Eventueller Umzug zu Pflegebedürftiger Mutter in deren Wohnung,

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Mojo
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Eventueller Umzug zu Pflegebedürftiger Mutter in deren Wohnung,

#1

Beitrag von Mojo »

Hallo zusammen,
Ich bin momentan am Überlegen evtl in die Wohnung (eigentum) zu meiner Mum (pflegegrad 2) zu ziehen, ich bin ü25 und die Wohnung gehört ihr.

Sie wohnt in einem anderen Bundesland. Was muss ich beachten, falls ich zu ihr in die Wohnung ziehe? Muss das hiesige JC informiert werden oder das dortige JC, zwecks Umzug?
Ich vermute, dass ich meiner Mum keine Miete zahlen muss, Anspruch auf Regelsatz habe ich ja dennoch, oder?
Was ich nicht möchte, dass die Verhältnisse meiner Mum durchleuchtet werden und Sie dann noch kränker davon wird.

Danke für eure Feedback.
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Günter
Moderator
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Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Eventueller Umzug zu Pflegebedürftiger Mutter in deren Wohnung,

#2

Beitrag von Günter »

Ich würde es wie folgt machen. Untermietvertrag mit deiner Mutter (Mietanteil nach der Fläche deines Zimmers + die Hälfte der Gemeinschaftsfläche Bad, Küche Flur) x ortübliche Miete aus dem Mietspiegel. Das Pflegegeld in Höhe von 316 Euro wird nicht auf das ALG II angerechnet. Zusätzliche Leistungen für deine Mum siehe hier

https://sanubi.de/pflegegrade/pflegegra ... iXEALw_wcB

Also Neuantrag beim neuen JC stellen, je früher desto schneller kommst du an dein Geld, dem alten JC mitteilen ziehe am .... um. Wenn ich mich richtig erinnere müssen die zahlen, bis das neue JC in die Hufe kommt. Hab jetzt keine Zeit zum suchen, wird bestimmt jemand anderes beantworten, wenn ich mich recht erinnere muss dass in den ersten §§§ SGB X stehen.

Nicht vergessen, die Mieteinahmen muss deine Mum in der Steuererklärung angeben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Eventueller Umzug zu Pflegebedürftiger Mutter in deren Wohnung,

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich würde ergänzend noch beim bisherigen JobCenter Übernahme der Umzugskosten beantragen, da der Umzug als erforderlich anzusehen ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
Benutzer
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Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Eventueller Umzug zu Pflegebedürftiger Mutter in deren Wohnung,

#4

Beitrag von marsupilami »

Wie Füßlein berichtet, sieht das Sozialgesetzbuch X aber in § 2 SGB X eindeutig vor, dass das alte Jobcenter weiterhin zu Leistungszuweisungen verpflichtet ist: „Hat die örtliche Zuständigkeit gewechselt, muss die bisher zuständige Behörde die Leistungen noch solange erbringen, bis sie von der nunmehr zuständigen Behörde fortgesetzt werden.“
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-i ... uss-zahlen


Den Umzug vorher ankündigen bzw. gar "genehmigen" lassen und gut begründen.
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/w ... _jobcenter
Signatur?
Muss das sein?
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