Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
wie soll ich jetzt etwas belegen, wenn ich die Rechnungen erst zB im Januar bis März erhalte?
Muss ich dann alte Rechungen für alle Versicherungen, Telekommunikation etc. beilegen? Wenn ja, wie viele davon jeweils?
Das würde ja mit Fax ganz schön teuer werden mit 10ct je Seite. Noch dazu, dass ich die Rechnungen teils erst kopieren muss, um ggf. schwärzen zu können.
Muss ich dann alte Rechungen für alle Versicherungen, Telekommunikation etc. beilegen? Wenn ja, wie viele davon jeweils?
Das würde ja mit Fax ganz schön teuer werden mit 10ct je Seite. Noch dazu, dass ich die Rechnungen teils erst kopieren muss, um ggf. schwärzen zu können.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Das ist leider eine erhebliche Grauzone. Verständlich, eine reine Behauptung von Zahlen ist wenig glaubhaft, also muss die Schätzung irgendwie "glaubhaft" gemacht werden. Nur über das "wie" kann man trefflich streiten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Ggf. nochmal die geschwärzten Kontoauszüge, die bereits vorlagen? Da sind die Buchungen ja drauf bzgl. Telefon etc.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Denn wenn die jetzt wirklich Nachweise wollen und nicht schreiben, welche und in welcher Form, hab ich ja so oder so verloren, schon von vornherein... Wollen sie vorher die Original-Rechnungen haben, habe ich die nicht, schicke ich alte Rechnungen, gelten die nicht, sind ja alt etc. pp.
Vielleicht sollte ich meine Bemühungen bzgl. Selbstständigkeit doch ad acta legen.
Vielleicht sollte ich meine Bemühungen bzgl. Selbstständigkeit doch ad acta legen.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Nun sieh mal nicht sooo schwarz, dunkelgrau reicht. Reich halt ein, was Du hast. Es geht ja nicht nur um Einkünfte, sondern auch um Ausgaben. Und da kannst Du durchaus auf die Vergangenheit verweisen und zeigen, im "XXXX" hatte ich Wareneinkäufe in Höhe von € YYY, jetzt schätze ich einen Rückkgang von 3%, weil meine Umsätze vermutlich auch um 3% fallen werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Und es ist doch auch so: viele Ausgaben sind regelmäßig.
Es müsste reichen, in der vEKS auf die früheren BWZ zu verweisen, deren Belege liegen ja vor ...
Es müsste reichen, in der vEKS auf die früheren BWZ zu verweisen, deren Belege liegen ja vor ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Von den BWZ liegen nur 3 Monate Kontoauszüge p.a. vor, da bislang 12-Monate-BWZ.
Kann/soll ich gleich einen neuen Drucker mit reinschreiben? Oder gucken, dass ich einen kaufe, der unter 150 Euro kostet, weil Anschaffungen unter 150€ nicht extra genehmigt werden müssen? (stimmt das überhaupt?)
Meiner geht langsam kaputt, schmiert etc. Der ist über 14 Jahre alt.
Kann/soll ich gleich einen neuen Drucker mit reinschreiben? Oder gucken, dass ich einen kaufe, der unter 150 Euro kostet, weil Anschaffungen unter 150€ nicht extra genehmigt werden müssen? (stimmt das überhaupt?)
Meiner geht langsam kaputt, schmiert etc. Der ist über 14 Jahre alt.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Diese 150 Regel kenne ich nicht. Kauf und nimms in die EKS
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Lustigerweise brauche ich den Drucker ja zZt hauptsächlich für das JC...
"Anschaffung von Wirtschafsgütern (KFZ, Computer, Werkzeuge, etc.)
Wird ein Wirtschaftsgut während des Bewilligungsabschnitts angeschafft, werden die Kosten dafür nur dann als Betriebsausgabe anerkannt, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Anschaffung nicht nur für den Fortbestand der selbstständigen Tätigkeit unbedingt notwendig ist, sondern auch die Wahrscheinlichkeit zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit dadurch erhöht wird und dieser Zweck nicht mit einem preiswerteren vergleichbaren Wirtschaftsgut erreicht werden kann. Sie sollten also im Zweifel vorher fragen. Anschaffungen mit einem Wert über
150,00 EUR sind grundsätzlich vorher abzuklären! "
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/N ... onFile&v=3
"Anschaffung von Wirtschafsgütern (KFZ, Computer, Werkzeuge, etc.)
Wird ein Wirtschaftsgut während des Bewilligungsabschnitts angeschafft, werden die Kosten dafür nur dann als Betriebsausgabe anerkannt, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Anschaffung nicht nur für den Fortbestand der selbstständigen Tätigkeit unbedingt notwendig ist, sondern auch die Wahrscheinlichkeit zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit dadurch erhöht wird und dieser Zweck nicht mit einem preiswerteren vergleichbaren Wirtschaftsgut erreicht werden kann. Sie sollten also im Zweifel vorher fragen. Anschaffungen mit einem Wert über
150,00 EUR sind grundsätzlich vorher abzuklären! "
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/N ... onFile&v=3
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Ist also was internes vom JobCenter. Keine "gesetzliche" Regelung.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Die werden sich freuen, wenn sie jetzt ca. 30 Seiten gefaxt bekommen...
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Wir erfreuen die doch gerne
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Geht das so? Zusatz im Anschreiben mit Übersicht der Anlagen.
