NK-Abrechnung Zustelldatum etc
NK-Abrechnung Zustelldatum etc
NK-Abrechung 2020 datiert auf 30.12.21
Vermieter wird behaupten, die am 31.12. in den Briefkasten geworfen zu haben (wohnt im gleichen Haus)
Mieter sagt natürlich, nöö, kam erst 2022 an.
Keine Ahnung, ob Vermieter "Zeugen" hat, die Einwurf bestätigen können.
Vermieter hat sich aber etwas zu Gunsten des Mieters verrechnet. Wenn Mieter den Vermieter nett darauf hinweist und um Korrektur bittet, gilt dann die neue Abrechnung als die Entscheidende ...... und kommt damit unzweifelhaft zu spät?
Vermieter wird behaupten, die am 31.12. in den Briefkasten geworfen zu haben (wohnt im gleichen Haus)
Mieter sagt natürlich, nöö, kam erst 2022 an.
Keine Ahnung, ob Vermieter "Zeugen" hat, die Einwurf bestätigen können.
Vermieter hat sich aber etwas zu Gunsten des Mieters verrechnet. Wenn Mieter den Vermieter nett darauf hinweist und um Korrektur bittet, gilt dann die neue Abrechnung als die Entscheidende ...... und kommt damit unzweifelhaft zu spät?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
Na ich weiß nicht ob Du das richtig siehst.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
Desderwegen frag ich ja.
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Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
Wenn der Vermieter nachweisen kann, das er die Abrechnung noch vor Fristende in den Briefkasten gesteckt hat, nun den Hinweis wegen der fehlerhaften Abrechnung erhält, so meine ich (ich weiß es nicht), das man da nicht gegenan kommt. Will sagen, Mieter hat dann Pech und das errechnete Guthaben kann ist futsch.
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Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
Schau mal hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 67434.html
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Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
Also lieber sagen: Zu spät zugegangen
Und wenn das dann noch ein weitere Mieter bestätigt ......
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Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
Und hier, scheint mir für Mieter/Vermieter : https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mie ... ung-falsch
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Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
Okay wenn andere Mieter usw. scheint Problem gelöst. :-)
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Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
Mhhh aber https://www.mietrecht.org/nebenkosten/f ... brechnung/Der Mieter hat grundsätzlich erst Widerspruch gegen die fehlerhafte Nebenkostenabrechnung einzulegen. Nur weil es sich um eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung handelt, ist diese nämlich nicht automatisch unwirksam:
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Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
Danke
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Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
Bitte sehr. Nun ist genug mit Miete usw. bin gleich offline.
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Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
Liebe Peg, das ist leider nicht zutreffend, es bezieht sich auf die WE-Gemeinschaft, nicht auf Abrechnung des Vermieters!Pegasus hat geschrieben: ↑Sa 15. Jan 2022, 21:13 Schau mal hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 67434.html
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
Im Ergebnis denke ich, das Prinzip "Frechheit siegt" greifen zu lassen (wenn auf "Eurer" Seite Nachweis der Verspätung möglich ist).Koelsch hat geschrieben: ↑Sa 15. Jan 2022, 19:54 NK-Abrechung 2020 datiert auf 30.12.21
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- marsupilami
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Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
https://tinyurl.com/yb6cd4eaDamit Fehler in einer Nebenkostenabrechnung beanstandet werden können, muss der Mieter sich unbedingt an die Widerspruchsfrist von 12 Monaten halten. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem ein Mieter seine Nebenkostenabrechnung erhalten hat. Innerhalb dieser Zwölfmonatsfrist kann Widerspruch eingelegt werden, was jedoch nicht mit der Zahlungsfrist zu verwechseln ist!
https://www.juraforum.de/lexikon/nebenk ... erjaehrungNebenkosten - Verjährung
Wie alle anderen privatrechtlichen Ansprüche unterliegt auch die Forderung des Vermieters aus einer Nebenkostenabrechnung bestimmten Verjährungsfristen. Der Gesetzgeber regelt die Verjährung innerhalb des Mietrechts in § 195 BGB. Danach verjährt eine Forderung nach drei Jahren. Die Frist beginnt jedoch erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
Beispiel: Der Vermieter übersendet dem Mieter fristgerecht die Nebenkostenabrechnung nachweislich am 30.11.2018. Die Verjährungsfrist beginnt in dem Fall am 01.01.2019 und endet nach Ablauf von drei Jahren grundsätzlich am 31.12.2021. Hat der Vermieter bis dahin keine weiteren Schritte zur Beitreibung seiner Forderung eingeleitet, ist die Forderung verjährt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: NK-Abrechnung Zustelldatum etc
#12 Jup Tiger, deshalb hatte ich weiter gesucht. :-)
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