Wie sich gegen SG-Richter wehren?

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JkeineAhnung
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Wie sich gegen SG-Richter wehren?

#1

Beitrag von JkeineAhnung »

Ich wünsche allen hier Aktiven ein gesundes Jahr 2022!
Vielleicht haben wir ja irgendwann bald wieder ein normales Leben!

Ich habe es oft genug im Leben erlebt, dass ich nicht Recht habe. So ist das Leben. Damit komme ich klar - spätestens nach kurzer Zeit.
Aber bei diesem Richter fühle ich mich immer (es ist jetzt die dritte Klage gegen das JC, die er zu entscheiden hat.?z.B. Verfallfrist ) an den Spruch erinnert:? ? "Vor Gericht und auf Hoher See....

Im letzten Schreiben hat er zwar PKH bewilligt, aber auch u.g. Forderungen gestellt.

Alle von ihm erneut geforderten Unterlagen, Nachweise hatte ich während des Widerspruchsvorganges bereits beim JC eingereicht. Jetzt will er sie aber nochmal .. umfassend , wie er mehrmals betont. WARUM?


(Die farbigen Markierungen im Text sind von mir. `Fettdruck`und `Unterstrichen`vom Richter.)

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In dem Rechtsstreit xy ./. JC zz

weise ich nach vorläufiger Prüfung der Sach- und Rechtslage auf das Folgende hin:

1.) Die Beteiligten streiten um die Höhe der dem Kläger endgültig zustehenden Leistungen für
? ? ? ? ? den Zeitraum von xxxx bis einschließlich xxxx.


3.) Tragen Sie umfassend zu den Bedarfen des Klägers in diesem Zeitraum vor:

? ? a.) in welcher Höhe entstanden in diesem Zeitraum Kosten der Unterkunft und Heizung (incl.? ? ?
? ? ? ? ? ? ? eventueller Nachforderungen von Vermietern)? Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

? ? b.) In welcher Höhe fielen sonstige Bedarfe in dieser Zeit an? Bitte legen Sie ggf. entsprechende
? ? ? ? ? ? ? Nachweise vor.


4.) Tragen Sie umfassend zum Einkommen des Klägers im streitgegenständlichen Zeitraum vor:

? ? a.) Legen Sie eine endgültige EKS für den xxx bis einschließlich xxx vor bzw. teilen Sie mit,
? ? ? ? ? ? welche Erklärung des Klägers maßgeblich sein soll. Dieser Zeitraum ist maßgeblich für die? ? ?
? ? ? ? ? ? Bestimmung der Höhe des Einkommens des Klägers aus selbständiger Tätigkeit.

? ? b.) Bitte legen Sie zu der von Ihnen eingereichten EKS-Erklärung umfassende Belege zu
? ? ? ? ? ? ? allen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben vor.

Ordnen Sie dabei Belege nach den einzelnen Positionen des EKS-Formulars, das das Gericht zugrunde legen soll, und verwenden Sie dabei die entsprechende Nummerierung (z.B. A 1 Betriebseinnahmen, B 3 Raumkosten etc.)

? ? ? ? ? ? ? Achten Sie auf eine übersichtliche Darstellung. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts Ordnung
? ? ? ? ? ? ? in die Unterlagen eines Klägers zu bringen.

? ? c.) Tragen Sie umfassend zum sonstigen Einkommen des Klägers im streitgegenständlichen? ? ?
? ? ? ? ? ? ? ? Zeitraum vor. Bitte legen Sie ggf. entsprechende Nachweise vor.

? ? d.) Teilen Sie ausdrücklich mit über welche Konten der Kläger im streitgegenständlichen
? ? ? ? ? ? ? ? Zeitraum verfügte.

? ? e.) Legen Sie lückenlose, chronologisch geordnete Kontoauszüge für alle Konten des Klägers
? ? ? ? ? ? ? für den streitgegenständlichen Zeitraum vor. Achten Sie auf Lesbarkeit der Kopien.


5.) Für die Beantwortung der Fragen unter 3.) bis 4.) und die Einreichung aller Unterlagen
? ? ? ? ? ? setze ich eine Frist von zwei Monaten.


