eLB wohnt mit volljähriger Tochter zusammen.
Mutter ist eLB, Tochter (18) ist Azubine und kann mit dem Azubilohn Regelsatz plus 50% Warmmiete abdecken.
Klar ist, bei der Mutter wird das Kindergeld angerechnet, das die Tochter erhält. Tochter erhält aber auch noch etwas Unterhalt vom Vater - wäre der auch bei Muttern anrechenbar?
Anrechnung von Unterhalt bei der Mutter?
Anrechnung von Unterhalt bei der Mutter?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Anrechnung von Unterhalt bei der Mutter?
Andererseits ist mit Eintrirtt der Volljährigkeit auch die Mutter zum Barunterhalt verpflichtet. Wenn man nun Kindergeld dafür verwenden würde?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Anrechnung von Unterhalt bei der Mutter?
Ja, Barunterhaltsverpflichtung aber doch nur nachrangig bis zur Bedarfsdeckung.kleinchaos hat geschrieben: ↑Sa 16. Okt 2021, 06:01 Andererseits ist mit Eintritt der Volljährigkeit auch die Mutter zum Barunterhalt verpflichtet. Wenn man nun Kindergeld dafür verwenden würde?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!