Mein Entwurf für den Widerspruch, bitte meckern. Der Wechsle zwischen "ich" und "wir" rührt daher, dass Antragsteller ein Ehepaar ist und nur ein BG-Mitglied ist psychisch angeschlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Ablehnungsbescheid lege ich Widerspruch ein mit folgender Begründung:
1. Die von Ihnen angesetzten Kosten der Unterkunft entbehren jeglicher Grundlage (außer bei den Heizkosten)
a) In der Anlage KDU sind von uns angegebene Betriebskosten in Höhe von € 146,03, dies wird von Ihnen willkürlich ohne jede Begründung gekürzt auf nicht nachvollziehbare € 67,00
b) Sie erkennen nur die Schuldzinsen an, nicht aber die Tilgung. Ihnen liegt zum einen vor der psychologische Bericht, dass mir ein Umzug auf keinen Fall zumutbar ist, um es klar zu sagen, wenn ich umziehen muss, bringe ich mich um.
Weiterhin sind von den Gesamtdarlehen auf unser Haus in Höhe von € 110.000 bereits rund 63% getilgt und für den Steuerzahler ich die Übernahme der Tilgung ebenfalls vorteilhaft. Es kommt keine Mieterhöhungen und die ”Bruttokaltmiete“ mit Tilgung beträgt € 550 + € 146,03 = € 696,03.
Die angemessenen Unterkunftskosten für uns betragen derzeit in Alfter
€ 510,00 plus 65 m² x € 2,67 durchschnittliche Nebenkosten in Alfter = € 683,55.
Bei einer derart niedrigen Überschreitung ist ein Umzug nicht angemessen.
2. Bei der Einkommensermittlung in der Ihnen übersandten Anlage KAS bin ich von geschätzten Nettowerten also ohne USt ausgegangen, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben und habe einen monatlichen Mittelwert angesetzt, da hier bei mir monatlich nur sehr geringe Schwankungen eintreten. Wir fahren feste Touren als Kurierunternehmen, da kommt es also nicht zu großen Schwankungen.
Die von Ihnen zusätzlich angesetzte Gutschrift vom 17.1.22 in Höhe von € 5.131,70 (brutto) ist also in der Anlage KAS berücksichtigt es handelt sich also um eine doppelte Anrechnung durch Sie. Gleiches gilt für die am 31.1.22 eingegangenen € 199,92.
Wir sehen Ihrem kurzfristigen Bewilligungsbescheid entgegen.