Abrechnungstool für die Neustarthilfe startet am 28./29.10.2021 - Frist bis Jahresende 2021 unbedingt einhalten!

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Olivia
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Abrechnungstool für die Neustarthilfe startet am 28./29.10.2021 - Frist bis Jahresende 2021 unbedingt einhalten!

#1

Beitrag von Olivia »

Das Abrechnungstool für die Neustarthilfe für das 1. Halbjahr 2021 startet am 28./29.10.2021. Hilfeempfänger müssen auf einer speziellen Webseite ihren erzielten Umsatz von sich aus elektronisch übermitteln. Geschieht dies nicht bis zum Jahresende 2021, so ist die Neustarthilfe komplett zurückzuzahlen. Der Termin bis 31.12.2021 sollte also auf gar keinen Fall versäumt werden.

Die Rückzahlung selbst ist allerdings erst ab voraussichtlich Mai 2022 möglich. Das bedeutet, dass der volle Vorschuss 2021 erst einmal versteuert werden muss. In einem knappen Zeitfenster von voraussichtlich Mai bis spätestens Ende Juni 2022 hat dann die Rückzahlung zu erfolgen.
Empfänger der Neustarthilfe sind zur Endabrechnung verpflichtet. Die Abgabefrist läuft bis zum 31.12.2021. Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen.

Man erhält in der Online-Maske sofort eine Rückmeldung, ob der Neustarthilfe-Vorschuss gar nicht, teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden muss. Anschließend prüft die für dich zuständige Bewilligungsstelle (vom Bundesland beauftragte Einrichtung oder Behörde) deine Endabrechnung und sendet dir ab Mai 2022 eine Bestätigung des Ergebnisses der Endabrechnung zu – ggf. mit einer Zahlungsaufforderung. Wenn du einen Teil des Vorschusses zurückzahlen musst, hast du dafür bis Ende Juni 2022 Zeit.

https://www.vgsd.de/rueckzahlung-von-7- ... verpassen/
Informationen zum Abrechnungstool: https://www.ueberbrueckungshilfe-untern ... hnung.html

Link zum Abrechnungstool: https://direktantrag.ueberbrueckungshil ... nehmen.de/
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Qnetz
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Re: Abrechnungstool für die Neustarthilfe startet am 28./29.10.2021 - Frist bis Jahresende 2021 unbedingt einhalten!

#2

Beitrag von Qnetz »

Die Rückahlung erst in 2022 kann richtig ärgerlich werden, denn je nach Status und Einkommensverhältnis ergibt sich dann auch eine erhöhte Einkommensteuer, GKV und PV sowie IHK-Beitrag aufgrund der zuviel gezahlten Neustarthilfe. Es wird lange dauern, bis dies wieder ausgeglichen wird.

Wer bilanziert sollte in 2021 eine gewinnmindernde Rückstellung über den Rückzahlungsbetrag buchen um die Sache auszugleichen. Bei EÜR geht das aber nicht.

Wer weiterhin im gesamten Jahr 2022 ALG 2 bekommt ist davon wohl nicht betroffen, aber in Fällen bei bei mir endet (glücklicherweise) der Bezug und das Imperium schlägt mit voller Kraft zurück.
HarzerUrvieh
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Re: Abrechnungstool für die Neustarthilfe startet am 28./29.10.2021 - Frist bis Jahresende 2021 unbedingt einhalten!

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Qnetz hat geschrieben: Di 26. Okt 2021, 21:30 Die Rückahlung erst in 2022 kann richtig ärgerlich werden, denn je nach Status und Einkommensverhältnis ergibt sich dann auch eine erhöhte Einkommensteuer, GKV und PV sowie IHK-Beitrag aufgrund der zuviel gezahlten Neustarthilfe.
...
Wer bilanziert sollte in 2021 eine gewinnmindernde Rückstellung über den Rückzahlungsbetrag buchen um die Sache auszugleichen. Bei EÜR geht das aber nicht.
...
Die Erfahrung machen bereits viele mit der Soforthilfe. Aus meinem Umfeld weiß ich von drei Unternehmern, dass sie die Soforthilfe fast komplett zurückzahlen dürfen. Zwei dürfen nur die 2x 1000,- NRW-Privatbonus behalten. Also zaheln sie 7.000,- bzw. 13.000,- zurück. Die Hilfe wurde natürlich in 2020 als Betriebseinnahme versteuert, verkrankenversichert, verkammert und bei einem auch verrentet. Bis Ende des Monats weiß ich auch, was mich erwartet...