6.) Gleichzeitig belehre ich Sie darüber, dass bei Versäumung dieser Frist die nach Fristablauf
? ? ? ? ? ? eingereichten Erklärungen und Beweismittel zurückgewiesen werden können und ohne weitere
? ? ? ? ? ? Ermittlungen entschieden werden kann, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des
? ? ? ? ? ? Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und Sie die Verspätung nicht
? ? ? ? ? ? genügend entschuldigen (§ 106 a Abs. 3 S. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG). Ein Entschuldigungs-
? ? ? ? ? ? grund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen (§ 106 a Abs. 3 S. 2 SGG).

? ? ? ? ? ? ? ? Wenn Sie die vorstehend erbetenen Angaben nicht innerhalb der gesetzten Frist machen,? ? ?
? ? ? ? ? ? ? ? beabsichtigte ich von der Möglichkeit der Zurückweisung der später eingehenden Erklärungen
? ? ? ? ? ? ? ? und Beweismittel Gebrauch zu machen und ohne weitere Ermittlungen zu entscheiden.

7.)? ? ? In diesem Fall beabsichtige ich die Klage — mangels nachgewiesener Hilfebedürftigkeit des? ? ?
? ? ? ? ? ? ? Klägers — als unbegründet abzuweisen und über die Klage gemäß § 105 Sozialgerichtsgesetz
? ? ? ? ? ? ? (SGG) ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid zu entscheiden, da die Sache in
? ? ? ? ? ? ? diesem Falle keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist.
? ? ? ? ? ? ? Das Gericht hält den Sachverhalt — sofern Sie sich nicht binnen der oben genannten Frist äußern
? ? ? ? ? ? ? — für ausreichend aufgeklärt.

? ? ? ? ? Es wird darauf hingewiesen, dass ein Gerichtsbescheid die Wirkung eines Urteils hat und mit der? ? ?
? ? ? ? ? Berufung oder — im Fall der Nichtzulassung einer Berufung, die ohne Zulassung nicht möglich? ?
? ? ? ? ? ist — mit der Nichtzulassungsbeschwerde zum Landessozialgericht angefochten werden kann.

Auch hierzu gebe ich Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Monaten.

MfG
Vorsitzende der xx Kammer

Herr Ich-hasse-alle-SGB2-Empfänger
Richter am SG
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich bin ja in dieser Sache nicht neutral.? ? Deshalb interessiert mich sehr:
Was meint Ihr?? ? Wie sehr Ihr diesen Vorgang?
Ist das Vorgehen dieses Richters völlig OK und vor allem neutral?

Wenn NEIN, wie könnte ich mich dagegen wehren?


PS: Falls jemand auch mal einen längeren Text dem Forum bekanntmachen will und ihn nicht extra abtippen mag:
- Schreiben am Drucker einscannen und als pdf speichern
- pdf hier hochladen:? ? https://www.onlineocr.net/de/
- OCR-Erkennung starten und als Textdatei abspeichern.
- Vor einer Verwendung der Textdatei hier noch checken, ob virenfrei:
https://virusscan.jotti.org/de-DE
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marsupilami
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Re: Wie sich gegen SG-Richter wehren?

#2

Beitrag von marsupilami »

JkeineAhnung hat geschrieben: So 2. Jan 2022, 17:58 Alle von ihm erneut geforderten Unterlagen, Nachweise hatte ich während des Widerspruchsvorganges bereits beim JC eingereicht. Jetzt will er sie aber nochmal .. umfassend , wie er mehrmals betont. WARUM?
Möglicherweise sind sie bei den Akten, die der Richter vom JC angefordert hat nicht dabei?
Nicht lesbar, ....
Ansonsten :kristall_defekt: und :1: - ich stecke nicht in dem Richter.

Dazu kommt: keinerlei Kenntnis über den gesamten Vorgang.

Abgesehen davon: grundsätzlich: wenn Richter am SG schon mal PKH gewähren, dann besteht meistens eine bessere Chance als 50:50 für den Kläger.
Denn der Richter hat sich alle vorliegenden Unterlagen angeschaut und ist zu der Auffassung gekommen, dass die Klage nicht völlig unberechtigt ist.
Nun will und muss er aber für diese Kosten-Entscheidung auch gute Gründe vorbringen im Fall der Fälle bei seinen Vorgesetzten.
Also fordert er Unterlagen von Dir!
Du klagst, Du musst belegen, dass .......

