Einladung zum Telefontermin

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Olivia
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Re: Einladung zum Telefontermin

#176

Beitrag von Olivia »

Finde ich auch. :Daumenhoch:
Der Doc
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Re: Einladung zum Telefontermin

#177

Beitrag von Der Doc »

Steht wirklcih drin es ist Klage einzureichen Beim Sozialgericht, sogar mit Korrekter Anschrift und Korrekten Kontaktdaten, wat ja nu leider wieder nur per Briefpost geht :-/
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tigerlaw
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Re: Einladung zum Telefontermin

#178

Beitrag von tigerlaw »

Klageziel:

Die DRV wird unter Aufhebung des Bescheids vom DATUM in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom XX. Oktober 2021 verurteilt, dem Kläger Rente wegen voller Erwerbsminderung seit <DATUM der Antragstellung> zu bewilligen.

Begründung

Im Widerspruchsverfahren wurde eine Begutachtung angesetzt, die nur kurze Zeit vor dem Termin wegen Erkrankung der Gutachterin aufgehoben wurde.

Ohne darauf einzugehen, wird im hier angefochtenen Widerspruchsbescheid angegeben, dass nach Nachfrage bei den von mir angegebenen Ärzten keine Minderung der Arbeitsfähigkeit festgestellt hätte werden können.

Jedoch hat mir Dr. YYYYY, den ich der DRV benannt hatte, mitgeteilt, dass bei ihm keine Anfrage der DRV eingegangen sei.

Ich rege an, von Amts wegen ein Gutachten durch das Gericht zu beauftragen.


gez. Der Doc
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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tigerlaw
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Re: Einladung zum Telefontermin

#179

Beitrag von tigerlaw »

Und beachte: "4 Stunden" ist (seit ca. 20 Jahren) keine Maßeinheit des Rentenrechts mehr, es gibt nur noch drei Stufen:
  • unter drei Stunden (volle EM)
  • zwischen drei und sechs Stunden (eingeschränkte EM)
  • mehr als sechs Stunden (keine EM)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Der Doc
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Re: Einladung zum Telefontermin

#180

Beitrag von Der Doc »

Alles so auf Reisen :)
Wir werden sehen was rauskommt
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Re: Einladung zum Telefontermin

#181

Beitrag von Der Doc »

So .... ich hier mal ein Update

Das SG hat endlich bei meinem Arzt angefragt bzw. befrägt ihn als Sachverständigen ob die Arbeitszeit auch bei leichter Tätigkeit nur 4h/Täglich beträgt
Die DRV verweigert jegliche zusammenarbeit und will sich auf ein Attest von 1997 ?????? Beziehen das nicht mehr aktuell sei
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Koelsch
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Re: Einladung zum Telefontermin

#182

Beitrag von Koelsch »

So kenn ich die DRV.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#183

Beitrag von Der Doc »

Das lustige ist ich hab dennen NIE eins von 1997 geschickt ? ich weiß garnet wo das herkommen soll, da war die "Welt noch in Ordnung" :)
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#184

Beitrag von Günter »

Dann schreib doch dem SG: Mir ist ein Attest von 1997 nicht bekannt, ich beantrage die DRV möge das besagte Attest als Beweisstück vorlegen. Des weiteren widerspricht es doch der Lebenserfahrung, dass sich der Gesundheitszustand eines jeden Menschen und insbesondere eines Kranken über 25 Jahre konstant verhält. Es wird daher beantragt, dass mein aktueller Gesundheitszustand Grundlage eines Urteils wird und nicht ein fiktiver Zustand von vor 25 Jahren.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Einladung zum Telefontermin

#185

Beitrag von Der Doc »

Deswegen hat das Sozialgericht schon beim "aktuellen" doc angefragt
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#186

Beitrag von Günter »

Trotzdem schreiben die DRV soll das alte Attest vorlegen. Schreib mal so wie vorgeschlagen.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin

#187

Beitrag von marsupilami »

Jep.
Damit wird die Arbeitsweise/Glaubwürdigkeit der DRV hinterfragt.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Einladung zum Telefontermin

#188

Beitrag von Der Doc »

Und nun haben wir das nächste Problem, mein alter arzt ist seit 01.03 in Rente .. verdammte sch******
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#189

Beitrag von Günter »

Aber die Krankenakte muss 10 Jahre aufbewahrt werden. Hat der Doc einen Nachfolger?

