fahrschein eintragen und die Dokumente bei einer Fahrscheinkontrolle dem Kontrolleur vorzeigen.

Nicht bekannt ist, ob Museen und sonstige Kultureinrichtungen ebenfalls über die Verlängerungsregelung informiert sind. Der Berlinpass bietet normalerweise auch dort Vergünstigungen.

http://berlin-hilft.com/2020/05/28/coro ... eltigkeit/
https://service.berlin.de/dienstleistung/121742/
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35520
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Abgelaufene Berlinpässe behalten bis auf weiteres zumindest teilweise ihre Gültigkeit

#2

Beitrag von marsupilami »

:kluscheiss:

Und wenn einer so einen Berlinpass nicht in Berlin sondern in Augsburg oder Stuttgart, Dresden .... hat?
Was ist dann?

:8:
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Abgelaufene Berlinpässe behalten bis auf weiteres zumindest teilweise ihre Gültigkeit

#3

Beitrag von Olivia »

Die Übergangsregelung wird bis 31.12.2020 verlängert. Ein Sozialticket kann auch mit einem abgelaufenem Berlinpass erworben und genutzt werden, dessen Ablaufdatum in den Monaten März bis Juli 2020 liegt. Für die verbilligte Nutzung von Kultureinrichtungen erfolgte nun eine Klarstellung.
Die abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Hier gilt allerdings die Ergänzung, dass für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts neben dem abgelaufenen berlinpass derzeit auch eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorzulegen ist.

https://www.berlin.de/sen/soziales/sozi ... erlinpass/
Antworten

Zurück zu „Hinweise und Tipps der Benutzer“