Ich würde schauen, diese vom Gericht geforderten Unterlagen schnellst-möglich zusammen zu stellen und hinzuschicken.
Du kannst ja zusätzlich im Begleitschreiben darauf hinweisen, dass Du bestimmte Unterlagen bereits an das JC geschickt hattest und dass die eigentlich bei den Akten dabei sein müssten.


Zum PS:
Was hast Du für einen geilen Drucker, der auch scannen kann?
Meiner kann nur drucken!
Du hast also vermutlich ein Kombi-Gerät - haben aber nicht unbedingt alle!!


pdf kann man auch hier direkt hochladen, allerdings auf die Dateigröße achten - max 2 MB
wir haben zum Hochladen auch eine Anleitung hier: viewtopic.php?t=5960
Das einzige Manko daran: tinypic wurde inzwischen eingestellt. Aber der Rest - ab Seite 3 unten - funzt immer noch so.


Warum soll ich ein pdf in's Internet hochladen um eine OCR-Erkennung starten?
In's Internet, das nie nichts vergisst - meine Daten - Name, Adresse, BG-Nr, Leistungs-Beträge, .... schwirren dann im Internet herum - goil.

Und wenn ich einen so geilen Drucker habe, der auch scannen kann, dann ist da doch hoffentlich auch eine Software dabei, außer Drucken, Scannen, Kopieren auch OCR kann.
Dann kann ich das Programm local - off-line - laufen lassen und muss mich nicht im Internet nackicht machen.

Und da ich für meinen Teil den kompletten Rechner virenfrei habe, brauche ich nicht nochmal per Internet tschecken lassen, ob meine Textdatei virenfrei ist.


Nachtrag: kannst Du bitte die vielen Fragezeichen auf ein Mindestmaß reduzieren?
Bitte?
Da kriegt man ja Augenkrebs beim Lesen!
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Wie sich gegen SG-Richter wehren?

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich würde es mir auch sehr gut überlegen, mich mit einem Richter zu streiten. Auch wenn seine Forderungen auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar sind. Aber Marsu hat mögliche Gründe schon gut genannt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
JkeineAhnung
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Re: Wie sich gegen SG-Richter wehren?

#4

Beitrag von JkeineAhnung »

Danke, Marsu und Koelsch!

----
Wenn ich in einem Forum längeren Text einstellen will, schreibe ich ihn vorher auf dem PC und speichere. Habe zu oft erlebt, daß die Verbindung abbrach und dann der ganze Text wegwar.

JA, mit den vielen Fragezeichen sieht das besch… aus.
Aber denkst Du wirklich, daß ich die so geschrieben habe? Wozu?

In meinem Ausgangstext in OpenOffice stehen diese Fragezeichen natürlich nicht und auch in der Vorschau vorm Freigeben waren sie nicht zu sehen. Sonst hätte ich dies sofort bearbeitet!
Und wenn ich jetzt meinen eig. Text zitiere, sind diese Fragezeichen auch nicht da.

Möglicherweise ersetzt die Forumsoftware mit diesen Fragezeichen automatisiert evtl.e Leerstellen… ?
Aber dies kann ich nachträglich nicht ändern, denn dieser Button „eigenen Text bearbeiten“ ist nicht vorhanden.

Hast Du eine Idee, wie ich es nachträglich ändern kann?



** Gut, daß Du mein PS noch ergänzt hast! Für mich ist das so selbstverständlich, daß ich nicht daran dachte, nochmal darauf hinzuweisen. Ich hatte meine pdf vorm Online-OCR so anonymisiert, daß nur das rauskam, was in meinem Eingangspost zu lesen ist. Sogar der BWZ war anonym.
Knipsibunti
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Re: Wie sich gegen SG-Richter wehren?

#5

Beitrag von Knipsibunti »

Das Schreiben ist natürlich harter Tobak.
Das scheint mal wieder eine ganz "spezielle" Kammer am Sozialgericht zu sein. Du solltest vorsichtig sein und möglichst keine Fehler machen. Dass PKH bewilligt wurde, ist zumindest erstmal ein positives Zeichen.

Liegen die geforderten Unterlagen in geordneter Form dem Jobcenter vor?
Du musstest nach Ablauf des strittigen Zeitraumes eine vollständige EKS beim Jobcenter einreichen? Ist das geschehen?
Hast Du dem Jobcenter auch (geschwärzte) Kopien aller geschäftlichen Belege des strittigen Zeitraums eingereicht?
Hast Du dem Jobcenter Deine (geschwärzten) Kontoauszüge lückenlos eingereicht?