Bilanzieren werden wohl die wenigsten Antragsteller.

Nachtrag: die Bazooka ging nach hinten los, der Wumms trifft dennoch. Da hat der Finanzschlumpf ganze Arbeit geleistet und lässt sich auch noch feiern. Ich werde es nicht verstehen, wie man diese hinterfxtzige Partei wählen kann...
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Olivia
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Re: Abrechnungstool für die Neustarthilfe startet am 28./29.10.2021 - Frist bis Jahresende 2021 unbedingt einhalten!

#4

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 27. Okt 2021, 10:52 Die Erfahrung machen bereits viele mit der Soforthilfe. Aus meinem Umfeld weiß ich von drei Unternehmern, dass sie die Soforthilfe fast komplett zurückzahlen dürfen. Zwei dürfen nur die 2x 1000,- NRW-Privatbonus behalten. Also zaheln sie 7.000,- bzw. 13.000,- zurück. Die Hilfe wurde natürlich in 2020 als Betriebseinnahme versteuert, verkrankenversichert, verkammert und bei einem auch verrentet. Bis Ende des Monats weiß ich auch, was mich erwartet...
:ohnmacht: :ohnmacht: :ohnmacht:

Wie krass ist das denn? Bekommen die denn irgendwie zukünftig die zu viel gezahlten Beiträge/Steuern zur Krankenkasse, zur Rentenversicherung, zur Handwerkskammer und zum Finanzamt zurück? Kann doch nicht sein, dass ihnen die Soforthilfe einen Schaden zugefügt hat.

Wie ist in NRW denn die Abrechnung der Soforthilfe erfolgt? Musste man die Belege zur Bezirksregierung einreichen?
HarzerUrvieh
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Re: Abrechnungstool für die Neustarthilfe startet am 28./29.10.2021 - Frist bis Jahresende 2021 unbedingt einhalten!

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Die "scholzsche" Soforthilfe hat bundesweit für Schäden bei hundertausenden bis Millionen Unternehmen gesorgt. Nicht nur durch die Hintertür. Das wurde hier ja schon mehrfach beschrieben.

Die bekommen nichts zurück, wieso auch? Einnahme ist Einnahme und wird versteuert. Es ist ja nicht die Soforthilfe, die einen Schaden verursacht, es sind die Bedingungen, welche der Schlumpf aufdiktiert hat. Vielen Dank, liebe SPD.

Damit muss man leben, wenn die Vertragspartner hinterrücks die Bedingungen ändern und man selbst nicht im gleichen Jahr zurück zahlt oder nicht zurück zahlen kann.

Wie die Abrechnung im Detail funktioniert, sehe ich mir am Freitag oder Samstag an. Soweit ich weiß, muss man ein paar Kennzahlen übermitteln und bekommt online den eventuellen Erstattungsbetrag angezeigt. Später dann beschieden. Aber, weiß ich noch nicht genau...
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Qnetz
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Re: Abrechnungstool für die Neustarthilfe startet am 28./29.10.2021 - Frist bis Jahresende 2021 unbedingt einhalten!

#6

Beitrag von Qnetz »

Das Formular für die Endabrechnung Neustarthilfe ist jetzt online und nun wirklich einfach auszufüllen. In meinem Fall nur eine Zahl, aber auch 16 Häkchen.
Das Ergebnis erbrachte auch keine Überraschung.
HarzerUrvieh
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Re: Abrechnungstool für die Neustarthilfe startet am 28./29.10.2021 - Frist bis Jahresende 2021 unbedingt einhalten!

#7

Beitrag von HarzerUrvieh »

Sodele, dass Tool mal gecheckt...

Wie gehabt, die Anmeldung mit der Elster-Online-Datei, den Umsatz 01.01.-31.06.2021 Eintragen, sechszehn Häckchen setzen, absenden. Easy.
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