Beerdigungskosten Verwandter

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Wolf20
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#26

Beitrag von Wolf20 »

Stefan78 hat geschrieben: Mo 10. Jan 2022, 17:05 Rechtsschutz wegen der ganzen Abwicklung auch mit der Wohnung etc.

Würde ich auf jeden Fall machen, um mich von einem Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen.

Denn nach deiner Schilderung würden mir jetzt schon so viele Fragen im Kopf rumschwirren und es klingt so, als ob das kompliziert werden kann. Von wegen, wer darf was, wer muss was, was sollte man tun und was nicht ... usw.

Es geht ja schon mal los ob die Nachbarin oder wer auch immer im Testament als Erbe drin steht, überhaupt im Nachlass rumkramen darf.
Meine Wissens darf das niemand, der das Erbe nicht angenommen hat. Ausnahmen könnten Betreuer oder irgendwelche offiziell bestellten Nachlassverwalter sein.

Und genau solche Dinge würde ich mit einem Anwalt klären.
Ruck-zuck hast du womöglich irgendwelche Kosten am Hals, die man hätte vermeiden können, wenn man gewusst hätte, wie man in einem solchen Fall genau vorzugehen hat.
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Günter
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#27

Beitrag von Günter »

Ich verstehe euch nicht. Warum alles verkomplizieren.

Der Erzeuger hat sich einen Scheiß um die Existenz seines Sohnes gekümmert. Offensichtlich hat er alles Verwertbare in Alkohol umgesetzt. Was soll da noch zu holen sein?

Falls doch, und Stefan greift zu, dann würde das den ALG II Bezug entsprechend kürzen und Stefan müsste nach Abzug der Beerdigungskosten den Rest (den es mit Sicherheit nicht gibt) verwerten, bevor es wieder ALG II geben würde.

Er hätte nix von einem potentiellen Erbe.

Daher kann es nur eine sinnvolle Handlung geben. viewtopic.php?t=28766#p602167
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#28

Beitrag von Koelsch »

Richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Stefan78
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#29

Beitrag von Stefan78 »

Es gibt nichts zu erben, das stimmt wohl. Werde daher auf jeden Fall ausschlagen.

Bleibt aber trotzdem noch die Frage über, was mit der Wohnung geschieht bzw. wer die Kosten für die Räumung übernimmt. Oder ist diese Gefahr mit Ausschlagung des Erbes vom Tisch und es bleibt dabei, dass ich (bzw. das Amt) nur für die Beerdigung aufkommen muss?
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benedetto
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#30

Beitrag von benedetto »

Wie soll die RSV über einen diffusen Antrag positiv entscheiden, wenn Du noch nicht rechtlich beschwert bist? Ein drohendes Risiko ist noch keine Forderungstatsache, der man mittels Rechsschutz begegnen muß. Noch liegen keinen erfüllbaren Bestattungsaufträge von Dir vor, laß die Finger von voreiligen Entschlüssen. Die fristgemäße Erbausschlagung wäre nach meiner Ansicht die bessere Option.

Die Behörden sind mangels leistungsfähigen Erben im besonderen Einzelfall auf dessen Antrag für eine Kostenübernahme verpflichtet, selber in die Vorlage für entstehende Bestattungskosten und Räumungskosten einzutreten und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Solange Dir keine rechtsmittelfähigen Leistungsbescheide der 2 Behörden Ordnungsamt & Sozialamt zugegangen sind, würde ich an Deiner Stelle abwarten bzw. hilfsweise rein vorsorglich einen Kostenübernahmeantrag stellen für notwendige Bestatteungskosten. Deine RSV dürfte nach meiner Ansicht derzeit noch keinen begründeten Anlaß sehen, daß ein zu regulierendes Schadensereignis im Sinne der Rechtsschutzversicherungbestimmungen eingetreten ist.
Zuletzt geändert von benedetto am Mo 10. Jan 2022, 18:21, insgesamt 2-mal geändert.
Stefan78
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#31

Beitrag von Stefan78 »

Die RSV bietet das hier an:
" Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht
Nach dem Tod eines Angehörigen möchten Sie sich zu Ihrem Erbanspruch anwaltlich beraten lassen."