Entwurf:
Zur Erklärung, warum ich seit Längerem keine EKS mehr eingereicht habe, lege ich zwei Schreiben von SB XX bei. Ich hatte Ihnen bei unserem Telefonat am .2021 bereits von der Anweisung von SB XX berichtet, der ich in der Vergangenheit entsprechend Folge geleistet habe. Bei unserem Telefonat waren Sie, so schien es mir zumindest, einverstanden, dies weiterhin so zu praktizieren.
Auszug aus dem Schreiben von SB XX vom x.x.2013:
„Weiteres Vorgehen:
1) Im Eintrittsfall eines Gewinnes: Bitte Anlage EKS als abschliessende Erklärung abgeben (…); Belege beifügen.
2) Falls kein Gewinn: Formlose Mitteilung.“
Am x.x.2017 schrieb mir SB XX per Mail hierzu nochmals:
"Ansonsten verbleiben wir wie immer:
Sie brauchen sich erst zu melden, wenn Sie tatsächlich mehr als 100 EUR Gewinn (also nicht: Einnahme) im Monat erwirtschaften."
---
Die o.g. Schreiben/Mails lege ich der EKS natürlich auch bei.
Entwurf:
Zur Erklärung, warum ich seit Längerem keine EKS mehr eingereicht habe, lege ich zwei Schreiben von SB XX bei. Ich hatte Ihnen bei unserem Telefonat am .2021 bereits von der Anweisung von SB XX berichtet, der ich in der Vergangenheit entsprechend Folge geleistet habe. Bei unserem Telefonat waren Sie, so schien es mir zumindest, einverstanden, dies weiterhin so zu praktizieren.
Auszug aus dem Schreiben von SB XX vom x.x.2013:
„Weiteres Vorgehen:
1) Im Eintrittsfall eines Gewinnes: Bitte Anlage EKS als abschliessende Erklärung abgeben (…); Belege beifügen.
2) Falls kein Gewinn: Formlose Mitteilung.“
Am x.x.2017 schrieb mir SB XX per Mail hierzu nochmals:
"Ansonsten verbleiben wir wie immer:
Sie brauchen sich erst zu melden, wenn Sie tatsächlich mehr als 100 EUR Gewinn (also nicht: Einnahme) im Monat erwirtschaften."
---
Die o.g. Schreiben/Mails lege ich der EKS natürlich auch bei.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Kannst Du so machen, aber haben die gefragt, warum Du längere Zeit keine EKS eingereicht hast?
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Es kam beim 2. Telefonat zur Sprache und ich habe ja nun aufgrund dieser einen Einnahme den Wisch zugeschickt bekommen. Mit der einen Einnahme auf 6 Monate verteilt wäre ich nach dem alten SB immer noch nicht verpflichtet gewesen, eine EKS zu machen, weder vEKS noch aEKS.
Und ich finde es halt wichtig, darzulegen, dass die Nicht-Einreichung nicht auf meinem Mist gewachsen ist, sondern vom Vorgänger-SB exakt so gewünscht war. Ich hatte zur "Betriebseröffnung" 2013 ja alles brav gemacht (vEKS, aEKS) und auch zwischendrin, wenn ich in der Gewinnzone war. Dann kam meine Erkrankung, dann Corona und die Pflegetätigkeit...
Und ich finde es halt wichtig, darzulegen, dass die Nicht-Einreichung nicht auf meinem Mist gewachsen ist, sondern vom Vorgänger-SB exakt so gewünscht war. Ich hatte zur "Betriebseröffnung" 2013 ja alles brav gemacht (vEKS, aEKS) und auch zwischendrin, wenn ich in der Gewinnzone war. Dann kam meine Erkrankung, dann Corona und die Pflegetätigkeit...
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Beim Wort Telefonat sträubt sich bei mir was. Aber ok, dann schreib das so.
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- marsupilami
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Den "Entwurf" kann man so schreiben.
Die Schreiben von SB XX aber bitte nur in Kopie mitschicken.
Die Schreiben von SB XX aber bitte nur in Kopie mitschicken.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
ja, ich weiß, das mit dem Telefon muss ich mir noch abgewöhnen... Es war mit den alten SBs halt nie ein Problem, mal schnell durchzuklingeln und die Aussagen waren dann auch ok und verlässlich.
Es geht morgen früh alles per Fax raus, Originale bleiben entsprechend natürlich bei mir.
Es geht morgen früh alles per Fax raus, Originale bleiben entsprechend natürlich bei mir.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Bislang noch nichts gehört vom JC. Knapp 4 Wochen, seit eingereichter vEKS.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Das Sozialschutzpaket wurde erst heute verlängert. Daher wird das JC die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrages erst in den nächsten Tagen beginnen.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Der WBA war ja längst durch Anfang Sept. Das mit der vEKS kam ja erst durch diese einmalige Einnahme zustande.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Dann mal nachfragen beim JC nach dem Bearbeitungsstand.
SgDuH,
wie ist der Bearbeitungsstand meiner vEKS? Diese habe ich Ihnen schon vor vier Wochen geschickt.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
kann ich das auch aussitzen oder stehe ich dann ohne jegliche Ankündigung ggf. nächsten Monat ohne Geld da?
Im Schreiben stand ja nur, dass Vollsperre drohe, wenn ich nicht mitwirke und ich habe ja alles fristgerecht eingereicht gehabt.
Im Schreiben stand ja nur, dass Vollsperre drohe, wenn ich nicht mitwirke und ich habe ja alles fristgerecht eingereicht gehabt.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Ich würde nachfragen - sicher ist sicher
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Dann muss ich aber anrufen, per Mail erhalte ich ja nie Antwort