Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Stefan78
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#126

Beitrag von Stefan78 »

wie soll ich jetzt etwas belegen, wenn ich die Rechnungen erst zB im Januar bis März erhalte?
Muss ich dann alte Rechungen für alle Versicherungen, Telekommunikation etc. beilegen? Wenn ja, wie viele davon jeweils?
Das würde ja mit Fax ganz schön teuer werden mit 10ct je Seite. Noch dazu, dass ich die Rechnungen teils erst kopieren muss, um ggf. schwärzen zu können.
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Koelsch
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#127

Beitrag von Koelsch »

Das ist leider eine erhebliche Grauzone. Verständlich, eine reine Behauptung von Zahlen ist wenig glaubhaft, also muss die Schätzung irgendwie "glaubhaft" gemacht werden. Nur über das "wie" kann man trefflich streiten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Stefan78
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#128

Beitrag von Stefan78 »

Ggf. nochmal die geschwärzten Kontoauszüge, die bereits vorlagen? Da sind die Buchungen ja drauf bzgl. Telefon etc.
Stefan78
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#129

Beitrag von Stefan78 »

Denn wenn die jetzt wirklich Nachweise wollen und nicht schreiben, welche und in welcher Form, hab ich ja so oder so verloren, schon von vornherein... Wollen sie vorher die Original-Rechnungen haben, habe ich die nicht, schicke ich alte Rechnungen, gelten die nicht, sind ja alt etc. pp.
Vielleicht sollte ich meine Bemühungen bzgl. Selbstständigkeit doch ad acta legen.
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Koelsch
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#130

Beitrag von Koelsch »

Nun sieh mal nicht sooo schwarz, dunkelgrau reicht. Reich halt ein, was Du hast. Es geht ja nicht nur um Einkünfte, sondern auch um Ausgaben. Und da kannst Du durchaus auf die Vergangenheit verweisen und zeigen, im "XXXX" hatte ich Wareneinkäufe in Höhe von € YYY, jetzt schätze ich einen Rückkgang von 3%, weil meine Umsätze vermutlich auch um 3% fallen werden.
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tigerlaw
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#131

Beitrag von tigerlaw »

Und es ist doch auch so: viele Ausgaben sind regelmäßig.
Es müsste reichen, in der vEKS auf die früheren BWZ zu verweisen, deren Belege liegen ja vor ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Stefan78
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#132

Beitrag von Stefan78 »

Von den BWZ liegen nur 3 Monate Kontoauszüge p.a. vor, da bislang 12-Monate-BWZ.

Kann/soll ich gleich einen neuen Drucker mit reinschreiben? Oder gucken, dass ich einen kaufe, der unter 150 Euro kostet, weil Anschaffungen unter 150€ nicht extra genehmigt werden müssen? (stimmt das überhaupt?)
Meiner geht langsam kaputt, schmiert etc. Der ist über 14 Jahre alt.
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Koelsch
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#133

Beitrag von Koelsch »

Diese 150 Regel kenne ich nicht. Kauf und nimms in die EKS
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#134

Beitrag von Stefan78 »

Lustigerweise brauche ich den Drucker ja zZt hauptsächlich für das JC...

"Anschaffung von Wirtschafsgütern (KFZ, Computer, Werkzeuge, etc.)
 Wird ein Wirtschaftsgut während des Bewilligungsabschnitts angeschafft, werden die Kosten dafür nur dann als Betriebsausgabe anerkannt, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Anschaffung nicht nur für den Fortbestand der selbstständigen Tätigkeit unbedingt notwendig ist, sondern auch die Wahrscheinlichkeit zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit dadurch erhöht wird und dieser Zweck nicht mit einem preiswerteren vergleichbaren Wirtschaftsgut erreicht werden kann. Sie sollten also im Zweifel vorher fragen. Anschaffungen mit einem Wert über
150,00 EUR sind grundsätzlich vorher abzuklären! "
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/N ... onFile&v=3
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#135

Beitrag von Koelsch »

Ist also was internes vom JobCenter. Keine "gesetzliche" Regelung.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#136

Beitrag von Stefan78 »

Die werden sich freuen, wenn sie jetzt ca. 30 Seiten gefaxt bekommen...
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Koelsch
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#137

Beitrag von Koelsch »

Wir erfreuen die doch gerne :zwinker:
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#138

Beitrag von Stefan78 »

Geht das so? Zusatz im Anschreiben mit Übersicht der Anlagen.