Daher war meine Idee, sich Rat zu holen, eben bevor hier noch was auf mich zurollt.
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tigerlaw
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#32

Beitrag von tigerlaw »

Ja, das kann man natürlich. Mehr wird aber wohl keine RS ausspucken, da Erbrecht in aller Regel nicht vom Versicherungsumfang gedeckt ist.

Noch mal: Es gibt zwei Schienen:
- die zivilrechtliche: Mit Ausschlagen der Erbschaft braucht dich das ganze Gelumpe nichts mehr zu interessieren. Als Nicht-Erbe bist du auch nicht zivilrechtlich zur Bestattung verpflichtet.
- die öffentlich-rechtliche: Da zu viele Erben ausgeschlagen hatten, haben (wohl alle) Bundesländer in ihre Bestattungsgesetze eine Norm aufgenommen, dass "Angehörige" (je nach Nähe zum Verblichenen) die Beerdigung veranlassen müssen.
Da dies "arme Leute" überfordern könnte, wurde der oben bereits von mir genannte § 74 SGB XII (bzw. die Vorgängervorschrift im BSHG) eingefügt.
Sag also dem Bestatter, dass er die Kosten an den Sätzen des dortigen Sozialamts ausrichten soll. Der hat genügend Erfahrungswissen dazu.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#33

Beitrag von Stefan78 »

Finde zB das hier:
"Heutzutage entsteht häufiger die Situation, dass es bestattungspflichtige Angehörige gibt, diese sich aber weigern, die Organisation der Bestattung zu übernehmen. In solchen Fällen muss die Polizeibehörde (Amt für öffentliche Ordnung) die Angehörigen über die bestehende Bestattungspflicht aufklären.
Bei einer weiteren Weigerung der Angehörigen wird durch die Behörde die Bestattung im Rahmen der Gefahrenabwehr organisiert. Dies geschieht durch eine ortsübliche Bestattung. Die entstandenen Kosten wird die Behörde bei der bestattungspflichtigen Person in Form eines Leistungsbescheides einfordern.
Es ist also grundsätzlich erst einmal nicht möglich, sich von der Bestattungspflicht zu entbinden."
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#34

Beitrag von Stefan78 »

Danke @tigerlaw.

Heißt also, ich könnte dem Bestatter den Auftrag für die günstigste Variante geben?

Sollte ich nicht von den Behörden erst noch was schriftliches bekommen, bevor ich aktiv werden muss? Das Rumtelefonieren heute war ja Entgegenkommen meinerseits. Andererseits liegt der schon seit Freitag beim Bestatter bzw. Krematorium rum, weswegen ja Ordnungsamt und Bestatter so drängeln.

Kann ich auch den Auftrag geben, ohne das vermeintliche "Testament" mit seinem letzten Willen bzgl. seiner Bestattung gelesen zu haben?

Wie mache ich dem Bestatter klar, dass es eine ganze Weile dauern kann, bis er sein Geld vom Amt bekommt? Findet der bestimmt auch nicht so dolle.

Und woher bekomme ich die ganzen Nachweise, die ich später für den Antrag beim Sozialamt brauche? Siehe Auflistung weiter oben.
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Günter
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#35

Beitrag von Günter »

Nein, du kannst keinen Auftrag erteilen.
Günter hat geschrieben: Mo 10. Jan 2022, 17:04 Daher kann ich auch keinen Bestattungsauftrag erteilen, da das den Straftatbestand des Betruges erfüllen würde.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#36

Beitrag von Stefan78 »

naja tigerlaw schreibt ja auch, ich muss die Beerdigung veranlassen... Also wird mir kaum was übrig bleiben, das auch zu tun.
Wobei ich schon gerne vorher irgendwas schriftliches hätte bzgl. des Todes.
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Koelsch
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#37

Beitrag von Koelsch »

Ich tendiere zu Günter's Version. Du erteilst Auftrag, obwohl Du weisst, ich kann nicht zahlen. Da sehe ich auch einen Betrug.
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Stefan78
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#38

Beitrag von Stefan78 »

dann würde demnach der Staat Alg2-Empfänger quasi zum Betrug zwingen
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Koelsch
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#39

Beitrag von Koelsch »

Gerade erst genau gelesen :verlegen: , was Tiger geschrieben hat. Also im Auftrag den Bestatter deutlich darauf hinweisen, Bezahlung erfolgt nach § 74 SGB XII. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
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Pegasus
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#40

Beitrag von Pegasus »

Als Grusi-Empfänger konnte ich auch für die Bestattungskosten aufkommen und habe mich erst an das Amt für "Sozialbeerdigung" gewandt. Dann aber hat mein Schwager die Kosten übernommen. Er wollte keine Sozialbeerdigung und bat mich, das meinen Mann im Familiengrab, anderes Bundesland, seine letzte Ruhe findet.

