Minijob während der Sperrzeit erlaubt

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Patra
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Minijob während der Sperrzeit erlaubt

#1

Beitrag von Patra »

Hallo,

ich werde demnächst Arbeitslos und rechne mit einer Sperre da ich selbst gekündigt habe.
Ich hätte die Möglichkeit die Sperrzeit mit einem Minijob, Arbeitszeit wöchentlich unter 15 Stunden, zu überbrücken.

Wie verhält sich das Arbeitsrechtlich?

Danke für die Hilfe.

mfg. Patra
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Koelsch
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Re: Minijob während der Sperrzeit erlaubt

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: im Forum

Während einer Sperrzeit darfst Du üppig verdienen, wichtig ist, dass Du arbeitslos bleibst = Du darfst nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, denn sonst zahlt das Arbeitsamt nicht mehr Deine Krankenkasse

Gleichlautend auch https://www.ratgeber-aktuell.com/ausbil ... benjob.htm
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Patra
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Re: Minijob während der Sperrzeit erlaubt

#3

Beitrag von Patra »

Danke schön. Also unter 15 Stunden wöchentlich bleiben ist Voraussetzung. Egal ob 450 Euro oder mehr.
Muss ich den Nebenjob melden? Ich werde definitiv unter 450 Euro arbeiten. Danke schön mal für die Auskunft.

Mfg Patra
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Koelsch
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Re: Minijob während der Sperrzeit erlaubt

#4

Beitrag von Koelsch »

Melden solltest Du den schon. Und bitte daran denken, wenn die Sperrzeit vorbei ist, dann gilt die Grenze von € 165 beim Einkommen, alles was darüber ist, wird Dir angerechnet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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