Einen Widerspruch hast Du wohl im Jobcenter abgegeben, dieser wurde wohl vom Jobcenter zurückgewiesen, so dass Du ins Klageverfahren gegangen bist?

Nun kommt also die zuständige Kammer mit der riesigen Wand an Dokumenten, die dem Gericht vorzulegen sind. Ich kann Dir da aus eigener Erfahrung leider wenig Hoffnung machen: Du wirst die geforderten Unterlagen beibringen müssen, auch wenn Du Dich grün und blau ärgerst und ggf. tagelang am Kopierer/Scanner stehst.

Ich habe hier ein ähnliches Problem. Das Gericht forderte von mir sämtliche Kontoauszüge aus strittigen Zeiträumen über insgesamt 2,5 Jahre lückenlos an, obwohl diese in der Akte des Jobcenters vollständig vorliegen. Zuzüglich aktueller Kontoauszüge für die PKH. Dem Sozialgericht liegen von mir meines Wissens nach lückenlos Kontoauszüge von September 2015 bis Februar 2020 vor sowie weitere sechs Monate aus 2021.
Der Anwalt, der mich vertritt, sprach das bei der Kammer an und bekam mehr oder minder am Telefon die Rückmeldung, dass die Richterin keine Lust hat, die Akte beim Jobcenter anzufordern, ich solle gefälligst die Kontoauszüge erneut im Gericht einreichen. Es ging um Kontoauszüge von vor über 6 Jahren, die nur in Papierform vorliegen und die ich komplett neu scannen und aufbereiten musste, das waren mehrere hundert Seiten zuzüglich der Schwärzung jeder einzelnen Seite betreffend Kundendaten, meinen Kundennummern, private Ausgaben (Buchungstexte, nicht Beträge).

Wenn das Gericht das so einfordert, wirst Du es machen müssen. Für die Zukunft merken: Da Du die Unterlagen für die EKS ohnehin kopieren musst, scanne sie ein und hebe sie auf. Wenn Du die Belege dann irgendwann nochmal brauchst, musst Du sie "nur" (auf eigene Kosten) erneut ausdrucken und sparst Dir die doppelte Arbeit.

Voraussetzung ist natürlich, dass Du Deine Unterlagen sauber geführt hast. Das können wir hier natürlich nicht bearbeiten. Ich habe alle betrieblichen Unterlagen getrennt nach Einnahmen/Ausgaben chronologisch im Aktenordner abgeheftet und bekomme sogar Lob vom Steuerberater dafür. Andere werfen ihre Belege in einen Schuhkarton ohne jede Ordnung. Dazwischen ist alles möglich. Die Frage wirst Du Dir also evtl. selbst beantworten müssen, ob Deine Buchhaltung eher chaotisch ist und das Gericht das vielleicht deshalb so explizit erwähnt. Es kann natürlich auch Korinthenk**** des Gerichts sein, Du wirst Dir das leider gefallen lassen müssen.


Punkt 3 a) Mietvertrag + Kontoauszug mit den Buchungen zur Mietzahlung sollte ausreichend sein
Punkt 3 b) Gibt es "sonstige Bedarfe", die über den Regelbedarf hinaus bewilligt wurden? Dann müsstest Du den Nachweis bringen

Punkt 4 a) Liegt eigentlich dem Jobcenter in der Akte vor. Das EKS-Formular kannst Du auf arbeitsagentur.de im Downloadcenter herunterladen und erneut ausfüllen, falls Du es nicht mehr vorliegend hast (und ja, es macht keinen Spaß, die Buchhaltung doppelt machen zu müssen, weil das Original im Jobcenter liegt und man vielleicht vergessen hat, privat eine Kopie der EKS zu ziehen).
Punkt 4 b) Alle buchhalterischen Belege. Ich würde aber Kundendaten schwärzen. Diese dürften für das Verfahren nicht relevant sein. Immer daran denken, dass auch das Jobcenter diese Unterlagen zu sehen bekommen wird. Insbesondere was Datenschutz von Kunden angeht etc. Die geforderte "Ordnung" ist frech. Vor allem der Hinweis, es sei nicht Aufgabe des Gerichts Ordnung in Unterlagen des Klägers zu bringen.