Aber ich habe auch ne Rechnung über zusätzlichen Aufbewahrung (Kühlung) erhalten. Grund: ich habe beim Bestatter unterschrieben, das die Asche meines Mannes an den Bruder geht. Somit habe ich den Auftrag gegeben. So nebenbei wurde die 2 Tage zusätzliche Kühllagerung erforderlich, weil der Bestatter nicht schnell genug in die Hufe kam.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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marsupilami
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#41

Beitrag von marsupilami »

Nachdem ich nachgelesen habe:

Bald möglichst schauen, dass Du amtlich beglaubigt das Erbe ausschlägst.
Von diesem Dokument entsprechende Kopien anfertigen und beglaubigen lassen.

Dann kann Dir der ganze Kladderadatsch gepflegt im Mondschein begegnen.

Auch ich bin Günter's Auffassung: wenn Du schon vorher weißt: ich kann keinen mittleren 5-stelligen Betrag geschweige denn einen mittleren 5-stelligen Betrag aufbringen für die Beerdigungskosten, dann wäre ein entsprechender Auftrag von Dir an den Bestatter Betrug.
Den einfach wissen lassen: ich kann nicht zahlen, wende Dich an's Sozialamt vor Ort.

Und hör mit der Rumtelefoniererei auf!
Das macht Dich nur meschugge.
Signatur?
Muss das sein?
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benedetto
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#42

Beitrag von benedetto »

zu Koelsch § 74 SGB XII ff.

Dieser Vorbehalt müßte für den Betroffenen ausreichen, um ihn zwecks Vermeidung eines Eingehungsbetruges von einer voreiligen Auftragserteilung an der Bestatter Abstand zu nehmen, sofern er rechtzeitig gegenüber dem Sozialamt die Unzumutbarkeit der Tragung der Bestattungskosten durch den Bestattungspflichtigen geltend macht! Dreizeiler ohne BlaBla sollte genügen...man kann von dem "Erben" nicht verlangen, daß auf eigene Kosten wegen der kurzen Handlungsfrist von 6 Wochen alle Hebel in Bewegung setzt, um sich einen Überblick über Nachlaßvermögen/Nachlaßverbindlichkeiten zu verschaffen. Es ist bei der Sozialhilfebedürftigkeit des Erblassers ohnehin zu erwarten, daß das Hospiz in Kenntnis dessen geringer Rente & fehlender sonstiger Mittel sich die Renteneinkünfte zzgl. vorhandener Kontoguthaben als Sicherung für die laufenden Hospizkosten hat abtreten lassen.

Meine Schlußfolgerung: fristgemäße Erbausschlagung und Antrag auf zeitnahe Bewillung von erforderlichen Bestattungskosten per Bescheid durch das Sozialamt um nicht in die Schuldenfalle zu geraten!
Denn liegen im Einzelfall wie hier die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII (oder Arbeitslosengeld II <Alg II> nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – <SGB II>) vor, ist nämlich regelmäßig von Unzumutbarkeit auszugehen (BSG vom 29.9.2009 – B 8 SO 23/08 R – BSGE 104, 219 = SozR 4-3500 § 74 Nr 1, RdNr 17; BSG vom 25.8.2011 – B 8 SO 20/10 R – BSGE 109, 61 = SozR 4-3500 § 74 Nr 2, RdNr 25)...
Zumutbar ist die Tragung der Kosten allerdings unabhängig von Bedürftigkeit sowie der Einkommensgrenzen nach §§ 85 ff SGB XII und von einem möglichen Vermögenseinsatz, soweit der zur Bestattung Verpflichtete infolge des Todes des Leistungsempfängers über Einkommen oder Vermögen verfügt (Sterbegeld, Bestattungsvorsorge, Erbschaft), das für die Bestattung vorgesehen (BSG vom 25.8.2011 – B 8 SO 20/10 R – BSGE 109, 61 = SozR 4-3500 § 74 Nr 2, RdNr 25) oder nach Sinn und Zweck des § 74 SGB XII dafür zu verwenden ist (s für den Fall der Erbschaft § 1968 BGB)...
https://rabüro.de/zur-zumutbarkeit-der- ... lichtigen/

https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... 0%2F18%20R
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#43

