ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
Guten Abend.
Leider habe ich auf meine Frage keine Antwort gefunden, darum stelle ich sie hier mal rein. Bitte nicht lachen, ich mache mir da gerade echt einen Kopf drum.
Wenn es schon irgendwo einen Beitrag dazu gibt, dann gebt mir bitte den Link.
Ich beziehe seit längerer Zeit ALG II und könnte jetzt wieder einen Job bekommen. Also wieder ganz regulär eine versicherungspflichtige Tätigkeit, eben gegen Arbeitsentgeld beschäftigt.
Kann das Amt aufgrund dieser Beschäftigung bereits gezahltes ALG II zurückfordern?
Mir geht es jetzt nicht um den berühmten letzten Monat der Zahlung, weil das ALG II ja eine Vorauszahlung ist, sonder allgemein um die Zahlungen (Regelbedarf und Nebenkosten) die bisher geleistet wurden.
Ich hinterfrage das, weil es ja auch z.Bsp. bei der Prozesskostenbeihilfe (ja ich weiß, andere Baustelle) den 3 Jahres Zeitraum gibt, in dem die Beihilfe wieder zurückgefordert werden kann.
Danke schon mal vorab für eure Unterstützung
LG
Jens
Leider habe ich auf meine Frage keine Antwort gefunden, darum stelle ich sie hier mal rein. Bitte nicht lachen, ich mache mir da gerade echt einen Kopf drum.
Wenn es schon irgendwo einen Beitrag dazu gibt, dann gebt mir bitte den Link.
Ich beziehe seit längerer Zeit ALG II und könnte jetzt wieder einen Job bekommen. Also wieder ganz regulär eine versicherungspflichtige Tätigkeit, eben gegen Arbeitsentgeld beschäftigt.
Kann das Amt aufgrund dieser Beschäftigung bereits gezahltes ALG II zurückfordern?
Mir geht es jetzt nicht um den berühmten letzten Monat der Zahlung, weil das ALG II ja eine Vorauszahlung ist, sonder allgemein um die Zahlungen (Regelbedarf und Nebenkosten) die bisher geleistet wurden.
Ich hinterfrage das, weil es ja auch z.Bsp. bei der Prozesskostenbeihilfe (ja ich weiß, andere Baustelle) den 3 Jahres Zeitraum gibt, in dem die Beihilfe wieder zurückgefordert werden kann.
Danke schon mal vorab für eure Unterstützung
LG
Jens
Re: ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
Nein bei der Konstellation brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Den Knackpunkt hast Du erkannt = der Monat in dem Du anfängst zu arbeiten und der Lohn kommt erst im nächsten Monat. Wenn im Monat der Arbeitsaufnahme kein Gehalt kommt, dann behältst Du das ALG II, wenn dann doch schon Geld kommt, dann wird da mit dem ALG II für diesen Monat verrechnet und entsprechend zurückgefordert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
Hallo @Koelsch
und danke für die schnelle Antwort.
Da gibts dann auch kein Hintertürchen, durch das das Amt kommen kann bsp wegen der Höhe des Entgeldes?
und danke für die schnelle Antwort.
Da gibts dann auch kein Hintertürchen, durch das das Amt kommen kann bsp wegen der Höhe des Entgeldes?
Re: ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
Nein, mir ist da keine Hintertür bekannt bei sozialversicherungspflichtiger Anstellung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
Super, das lässt mich schon mal etwas ruhiger heute schlafen. :)
Re: ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
Dann wünsch ich Dir eine gute Nacht - und viel Erfolg im Job.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
Mach dir die Grundsituation bewusst: JETZT hat man den Bedarf, seinen Hunger stillen zu müssen. Der Staat hat die Verpflichtung diese Notlage ad hoc zu beenden (nun gut, über die Höhe kann man trefflich streiten ... )
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
- Moderator
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- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
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Re: ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
Noch was: Wenn der Lohn egal in welchem Monat erst ziemlich spät kommt, dann kannst du bis zum Zahltermin ein Darlehen in HÖHE DES BIS JETZT GELTENDEN REGELBEDARFS beantragen.
Beispiel: Arbeitsbeginn am 01.02. und Lohnzahlung erfolgt erst am 20.03. Für den Februar bist du komplett bedürftig, also kein Darlehen. Im März wird Lohn zufließen, aber bis zu dem Tag stehst du auf dem Schlauch. Also musst du ein Überbrückungsdarlehen beantragen, um Miete und Essen bezahlen zu können.
Hier kommts drauf an, ob du die Zeit überbrücken kannst mit Rücklagen oder das Darlehen einfach brauchst. Manche JC kommen gern mal mit 100e "Vorschuss" rüber oder sagen, dass du da eben durch musst und nicht mehr bedürftig bist blabla. Lass dich davon nicht abhalten.
Beispiel: Arbeitsbeginn am 01.02. und Lohnzahlung erfolgt erst am 20.03. Für den Februar bist du komplett bedürftig, also kein Darlehen. Im März wird Lohn zufließen, aber bis zu dem Tag stehst du auf dem Schlauch. Also musst du ein Überbrückungsdarlehen beantragen, um Miete und Essen bezahlen zu können.
Hier kommts drauf an, ob du die Zeit überbrücken kannst mit Rücklagen oder das Darlehen einfach brauchst. Manche JC kommen gern mal mit 100e "Vorschuss" rüber oder sagen, dass du da eben durch musst und nicht mehr bedürftig bist blabla. Lass dich davon nicht abhalten.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35561
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
Fahrtkosten zur Arbeit - und zurück zur Wohnung - nicht vergessen!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde. Hatte die Option noch nicht aktiviert, dass ich per Mail benachrichtigt werden bei neuen Beiträgen.
Danke an alle, für die Tips, die ihr mir noch gegeben habt.
Danke an alle, für die Tips, die ihr mir noch gegeben habt.
Re: ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
Danke für die Rückmeldung!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: ALG II Rückzahlung / Rückforderung bei Arbeitsaufnahme denkbar
Dto.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.