FFP 2 Masken

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Peterpanik
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FFP 2 Masken

#1

Beitrag von Peterpanik »

Habe das Heute mal abgeschickt :

SENDEBERICHT
FAX-ID: 91---86
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Auszug der ersten (Gesamtertext) FAX-Seite :

34454 Bad Arolsen, den 19.?Dezember?2021

Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

R E C H T S M I T T E L

Antrag auf Prozesskostenhilfe

Rechtsmittelf?hrer: -------- ----, --------stra?e --, 34454 Bad Arolsen

gegen

Rechtsmittelgegner: Landkreis Waldeck-Frankenberg, S?dring?2, 34497 Korbach


Leistungen nach dem SGB?XII

und Umsetzung von Artikel?2?Abs.?2?Satz?1 und Artikel?3?Absatz?1?Grundgesetz


Der Rechtsmittelf?hrer legt R E C H T S M I T T E L ein, gegen

den Beschluss L?4?SO?247/21?RG

des Hessischen Landessozialgericht vom 03.?Dezember?2021,
eingegangen am 15.?Dezember?2021.


Es wird beantragt
Rechtsmittel zuzulassen,
dem Rechtsmittelf?hrer f?r dieses Verfahren Prozesskostenhilfe zu gew?hren,
dem Rechtsmittelf?hrer f?r dieses Verfahren einen Rechtsanwalt nach Wahl des Gerichts beizuordnen,
den Beschluss L?4?SO?247/21?RG vom 03.?Dezember?2021 und den Beschluss L?4?SO?197/21?B?ER vom 11.?November?2021 des Hessischen Landesozialgericht und den Beschluss S?9?SO?66/21?ER vom 07.?September?2021 des Sozialgericht Marburg aufzuheben,
den Rechtsmittelgegner zu verpflichten, dem Rechtsmittelf?hrer sofort EUR?21,00 f?r den Kauf von 23?FFP2-Masken pro Monat zu bewilligen,
den Rechtsmittelgegner zu verpflichten, dem Rechtsmittelf?hrer auch die au?ergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Begr?ndung

Der am --.?November?1955 geborene Rechtsmittelf?hrer ist Diabetiker und bezieht eine staatliche Altersrente, seit 01.09.2021 ist er Leistungsberechtigter nach dem SGB?XII und bezieht vom Rechtsmittelgegner aufstockende Leistungen nach dem SGB?XII, die vom Rechtsmittelgegner jedoch nur z?gerlich ausgezahlt werden.

Aufgrund gesetzlicher Regelungen unterliegt auch der Rechtsmittelf?hrer Regelungen aus Corona-Verordnungen.

Dementsprechend ist auch der Rechtsmittelf?hrer verpflichtet, Masken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar zu tragen.

Ausgaben f?r derartige Masken sind im Regel-Bedarf nicht enthalten, da die Datenerhebung bei der EVS-Referenz-Gruppe bereits 2018 erfolgte.

In der ersten Jahresh?lfte 2021 reagierte der Gesetzgeber dahingehend, dass eine begrenzte Anzahl von FFP2-Masken kostenlos, weitere Masken mit Zuzahlung und zus?tzlich EUR?150,00 als Zuschuss f?r diese 6?Kalendermonate bewilligt wurden (somit EUR?25,00 pro Monat plus einige FFP2-Masken).

F?r die zweite Jahresh?lfte 2021 fehlen derartige Corona-Hilfen.

Der Rechtsmittelf?hrer muss seinen Corona-Schutz somit aus dem daf?r nicht vorgesehenen Regel-Bedarf bestreiten, weshalb dem Rechtsmittelf?hrer FFP2-Masken fehlen.

Der Rechtsmittelf?hrer hat beim Rechtsmittelgegner deshalb Leistungen f?r entsprechende Masken beantragt, was der Rechtsmittelgegner jedoch immer abgelehnt hat.

Die deshalb angerufenen SG Marburg und Hessisches LSG haben dem Rechtsmittelf?hrer den beantragten Rechtsschutz verweigert.

Insbesondere die Ausf?hrungen des SG zu Einsparpotentialen wegen der Schlie?ung von Gastst?tten (Beschluss S?9?SO?66/21?ER, Seite?6, letzter Absatz) dokumentieren die fehlende Sachkenntnis der Vorinstanzen, da derartige Ausgaben im Regel-Bedarf gar nicht enthalten sind (BT-Drs.?17/3404, Seite?63).

Der Rechtsmittelf?hrer wird somit von den Vorgenannten daran gehindert, FFP2-Masken zu kaufen, weshalb der Rechtsmittelf?hrer u.a. an der Teilhabe am ?ffentlichen Leben, der Nutzung ?ffentlicher Verkehrsmittel und der Nutzung mancher Einkaufsst?tten gehindert wird.

Die f?r das Tragen falscher Masken (hier: Stoff-Maske statt FFP2-Maske) angedrohten Bu?gelder (regional bis EUR?25.000,00) kann der Rechtsmittelf?hrer nicht aufbringen.

Der Rechtsmittelf?hrer ist Diabetiker und auf regelm??ige Arztbesuche angewiesen, was ihm ohne FFP2-Masken jedoch nicht m?glich ist.

Auch das BVerfG verlangt f?r seine Verhandlungen FFP2-Masken.

Da dem Rechtsmittelf?hrer die beantragten Masken verweigert werden, ist der Rechtsmittelf?hrer gezwungen, stattdessen Stoff-Masken zu tragen und sich einem erh?hten Infektionsrisiko auszusetzen.