Punkt 4 c) Gab es die? Falls ja, können damit nur Lohnbescheinigungen gemeint sein.
Punkt 4 d) Sollte ja kein Problem sein, da...
Punkt 4 e) dem Jobcenter die Kontoauszüge im Rahmen der EKS ohnehin vorgelegt werden muss. Als Selbständiger leider auch über die vollen Zeiträume und nicht nur die letzten 3 Monate.

Viel Erfolg. Ich drück die Daumen. Und lass Dich nicht unterkriegen. Immer freundlich lächeln bei Gericht, auch wenn Du innerlich noch so glühst.
JkeineAhnung
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Re: Wie sich gegen SG-Richter wehren?

#6

Beitrag von JkeineAhnung »

Toll, Knipsi! DANKE, dass Du Dir soviel Zeit genommen hast, Dich mit meinem Problem auseinanderzusetzne!!

Knipsibunti hat geschrieben: Mo 3. Jan 2022, 00:46 Das Schreiben ist natürlich harter Tobak.
Das scheint mal wieder eine ganz "spezielle" Kammer am Sozialgericht zu sein.
Ich habe diesen Richter schon bei zwei früheren Prozessen erlebt und da die Erfahrungen gemacht, die mich zu seiner „Namensgebung“ veranlaßten...
Du solltest vorsichtig sein und möglichst keine Fehler machen. Dass PKH bewilligt wurde, ist zumindest erstmal ein positives Zeichen.
Da bin ich mir gar nicht so sicher – angesichts des Tenors des zitierten Schreibens.
Auf mich wirkt das Schreiben so, daß ich gar keine Chance habe, keinen Fehler zu machen! „Achten Sie auf eine übersichtliche Darstellung.„ Das zB ist doch total subjektiv. Ich mache die Aufstellung der Unterlagen völig übersichtlich – aber er behauptet dann, ist es nicht. Und dann kann er, wie offen angedroht, die Klage abweisen.

Deshalb war ja meine Eingangsfrage: Wie kann ich mich wehren? Und damit meine ich nicht, im Nachhinein.
Es gab mal hier im Forum einen, der glaube ich auch vor dem Berliner SG klagte und bei einer seiner Klagen irgendwelche Beschwerden gegen den Richter losließ. Aber ich weiß nicht mehr, welche Art Beschwerde, welchen Terminus die hatten.

Deshalb wollte ich eigentlich wissen, welche MÖGLICHKEITEN es vorm SG gibt, Widerspruch anzumelden. Zumindest theoretisch und erstmal völlig unabhängig von Erfolgsaussichten!


Liegen die geforderten Unterlagen in geordneter Form dem Jobcenter vor?
Du musstest nach Ablauf des strittigen Zeitraumes eine vollständige EKS beim Jobcenter einreichen? Ist das geschehen?
Ja, natürlich.

Der betreffende BWZ war 2. Halbjahr 2016; Klage eingereicht: 11/2017 ; PKH erstmals bewilligt: 10/2018.
Hast Du dem Jobcenter auch (geschwärzte) Kopien aller geschäftlichen Belege des strittigen Zeitraums eingereicht?
Nein! Meine Geschäftsinterna gehen das JC nichts an! Hat es auch nie verlangt.
Hast Du dem Jobcenter Deine (geschwärzten) Kontoauszüge lückenlos eingereicht?
Ja, natürlich.
Einen Widerspruch hast Du wohl im Jobcenter abgegeben, dieser wurde wohl vom Jobcenter zurückgewiesen, so dass Du ins Klageverfahren gegangen bist?
Genauso.
Nun kommt also die zuständige Kammer mit der riesigen Wand an Dokumenten, die dem Gericht vorzulegen sind. Ich kann Dir da aus eigener Erfahrung leider wenig Hoffnung machen: Du wirst die geforderten Unterlagen beibringen müssen, auch wenn Du Dich grün und blau ärgerst und ggf. tagelang am Kopierer/Scanner stehst.


Voraussetzung ist natürlich, dass Du Deine Unterlagen sauber geführt hast.
Es kann natürlich auch Korinthenk**** des Gerichts sein, Du wirst Dir das leider gefallen lassen müssen.
Eigentlich bin ich ein digitaler Büromensch: Alle Vorgänge, Ein- und Ausgänge sind digital auf externe Festplatte.

Punkt 3 b) Gibt es "sonstige Bedarfe", die über den Regelbedarf hinaus bewilligt wurden? Dann müsstest Du den Nachweis bringen.
Was sollen denn solche `sonstigen Bedarfe` sein? Verstehe ich nicht.

