Dienstaufsichtsbeschwerde

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Koelsch
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Dienstaufsichtsbeschwerde

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB hat ohne Rücksprache mit mir, folgende Diesntaufsichtsbeschwerde an ihr JC (Optionskommune). Die erste hatte ein positives Egebnis = SB-Wechsel

[
Sehr geehrte Frau L*,
 
leider muss ich mich zum zweiten Mal in meiner Zeit der Abhängigkeit vom KCA mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an Sie als die Vorstandsvorsitzende wenden.
 
Es handelt sich um Frau F*. Sie ist seit November 2021 für mich zuständig. Mit Frau H*, ihrer Vorgängerin, funktionierte die Kommunikation hervorragend. Wir schrieben und antworteten uns zügig per Mail. Wenn sie es für nötig hielt, rief sie zeitnah per Telefon durch, um etwaige Probleme schnell zu klären. Sie schickte Lesebestätigungen, wenn es nur darum ging, mir zu versichern, dass die Mail sie erreicht hatte und nutzte den Abwesenheitsassistenten und wies auf Vertretungen hin, wenn sie nicht verfügbar war. In jedem Turnus schickte ich rund 6 Wochen vorher den Weitergewährungsantrag raus, sie schickte mir im Gegenzug das übliche Anschreiben mit den geforderten Unterlagen und datierte die erwartete Zusendung immer so, dass ich alle Unterlagen zusammen im ersten Monat des neuen Turnus schicken konnte. Somit war stets gewährleistet, dass die monatlichen Zahlungen ohne Unterbrechung auf mein Konto eingingen. Bis Frau F* meine neue Sachbearbeiterin wurde.
 
Vorausschicken möchte ich, dass ich es ein Unding finde, ohne jegliche Information stehengelassen zu werden, wenn der zuständige Sachbearbeiter wechselt. Nur aufgrund der Mail, die nicht mehr an Frau H* durchging, erfuhr ich, dass sie gar nicht mehr im KCA arbeitete. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so aufwendig und kompliziert ist, an alle Betroffenen eine kurze Info-Mail zu schicken, wenn ein Sachbearbeiter wechselt. Das passiert ja nicht jeden Monat. Gleichzeitig baut man aber auch ein gewisses Vertrauen zu dem jeweiligen Sachbearbeiter auf. So fühlt man sich nur als eine Nummer im System.
 
Alles, was mit Frau H* super funktionierte, funktioniert mit Frau F* überhaupt nicht. Die Details beschreibe ich weiter unten. Warum ich mich heute bei Ihnen beschwere, wiegt viel tiefer.
 
Am 10.02.2022 schrieb ich Frau F* eine Mail, adressiert – wie von ihr gewünscht – an die allgemeine Verteilerstelle des KCA (zusätzlich an sie selbst in cc zur Sicherheit) mit der Bitte um Fristverlängerung für die Abgabe der Unterlagen auf Mitte März 2022, da mir logischerweise noch nicht alle Unterlagen vorliegen, bevor der letzte Monat des Turnus rum ist (davon abgesehen würden etwaige Berechnungen keinen Sinn ergeben und nur doppelte Arbeit verursachen).
Frau F* hatte mit Schreiben vom 10.02.2022 die üblichen Unterlagen wie Kontoauszüge, etc. bis zum 17.02.2022 angefordert. Zuvor hatte ich bereits Kopien von Dezember 2021 und Januar 2022 geschickt, nachdem mir irgendwer aus der Verteilstelle auf meine Mail, ob mein Weitergewährungsantrag eingegangen sei, geantwortet hatte, ich solle Kopien von drei Monaten meiner Kontoauszüge einreichen. Mit dem Schreiben vom 10.02.2022 bat Frau F* dann erneut um diese Kopien (in Zeiten von Klimawandel und Ressourcenschonung kann ich da nur den Kopf schütteln, von den Kosten, die ich dann wieder tragen muss für Papier und Druck ganz zu schweigen). Direkt darunter steht der Ihnen vermutlich bekannte, vorformulierte Satz „Wenn Sie uns die erbetenen Auskünfte und Nachweise bis zum genannten Termin nicht oder nicht vollständig erteilen, ist es nicht möglich, ihre grundsätzliche Leistungsberechtigung festzustellen. Dies hätte zur Folge, dass wir die Leistungsgewährung… bis zur Nachholung Ihrer Mitwirkung versagen können.“ Am Ende des Schreibens steht „ Sollte Ihnen die Einhaltung des Termins nicht möglich sein, bitten wir Sie, sich mit uns vor dem Ablauf des Termins in Verbindung zu setzen, damit wir mit Ihnen einen anderen Termin vereinbaren können.“
Nachdem ich auf meine Mail keine Antwort erhielt, schrieb ich erneut am 25.02.2022 und erbat um Rückmeldung. Auch auf diese Mail reagierte Frau F* nicht. Als ich am 28.02.2022 keinen Geldeingang feststellen konnte, wendete ich mich erneut an Frau F* und wieder am 02.03.2022. Auf jede Mail erhielt ich eine Lesebestätigung von der Verteilstelle. Alle relevanten Mail habe ich angehängt.
Bis dato habe ich keinerlei Rückmeldung von ihr, weder hinsichtlich meines Antrages auf Fristverlängerung, noch im Hinblick auf den fehlenden Geldeingang. Dass sich meine finanzielle Situation nicht gravierend geändert hat, hätte sie an den Kontoauszügen, die ich bereits geschickt hatte, ablesen können. Nur dem Umstand, dass ich eine nachträgliche Gewährung eines Zuschusses zum Heizöl erhielt, rettet mich jetzt aus der aktuellen Situation, nicht komplett ohne Geld dazustehen. Ich habe keine Ahnung, was im Kopf von Frau F* vorgeht.
 
