Hallo ihr Lieben,
heute hat das Sozialgericht entschieden, dass ich keine Erwerbsminderungsrente erhalte und meine Ärtzte sind sich auch einig, dass ich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zumindest leichte Arbeiten - mit bestimmten Einschränkungen (leichte Tätigkeiten im Wechsel von Sitzen, Stehen und Gehen, ohne Heben und Tragen mittelschwerer Lasten, ohne häufiges Bücken, und Arm- oder Rumpfvorhalten und ohne Einnahme von Zwangshaltungen) - mindestens 6 Stunden täglich zu verrichten kann. (Welche Arbeit könnte mir das Jobcenter androhen?)
Heute habe ich von meinen Jobcenter Reha-Abteilung einen Anruf erhalten habe, dass ich nun nicht mehr ein Rentenversicherung Rehafall bin und deswegen zur regulären Abteilung der Arbeitsvermittlung versetzt werde! (Was heisst das für mich?)
Des Weiteren ist zu erwähnen, dass ich gerade eine Selbständigkeit in Anbetracht ziehe und im Jahr 2022 schon einen Gewinn von ca. 10000€ vorweisen kann! (Kann das Jobcenter trotz alle dem sagen, dass die Selbständigkeit nicht ausreichend ist und ich was anderes machen muss?)
LG und Danke
Keine Erwebsminderungsrente!
Re: Keine Erwebsminderungsrente!
Wenn es darum geht, ggf. etwas Zeit zu schinden - Berufung einlegen. Sollte möglich sein.
Selbständigkeit kann vom JC nicht "verboten" werden, und ob JC bei den Einschränkungen Job's für Dich findet - fraglich. Wichtig aber, wenn Angebote vom JC kommen, musst Du Dich bewerben. In der Bewerbung musst Du aber deutlich auf Deine Einschränkungen hinweisen.
Selbständigkeit kann vom JC nicht "verboten" werden, und ob JC bei den Einschränkungen Job's für Dich findet - fraglich. Wichtig aber, wenn Angebote vom JC kommen, musst Du Dich bewerben. In der Bewerbung musst Du aber deutlich auf Deine Einschränkungen hinweisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Keine Erwebsminderungsrente!
Danke für die Tipps! Leider war ich so dumm und habe das Verfahren zurückgenommen:(
Kann ich da hingegen noch was machen? Kann ich einen zweiten Erwerbsminderungsantrag in einer bestimmten Zeit nochmal beantragen?
Kann ich da hingegen noch was machen? Kann ich einen zweiten Erwerbsminderungsantrag in einer bestimmten Zeit nochmal beantragen?
Zuletzt geändert von Wampe am Fr 10. Dez 2021, 15:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Überflüssiges Zitat entfernt.
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Re: Keine Erwebsminderungsrente!
Keine Ahnung, ob erneuter Antrag möglich ist - Versuch macht kluch, ich würd's probieren. Es ist leider (fast) normal, dass Anträge auf EM-Rente erst mal abgelehnt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Keine Erwebsminderungsrente!
Die Zurücknahme des Antrags ist erst 3 tage her, soll ich meine VDK Beauftragte Juristin schreiben, dass ich das zurück nehmen will?
Zuletzt geändert von Wampe am Fr 10. Dez 2021, 15:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Überflüssiges Zitat entfernt.
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- marsupilami
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Re: Keine Erwebsminderungsrente!
Jetzt - zeitnah - einen neuen Antrag stellen - der wird ohne ausführliche Begründung mit neuen Argumenten wieder in's Leere laufen.
Mind. 3 Monate in's Land wehen lassen, neuen, anderen (Fach-)Arzt suchen und erneut untersuchen lassen.
Wenn da was Neues herauskommt, dann macht ein neuer Antrag Sinn.
Denke ich mir so.
Und Bewerben heißt ja nicht gleich, dass man sofort eingestellt wird und man sich nicht mehr um die Selbstständigkeit kümmern kann.
