im genannten Onlineportal ist zu sehen, dass die Beh?rde mehr als 2 Monate brauchte, um die genannten medizinischen Unterlagen ?berhaupt erst mal anzufordern.
Ist folgende "freundliche" Antwort ausreichend, oder sollte man "b?serer" werden?
vielen Dank f?r Ihr Schreiben.
K?nnen Sie mir bitte noch schriftlich erl?utern, warum Sie trotz der klaren Fristen nach ???152?SGB?IX i.V.m. ?? 14 & 17 SGB IX mehr als 2 Monate ben?tigt haben, um die erforderlichen medizinischen Unterlagen nur anzufordern.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Fragen kann man ja, aber vermutlich wird das mit Personalmangel wegen Covid-19 abtun.
Hatte für Männe auch GdB beantragt und sämtliche medi.Unterlagen gleich mitgeliefert. Das ist einer der Gründe, warum ich seit vielen Jahren grundsätzlich Kopien aller Diagnosen / Arztberichte etc. angefertigt habe. So ging alles wesentlich zügiger.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Ich möchte auch nur, dass die kapieren, da wehrt sich im Zweifel jemand.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Manchmal möchte man fast vermuten, dass, wenns bissel liegebleibt und die Zeit arbeitet ... wer früher stirbt ist länger tot und kostet nix mehr ...
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Könnte man versuchsweise tun, aber macht Euch keine allzu großen Hoffnungen, dass da was sinnvolles kommt.
Wird vermutlich so beantwortet, wie von Peg bereits vermutet.
Vielleicht den letzten Teilsatz ein wenig erweitern, wenn's gefällt:
...... um die erforderlichen medizinischen Unterlagen auch nur anzufordern geschweige denn diese auszuwerten und gg. erforderliche Maßnahmen zu ergreifen bzw. zu veranlassen.
Dann aber noch ein Schüppchen drauf = letzter Satz
Meines Erachtens ist der heute ja leider beliebte Hinweis auf CORONA für derartige Nichtbeachtung gesetzlicher Vorgaben völlig unzureichend.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Mit allen Vorschlägen Faxen gemacht. Schaun mer mal, was da kommt. Viel Hoffnung hab ich wenig. Das wird wohl auch vorm SG landen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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