Entwurf:
Zur Erklärung, warum ich seit Längerem keine EKS mehr eingereicht habe, lege ich zwei Schreiben von SB XX bei. Ich hatte Ihnen bei unserem Telefonat am .2021 bereits von der Anweisung von SB XX berichtet, der ich in der Vergangenheit entsprechend Folge geleistet habe. Bei unserem Telefonat waren Sie, so schien es mir zumindest, einverstanden, dies weiterhin so zu praktizieren.

Auszug aus dem Schreiben von SB XX vom x.x.2013:
„Weiteres Vorgehen:
1) Im Eintrittsfall eines Gewinnes: Bitte Anlage EKS als abschliessende Erklärung abgeben (…); Belege beifügen.
2) Falls kein Gewinn: Formlose Mitteilung.“

Am x.x.2017 schrieb mir SB XX per Mail hierzu nochmals:
"Ansonsten verbleiben wir wie immer:
Sie brauchen sich erst zu melden, wenn Sie tatsächlich mehr als 100 EUR Gewinn (also nicht: Einnahme) im Monat erwirtschaften."
---

Die o.g. Schreiben/Mails lege ich der EKS natürlich auch bei.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#139

Beitrag von Koelsch »

Kannst Du so machen, aber haben die gefragt, warum Du längere Zeit keine EKS eingereicht hast?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#140

Beitrag von Stefan78 »

Es kam beim 2. Telefonat zur Sprache und ich habe ja nun aufgrund dieser einen Einnahme den Wisch zugeschickt bekommen. Mit der einen Einnahme auf 6 Monate verteilt wäre ich nach dem alten SB immer noch nicht verpflichtet gewesen, eine EKS zu machen, weder vEKS noch aEKS.
Und ich finde es halt wichtig, darzulegen, dass die Nicht-Einreichung nicht auf meinem Mist gewachsen ist, sondern vom Vorgänger-SB exakt so gewünscht war. Ich hatte zur "Betriebseröffnung" 2013 ja alles brav gemacht (vEKS, aEKS) und auch zwischendrin, wenn ich in der Gewinnzone war. Dann kam meine Erkrankung, dann Corona und die Pflegetätigkeit...
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#141

Beitrag von Koelsch »

Beim Wort Telefonat sträubt sich bei mir was. Aber ok, dann schreib das so.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#142

Beitrag von marsupilami »

Den "Entwurf" kann man so schreiben.
Die Schreiben von SB XX aber bitte nur in Kopie mitschicken.
Signatur?
Muss das sein?
Stefan78
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#143

Beitrag von Stefan78 »

ja, ich weiß, das mit dem Telefon muss ich mir noch abgewöhnen... Es war mit den alten SBs halt nie ein Problem, mal schnell durchzuklingeln und die Aussagen waren dann auch ok und verlässlich.

Es geht morgen früh alles per Fax raus, Originale bleiben entsprechend natürlich bei mir.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#144

Beitrag von Stefan78 »

Bislang noch nichts gehört vom JC. Knapp 4 Wochen, seit eingereichter vEKS.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#145

Beitrag von Olivia »

Das Sozialschutzpaket wurde erst heute verlängert. Daher wird das JC die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrages erst in den nächsten Tagen beginnen.
Stefan78
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#146

Beitrag von Stefan78 »

Der WBA war ja längst durch Anfang Sept. Das mit der vEKS kam ja erst durch diese einmalige Einnahme zustande.
Olivia
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#147

Beitrag von Olivia »

Dann mal nachfragen beim JC nach dem Bearbeitungsstand.
SgDuH,

wie ist der Bearbeitungsstand meiner vEKS? Diese habe ich Ihnen schon vor vier Wochen geschickt.
Stefan78
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#148

Beitrag von Stefan78 »

kann ich das auch aussitzen oder stehe ich dann ohne jegliche Ankündigung ggf. nächsten Monat ohne Geld da?

Im Schreiben stand ja nur, dass Vollsperre drohe, wenn ich nicht mitwirke und ich habe ja alles fristgerecht eingereicht gehabt.
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Koelsch
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#149

Beitrag von Koelsch »

Ich würde nachfragen - sicher ist sicher
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#150

Beitrag von Stefan78 »

Dann muss ich aber anrufen, per Mail erhalte ich ja nie Antwort
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