Punkt 4 b) Alle buchhalterischen Belege. Ich würde aber Kundendaten schwärzen. Diese dürften für das Verfahren nicht relevant sein. Immer daran denken, dass auch das Jobcenter diese Unterlagen zu sehen bekommen wird.
Danke für diesen Hinweis!
Insbesondere was Datenschutz von Kunden angeht etc. Die geforderte "Ordnung" ist frech. Vor allem der Hinweis, es sei nicht Aufgabe des Gerichts Ordnung in Unterlagen des Klägers zu bringen.
Tenors des zitierten Schreibens!
Viel Erfolg. Ich drück die Daumen. Und lass Dich nicht unterkriegen. Immer freundlich lächeln bei Gericht, auch wenn Du innerlich noch so glühst.
Danke für die motivierenden Worte!
Knipsibunti
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Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Wie sich gegen SG-Richter wehren?

#7

Beitrag von Knipsibunti »

"sonstige Bedarfe"
Der Regelsatz kann damit nicht gemeint sein.
Vermutlich meint der Richter, falls Du zusätzlich zum Regelsatz noch andere Leistungen bekommst, z. B. durch aufwändigere Ernährung etc. Es gibt inzwischen diverse Zuschüsse, die das Jobcenter zahlen muss, meistens bei vorliegenden chronischen Erkrankungen.


Beschwerden?

Das einzige, was mir einfällt, wäre ein Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter. Der muss jedoch gut begründet sein, sonst hat er keine Aussicht auf Erfolg. Bei Dir werden nur Unterlagen abgefragt. Das dürfte nicht ausreichend sein, eine Befangenheit zu vermuten. Da braucht es schon ganz konkrete Anhaltspunkte.

Ich hatte den Fall einmal, da schrieb die Richterin sinngemäß zurück, dass der Arikel 12 für mich nicht gültig sei. Meine Anwältin empfahl mir einen Befangenheitsantrag zu stellen. Einige Wochen später erhielt ich das Schreiben, dass die Richterin nicht mehr am Sozialgericht tätig ist und ich meinen Befangenheitsantrag daher zurückziehen solle, da dieser sonst ggf. kostenpflichtig zu meinen Ungunsten abgewiesen wird, da zwischenzeitlich ein anderer Richter für mein Verfahren zuständig sei. Ich fand es seltsam, aber das Ziel wurde zumindest erreicht: Die Richterin ist für das Verfahren nicht mehr zuständig.

Du kannst auch eine Beschwerde an die Geschäftsleitung des Sozialgerichts schreiben, aber das wird mit Sicherheit vom Tisch gefegt. Ich wüsste nicht, dass Beschwerden jemals etwas Positives erreicht hätten.
In unserem Fall passierte es, dass der Richter am LSG den Beschluss des SG aufhob und mit dreisten Lügen und haltlosen sowie willkürlichen Behauptungen dem Jobcenter vollumfänglich Recht zusprach (konnte sogar schriftlich nachgewiesen werden, dass das Jobcenter das Gericht mit gefälschten Unterlagen in voller Absicht belogen hat. Das interessierte jedoch den Richter am LSG herzlich wenig). Das war ein ER-Verfahren, dementsprechend konnte man sich gegen den Beschluss des LSG auch nicht mehr wehren. Das wusste der Richter, sonst hätte er vermutlich einen solchen Beschluss niemals erlassen, der wäre ihm sicher später um die Ohren geflogen. Die Beschwerde wurde von der Geschäftsleitung des LSG an die entsprechende Kammer weitergeleitet. Über die Beschwerde entschieden dann die beiden beisitzenden Richter der entsprechenden Kammer des Richters. Das Ergebnis kannst Du Dir denken. Natürlich war das alles so in Ordnung. Der Richter am LSG ist bekannt für seine fast schon menschenverachtende Verfahrensführung. Dagegen tun kann man wenig bis gar nichts. Leider.

Zuletzt bleibt nur, wenn die Klage nicht in Deinem Sinne entschieden wird, in die nächste Instanz vor das Landessozialgericht zu ziehen. Aber hoffen wir mal, dass es nicht dazu kommen muss und das Gericht nur "gründlich" eine Entscheidung vorbereiten möchte anhand der von Dir vorgelegten Unterlagen.
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