Beitrag von Stefan78 »

Der Antrag bzgl. § 74 wird mir dann zugeschickt die Tage.
Aber um diesen ausfüllen zu können, benötige ich laut SB die Rechnung des Bestatters und div. anderes Zeug, das ich erst beibringen muss. Kann also was Längeres werden...

Siehe nochmal hier: Sterbeurkunde, Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen (lückenlose Girokontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Geldanlagen, Wohneigentum, Versicherungssumme von Lebensversicherungen, Zeitwert des Kraftfahrzeugs, Bausparguthaben und Ähnliches), falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
Aufstellung der möglichen Erbinnen und Erben und Familienangehörigen der verstorbenen Person

Meine Hoffnung wäre, dass ich das ganze Vermögenszeug von ihm nicht bringen muss, da er ja bereits Sozialhilfe bezogen hatte bzw. wohl jetzt wieder hätte beziehen sollen.

Kann mir mein Schonvermögen verrechnet werden? Ich habe in den letzten Monaten einen gerade noch dreistelligen Betrag angespart für den Selbstbehalt einer dringend nötigen vom Arzt verordneten Therapie, die nur wegen Corona auf Eis liegt seit einiger Zeit.
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Koelsch
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#44

Beitrag von Koelsch »

Ich gehe davon aus, bei der Sachlage zahlt das Amt.
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#45

Beitrag von Koelsch »

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Günter
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#46

Beitrag von Günter »

Ich weiß nicht, wie oft wir den Hinweis gegeben haben kein Geld auf Konten anzusammeln. Nur Bares ist Wahres und schützt vor den klebrigen Fingern der Ämter und Behörden.

Aber in deinem Fall werden die nicht zugreifen können.

Ich verstehe das Rumgehampel wirklich nicht. Als meine Mutter starb hatte ich dem SozAmt meinen ALG II Bescheid geschickt und Ruhe war. Das Erbe wird aufsgeschlagen und fällt damit ohnehin dem Staat zu.

Ich hoffe es gelingt mir meine Finger in dem Fred endlich still zu halten, weil du es offenbar nicht kapieren willst oder kannst.
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Pegasus
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#47

Beitrag von Pegasus »

In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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Stefan78
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#48

Beitrag von Stefan78 »

Tut mir leid, wenn ich euch kirre mache. Ich kann halt auch nur das wiedergeben, was mir heute in zig Telefonaten so alles mitgeteilt wurde von verschiedenen Stellen. Man will eine schnelle Entscheidung von mir, deren Tragweite ich nicht abschätzen kann. Und auch hier im Forum gibt es ja dazu ganz unterschiedliche Ratschläge (für die ich überaus dankbar bin!), anhand derer ich dann irgendeine Entscheidung treffen werden muss.

Das ist alles nicht so einfach für mich gerade. Tut mir leid. Vielleicht war es keine gute Idee, damit in ein Forum zu gehen.
Ich danke euch ganz herzlich.
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Pegasus
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#49

Beitrag von Pegasus »

Bleib mal etwas lockerer. Ich war auch durcheinander. Das bringt gar nichts.
Wer muss die Bestattung in Auftrag geben?

In jedem Fall verbleibt die gesetzliche Bestattungspflicht bei den nächsten Verwandten. Diese müssen daher die Bestattung in Auftrag geben. Die Bestattungspflicht ist allerdings nicht mit der Kostentragungspflicht zu verwechseln. Die Rangfolge der Bestattungspflicht sieht in den meisten deutschen Bundesländern wie folgt aus:
Aus Link vorherigen Post
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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Koelsch
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Re: Beerdigungskosten Verwandter

#50

Beitrag von Koelsch »

Doch, es war gut und ist gut.
- Antrag an's Sozialamt auf Kostenübernahme da Du ALG II beziehst.
- Auftrag an Bestatter mit klarer Angabe: Bezahlung kann und wird nur über's Sozialamt erfolgen.
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