Mitteilungsblatt JC Düsseldorf - Kontaktbeschränkungen

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Koelsch
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Mitteilungsblatt JC Düsseldorf - Kontaktbeschränkungen

#1

Beitrag von Koelsch »

Das JC D?sseldorf verschickt derzeit dieses "nette" Bl?ttchen. Hab schon mal nachgefragt, aufgrund welcher gesetzlichen Vorschrift der ? 13 IV SGB X au?er Kraft gesetzt sei.
JC D?sseldorf - Mitteilung Kontaktbeschr?nkungen.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Mitteilungsblatt JC Düsseldorf - Kontaktbeschränkungen

#2

Beitrag von marsupilami »

Der nachfolgende Absatz ist aber auch nicht ohne.

Wozu bedarf es der vollständigen Bewerbungsunterlagen, wenn ich die schon beim letzten Mal vorgelegt/dort gelassen habe und sich seit dem keine Änderungen ergeben haben?

Und was bitte schön heißt Identitätsprüfung genau?
Wenn ich Perso vorlege, muss ja Maske ab um Bild und Realität abzugleichen.
Muss ich dann so lange die Luft anhalten, bis SB gekukkt hat?

Außerdem:
Wem müssen Sie Ihren Personalausweis zeigen?
Grundsätzlich hat nicht jede Person das Recht, Ihre Identifikationsdokumente einzusehen. Diese dienen dem Namen nach maßgeblich der Identitätsfeststellung oder dem Nachweis, dass Sie die Person sind, die Sie vorgeben zu sein. Dabei haben in aller Regel einzig und allein die staatlichen Kontrollbehörden das Recht, einen entsprechenden Identitätsnachweis zu verlangen. Das umfasst insbesondere Angestellte bei Polizei, Ordnungsamt oder Zoll.
https://www.datenschutz.org/identitaetsnachweis/
Da steht nix von Jobcenter.


Nachtrag:
https://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C ... ng_(Recht)
https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimationspr%C3%BCfung
Signatur?
Muss das sein?
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benedetto
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Re: Mitteilungsblatt JC Düsseldorf - Kontaktbeschränkungen

#3

Beitrag von benedetto »

Machen die Jobcenter jetzt ihre eigenen 3G-Optionsregeln wie einige Arztpraxen in Bayern? Besteht dazu im Einzelfall eine gesetzliche Grundlage in den Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen der Länder? Ich sehe nichts, demnach ein offener Rechtsbruch, wenn 'Hausrecht' bzw. interne JC-Anweisungen die geltenden InfSchmVOs' aushebeln sollten.

Wenn in Verkaufsstellen des täglichen Lebensbedarfs niemand am Betreten des Geschäfts gehindert werden darf, sofern er die FFP2-Maske trägt, dann kann in Jobcentern nichts anderes gelten!
schimmy
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Re: Mitteilungsblatt JC Düsseldorf - Kontaktbeschränkungen

#4

Beitrag von schimmy »

Kurz vor Termin den Beistand Ankündigen ,kurzes Fax sollte da reichen, Herr/Frau begleitet mich zum Termin am, Beistand muss zugelassen werden Paragraph 13 Absatz 1 SGB X.
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Koelsch
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Re: Mitteilungsblatt JC Düsseldorf - Kontaktbeschränkungen

#5

Beitrag von Koelsch »

Nöö, in dem Fall müsste der Beistand knapp 'ne Stunde anreisen und wird dann evtl. nicht rein gelassen. Da will ich vorher Klarheit.
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schimmy
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Re: Mitteilungsblatt JC Düsseldorf - Kontaktbeschränkungen

#6

Beitrag von schimmy »

Koelsch hat geschrieben: So 31. Okt 2021, 22:53 Nöö, in dem Fall müsste der Beistand knapp 'ne Stunde anreisen und wird dann evtl. nicht rein gelassen. Da will ich vorher Klarheit.
Klarheit kannst du ja auch bekommen, sofern der Termin nicht zu kurzfristig angesetzt wird, wenn man 7-14 Tage Vorlauf hat, zum Beispiel.
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Koelsch
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Re: Mitteilungsblatt JC Düsseldorf - Kontaktbeschränkungen

#7

Beitrag von Koelsch »

So viel Vorlauf ist nicht
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