Anfangs schrieb ich ihr wie gewohnt Mails. Auf diese antwortete sie überhaupt nicht. Als ich mich bei ihr beschwerte, ließ sie mich wissen, sie würde mehr oder weniger nie auf Mails antworten, ich solle sie – wie bereits mehrfach besprochen (was nicht stimmte) – an den Verteiler schicken. Diese würden dann auf jeden Fall auch bei ihr landen. Wenn sie nicht da wäre, würden Mails ggf. bei ihr im Postfach versacken und nicht bearbeitet. Auf meine Frage, ob sie denn den Abwesenheitsassistenten nicht nutze, meinte sie, doch, aber sie hätte kleine Kinder, da könne immer mal was sein. Es wäre also viel besser, sie an den allgemeinen Verteiler zu schicken. Nach und nach kam ich ihrem Wunsch nach. Ich musste mich zugegebenermaßen erst umstellen, da es wie gesagt, mit Frau H* hervorragend funktioniert hatte (auch diesbzgl. habe ich eine Mailangehängt).
Fakt ist aber, dass es überhaupt nicht klappt auf diesem Wege. Selbst wenn sie reagiert, kommen Schreiben per Post und diese dann wesentlich verzögert. So weiß ich nie, werden meine Anfragen nun bearbeitet oder nicht. Einmal hatte sie mich angerufen und mir versichert, alles würde bearbeitet.
Die aktuelle Situation lässt nun nur zwei Optionen zu: Entweder ist sie nicht vor Ort, dann frage ich mich aber, wo die Vertretung bleibt, die sie angekündigt hatte oder sie ist vor Ort und reagiert einfach nicht, was dann nicht anderes als Schikane wäre oder Unfähigkeit.
 
Es tut mir Leid, dass ich diesen Weg gehen muss, aber ich sehe keine andere Möglichkeit, die Situation zu klären.
 
Sollten Sie dieses Schreiben zusätzlich auf dem Postwege wünschen, bitte ich um kurze Rückmeldung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde

#2

Beitrag von Olivia »

Die Anspruchshaltung, die aus der Beschwerde spricht, ist zu hoch gegriffen für ein Jobcenter. Es empfiehlt sich generell, alle Unterlagen nur auf dem Postweg mit Zustellnachweis an das JC zu versenden (oder per dokumentiertem Einwurf direkt in den Hausbriefkasten einzuwerfen, alternativ gegen Empfangsbestätigung in der Eingangszone abzugeben), auf schriftlichen Bescheiden von dort zu bestehen, die Mailadresse löschen zu lassen, und für alle termingebundenen Anliegen mindestens acht Wochen Bearbeitungsfrist eingeräumt zu bekommen.
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kleinchaos
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde

#3

Beitrag von kleinchaos »

Nee, Postweg kann außerhalb und innerhalb des JC verloren gehen. Wenn man Mail über den Jobbörse-Account schickt, dann ist die safe. Leider kann man längst nicht alle geforderten Unterlagen da hochladen, so dass nur die normale Mail bleibt.
Eine Bekannte setzt mich immer ins CC, so dass die im JC gewarnt sind. Kommt die Mail bei mir an, können die sich nicht rausreden.

Ja, vielleicht hat die eLB einen etwas zu hohen Anspruch an die Leistungs-SB, von der persönlichen Ansprechbarkeit her. Der Leistungs-SB ist ja meist eher im Hintergrund, der pAP soll ja der Vermittler sein. Bei uns gehen Mails immer nur ans entsprechende Team, damit ist die Bearbeitung auch im Krankheitsfall des zuständigen SB garantiert.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde

#4

Beitrag von Koelsch »

Die genannte Frau H war vorbildlich. Das JC an sich reichlich unterirdisch. Hatte Termin mit eLB beim SG. Richter stimmte zu, dass ich als Beistand neben eLB sass, JC lehnte ab, ich sei ja kein Anwalt. Wurde eine sehr lange Verhandlung, da eLB bei jeder Frage um Unterbrechung bat, um sich mit dem Zuhörer Koelsch zu beraten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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