Erstmal muss die AV Stellenangebote finden, die den med. Vorgaben entsprechen.
Die dürften recht dünn gesäät sein.
Und selbst wenn man Dir per EGV X Bewerbungen pro Monat aufdrücken will, kann man dagegen angehen und sagen:
Solche Stellen gibt es sehr selten, setzt die Anzahl der Bewerbungen auf ein realistisches Maß herunter.
Ich würd' schon jetzt gezielt nach solchen Stellen suchen, screenshots machen bzw. ausdrucken, damit ich noch bevor man mich zum Abschluss der EGV nötigt, Argumente in der Hand habe.
Was die Selbstständigkeit angeht: einfach stillschweigend nebenher laufen lassen.
Wichtig: Geldeingänge zeitnah melden.
Vielleicht gleich separates Geschäftskonto zulegen.?
Nachtrag: Du musst für eine Antwort nicht jedesmal das entsprechende Posting komplett zitieren.
Es reicht "@[Name/Nick]" oder # plus Nr. des entsprechenden Postings.
Mind. 3 Monate in's Land wehen lassen, neuen, anderen (Fach-)Arzt suchen und erneut untersuchen lassen.
Wenn da was Neues herauskommt, dann macht ein neuer Antrag Sinn.
Denke ich mir so.
Und Bewerben heißt ja nicht gleich, dass man sofort eingestellt wird und man sich nicht mehr um die Selbstständigkeit kümmern kann.
Erstmal muss die AV Stellenangebote finden, die den med. Vorgaben entsprechen.
Die dürften recht dünn gesäät sein.
Und selbst wenn man Dir per EGV X Bewerbungen pro Monat aufdrücken will, kann man dagegen angehen und sagen:
Solche Stellen gibt es sehr selten, setzt die Anzahl der Bewerbungen auf ein realistisches Maß herunter.
Ich würd' schon jetzt gezielt nach solchen Stellen suchen, screenshots machen bzw. ausdrucken, damit ich noch bevor man mich zum Abschluss der EGV nötigt, Argumente in der Hand habe.
Was die Selbstständigkeit angeht: einfach stillschweigend nebenher laufen lassen.
Wichtig: Geldeingänge zeitnah melden.
Vielleicht gleich separates Geschäftskonto zulegen.?
Nachtrag: Du musst für eine Antwort nicht jedesmal das entsprechende Posting komplett zitieren.
Es reicht "@[Name/Nick]" oder # plus Nr. des entsprechenden Postings.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Keine Erwebsminderungsrente!
Keine Ahnung, ob Du das noch wieder zurücknehmen kannst, das muss ein Jurist prüfen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Keine Erwebsminderungsrente!
Sorry, die Rücknahmeerklärung im Prozess ist leider keine "Willenserklärung", die man ggf. anfechten könnte (§§ 119 ff BGB). Sie ist sofort "rechtsgestaltend". Eine Mandantin hatte dies vergeblich versucht, und da sie bei ihrem Begehren blieb, hatte der Richter sogar eine Missbrauchsgebühr gegen sie verhängt.
Natürlich kannst Du jederzeit einen neuen Antrag auf Rente stellen. Vermutlich wird der Sachbearbeiter bei der DRV, sobald die Akte vom SG dorthin zugekehrt ist, stante pede einen erneuten ablehnenden VA erlassen, ggf. unter Bezugnahme auf im Terminprotokoll niedergelegte Ausführungen des Richters. Gegen diesen erneuten Bescheid kannst Du dann Widerspruch einlegen, und wenn er abgewiesen werden sollte (ich schätze die Chance dafür auf 100,0 %), wieder klagen.
In der Zwischenzeit kann Deine Selbständigkeit vielleicht schon sehr gut angelaufen sein, und dann nimmst Du einfach den (neuen) Rentenantrag zurück.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!