Gibt ein Arzt seine Praxis auf, muss er sich auch mit dem Verbleib der Patientenakten beschäftigen. Denn Patienten haben gemäß Paragraf 810 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Recht auf Einsicht oder Aushändigung der Unterlagen, wenn sie den Arzt wechseln wollen oder müssen. Wegen der hohen forensischen Bedeutung der ärztlichen Dokumentation müssen Allgemeinmediziner, die ihre Praxis abgeben wollen oder schließen müssen, die Unterlagen so aufbewahren, dass sie sie auch nach Jahren den Patienten auf Anfrage zur Verfügung stellen können.

Generell gilt: Die Akten müssen nach Paragraf 10 der Berufsordnung für Ärzte zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Je nach Art der Unterlagen, der Krankheit und der Therapie gelten aber längere oder kürzere Fristen. Aufzeichnungen und -berechnungen zu Röntgenbehandlungen dürfen 30 Jahre lang nicht vernichtet werden. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen dagegen nicht länger als ein Jahr aufbewahrt werden. Detaillierte Listen, welche Befunde Patienten wie lange zur Verfügung gestellt werden müssen, bieten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) an (siehe Links).
https://www.hausarzt.digital/politik/re ... 25215.html

Außerdem bedeutet Rente nicht, dass der Doc damit sein Wissen verliert. Er kann immer noch als sachverständiger Zeuge aussagen.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#190

Beitrag von Der Doc »

Versuche ich ab 14.00 zu klären wer der Nachfolger is ...
Die Praxis selbst verweigert aber schon die Aussage gegenüber dem Gericht, mit verweiß Arzt in Rente daher können wir nix aussagen

Und das Attest vom April '21 is ja eigentlich auch noch da !! Verstehe nicht wieso man das so fleißig übergeht
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#191

Beitrag von Günter »

Aus meinem Link
Hat der Arzt einen Nachfolger gefunden, gilt weiterhin seine ärztliche Schweigepflicht. Der neue Kollege darf erst dann auf die Akten zugreifen, wenn der Patient eingewilligt hat. „Am besten organisiert der Abgeber eine schriftliche Einwilligungserklärung jedes Patienten“, sagt Plohmann. Wichtig: Der Nachfolger muss in dem Schreiben konkret benannt werden, sonst ist die Einwilligung unwirksam. „Ist der Patient nicht einverstanden, muss der Arzt die Akte an ihn zurückgeben.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#192

Beitrag von Der Doc »

Ne das Problem ist die Praxis gibt es noch, aber die Nachfolger wollen mit ihm nix mehr zu tun haben, da gabs wohl streit .... und sonst gibts einfach keinen Arzt .. evtl. meinen "Hausartz" aber der hat nur Rezepte ausgestellt
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#193

Beitrag von Günter »

Trotzdem muss dir die neue Praxis deine Krankenakte rausrücken. Und wenn du beim Gericht den alten Doc als sachverständigen Zeugen benennst, dann muss der schriftlich (Attest) oder persönlich vor Gericht aussagen.

Du erinnerst mich an meine früheren Arbeitnehmer. Die haben nie geschaut, wie ein Problem zu lösen ist, die haben immer nach Gründen gesucht, warum etwas nicht gehen könnte. Genauso kommt mir deine Argumentation vor.

Such den Weg und nicht die Mauer, die im Weg stehen könnte.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#194

Beitrag von Der Doc »

So ich hab nen weg um die Mauer gefunden, und hab das Gericht angerufen, habe schriftlich bestätigt das man gerne die Nachfolger in der Praxis befragen kann.. sollten die nix aussagen wollen. Gehts halt wohl wirklich nciht anderst das man meinen ex-Doc als Person einlädt :)
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#195

Beitrag von Günter »

Jut jemacht.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin

#196

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch:
Signatur?
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Re: Einladung zum Telefontermin

#197

Beitrag von Der Doc »

Interessanter weiße ging es nun aufeinmal ... der Nachfolger von meinem Doc hat sich geäußert ...
Viel blablablabla, ich weiß nicht ob das stimmt was er schreibt möchte mich damit auch nicht beschäftigen den es macht mir Angst

Aber entscheidend: Auch hier fällt ... maximal 4h täglich Arbeitsfähig
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Koelsch
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Re: Einladung zum Telefontermin

#198

Beitrag von Koelsch »

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Re: Einladung zum Telefontermin

#199

Beitrag von Günter »

Ich sag doch, es gibt immer einen Weg, man muss in nur gehen. Weiter so und halte durch. :Daumenhoch: :Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Einladung zum Telefontermin

#200

Beitrag von Der Doc »

Ich bin mal gespannt, mein Arbeitsvermittler war beim letzen mal schon zickig, und meinte damit könnte er das vermitteln gleich lassen ... 4h würde 0,5h bzw. maximal 15min pro Arbeitsweg anfahrt bedeuten. Und in dem Umkreis gibt es sowieso keine Arbeit
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