Käufer spricht mit Verkäufer vor dem Kauf mündlich ab, das Äußere des gekauften Hauses wird nicht verändert. Diese Absprache taucht nicht im notariellem Kaufvertrag auf in dem aber auch keinerlei Hinweis darauf steht, dass alle getroffenen Absprachen ungültig seien oder dass immer nur die Schriftform gelte.
Nach Kaufpreiszahlung lässt der Käufer entgegen der mündlichen Apsrpare das Haus abreißen. Kann der Verkäufer da noch was machen? Er könnte die mündliche Absprache durch Zeugenaussagen beweisen.
Grundstückskauf - mündliche Absprachen gültig?
Grundstückskauf - mündliche Absprachen gültig?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Grundstückskauf - mündliche Absprachen gültig?
Ich befürchte: Nein. Es war aber ja bereits fast von Anfang an einleuchtend, dass das ein dreckiges A... ist
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Grundstückskauf - mündliche Absprachen gültig?
So etwas gehört in den notariellen Kaufvertrag. Da hat der Verkäufer, aus welchen Grund auch immer gepennt.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
- marsupilami
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Re: Grundstückskauf - mündliche Absprachen gültig?
Ich denke: ein notarieller Kaufvertrag steht über mündlichen Absprachen.
Und wenn der Verkäufer den Vertrag nicht durchliest ....
Und wenn der Verkäufer den Vertrag nicht durchliest ....
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?