Der Rechtsmittelf?hrer geh?rt zumindest zu den Risikogruppen 65+ und Diabetiker.

Der hier beklagte Landkreis Waldeck-Frankenberg hat traditionell eine h?here Inzidenz als alle Nachbar-Kreise, weshalb der Rechtsmittelf?hrer auch wegen seines Wohnortes einem erh?htem Risiko ausgesetzt ist.

Der Rechtsmittelgegner bedroht somit auch das Recht des Rechtsmittelf?hrers auf Leben und k?rperliche Unversehrtheit (Art.?2?Abs.?2?Satz?1?GG).

Wenn FFP2-Masken besser sch?tzen, warum werde ich daran gehindert, solche Masken zu tragen ?

Die Inzidenzen steigen und seit Monaten hilft mir niemand.

Bitte helfen Sie mir!


Mit freundlichen Gr??en


Anlagen:
Antrag auf Prozesskostenhilfe nebst Anlage
Hessisches Landesozialgericht Beschluss L?4?SO?247/21?RG
Hessisches Landesozialgericht Beschluss L?4?SO?197/21?B?ER
Sozialgericht Marburg Beschluss S?9?SO?66/21?ER

Werde weiter berichten wie es weitergeht hier.
Peterpanik
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Re: FFP 2 Masken

#2

Beitrag von Peterpanik »

Heute habe ich Antwort gekriegt vom Bundesverfassungsgericht sie nehmen es leider nicht an,
also mit anderen Worten ihnen ist egal wie wir an FFP 2 Masken kommen bzw. wie wir es regeln.
Olivia
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Re: FFP 2 Masken

#3

Beitrag von Olivia »

Gibt es die Möglichkeit, Gratis-Masken zu beantragen? Wenn nein, kannst Du nach Berlin umziehen. Hier hättest Du Anspruch auf 5 neue Gratis-FFP2-Masken.
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Koelsch
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Re: FFP 2 Masken

#4

Beitrag von Koelsch »

Peterpanik hat geschrieben: Mi 19. Jan 2022, 17:33 Heute habe ich Antwort gekriegt vom Bundesverfassungsgericht sie nehmen es leider nicht an,
also mit anderen Worten ihnen ist egal wie wir an FFP 2 Masken kommen bzw. wie wir es regeln.
Ich vermute, das Gericht hat etwas andere Gründe genannt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: FFP 2 Masken

#5

Beitrag von tigerlaw »

Es ist aber auch befugt, nur ein "schlichtes weißes Papier" abzusenden (hat es auch schon mal bei der Verfassungsbeschwerde eines RA und Notars aus Bremen getan, nachdem 2004 die RA-Vergütung auf ein ganz anderes System umgestellt wurde und wir Sozialrechtsanwälte ganz gehörig "in den Allerwertesten gekniffen" waren).

Jaaaa, es steht dann "von einer Begründung dieser Entscheidung wird abgesehen", und vermutlich auch der Verweis auf § 93d I 3 BVerfGG, aber inhaltlich ist es das berüchtigte "weiße Papier"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
tho
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Re: FFP 2 Masken

#6

Beitrag von tho »

tigerlaw hat geschrieben: Mi 19. Jan 2022, 18:39 Jaaaa, es steht dann "von einer Begründung dieser Entscheidung wird abgesehen", und vermutlich auch der Verweis auf § 93d I 3 BVerfGG, aber inhaltlich ist es das berüchtigte "weiße Papier"
Wir wollen fair sein.
Davor steht meistens auch noch ein Satz etwa mit dem Inhalt "Die Beschwerde wird nicht angenommen, da ihre Annahme zur Verwirklichung der Grundrechte des Beschwerdeführers nicht geboten ist"

Das ist dasselbe Bundesverfassungsgericht, dass schreibt, dass es nur auf die tatsächliche Deckung des gesamten Bedarfs im Einzelfall ankommt und das mit der zweiten Hartz-Entscheidung es praktisch unmöglich gemacht hat den mit der ersten Hartz-Entscheidung eröffneten Klageweg wegen
1 BvL 1/09 3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
tatsächlich zu gehen, indem es als "sachgerecht" nur absolut exakte Verfahren zulässt, wenn der Kläger etwas beweisen will, jedoch statistische Schätzungen, wenn der Gesetzgeber sie verwenden will.

Money quote: Auch eine sachgerechte Schätzung ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet, weshalb der Gesetzgeber nicht gezwungen ist, zur Bestimmung der Höhe von Sozialleistungen auf eine bloß näherungsweise Berechnung abzustellen (vgl. BVerfGE 125, 175 <236 f.>). 1 BvL 10/12

Kommt dann einer und versucht den einzig noch möglichen Klagewege: Behauptung der tatsächlichen Verletzung des Existenzminimums in seinem Fall, ist den Sozialbehörden und - gerichten die Amtsermittlungspflicht plötzlich ein völlig unbekanntes Ding und das Bundesverfassungsgericht glänzt mit Nichtbefassung.
dagb
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Re: FFP 2 Masken

#7

Beitrag von dagb »

tho hat geschrieben: Sa 19. Feb 2022, 18:21Kommt dann einer und versucht den einzig noch möglichen Klagewege: Behauptung der tatsächlichen Verletzung des Existenzminimums in seinem Fall, ist den Sozialbehörden und - gerichten die Amtsermittlungspflicht plötzlich ein völlig unbekanntes Ding und das Bundesverfassungsgericht glänzt mit Nichtbefassung.
Gut auf den Punkt gebracht.
Radikale aller Länder, verpisst euch!
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