Die Rückzahlung selbst ist allerdings erst ab voraussichtlich Mai 2022 möglich. Das bedeutet, dass der volle Vorschuss 2021 erst einmal versteuert werden muss. In einem knappen Zeitfenster von voraussichtlich Mai bis spätestens Ende Juni 2022 hat dann die Rückzahlung zu erfolgen.
Informationen zum Abrechnungstool: https://www.ueberbrueckungshilfe-untern ... hnung.htmlEmpfänger der Neustarthilfe sind zur Endabrechnung verpflichtet. Die Abgabefrist läuft bis zum 31.12.2021. Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen.
Man erhält in der Online-Maske sofort eine Rückmeldung, ob der Neustarthilfe-Vorschuss gar nicht, teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden muss. Anschließend prüft die für dich zuständige Bewilligungsstelle (vom Bundesland beauftragte Einrichtung oder Behörde) deine Endabrechnung und sendet dir ab Mai 2022 eine Bestätigung des Ergebnisses der Endabrechnung zu – ggf. mit einer Zahlungsaufforderung. Wenn du einen Teil des Vorschusses zurückzahlen musst, hast du dafür bis Ende Juni 2022 Zeit.
https://www.vgsd.de/rueckzahlung-von-7- ... verpassen/
Link zum Abrechnungstool: https://direktantrag.ueberbrueckungshil ... nehmen.de/