Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

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Koelsch
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Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#1

Beitrag von Koelsch »

Hierzu - viewtopic.php?p=604946#p604946

Mein Entwurf für den Widerspruch, bitte meckern. Der Wechsle zwischen "ich" und "wir" rührt daher, dass Antragsteller ein Ehepaar ist und nur ein BG-Mitglied ist psychisch angeschlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Ablehnungsbescheid lege ich Widerspruch ein mit folgender Begründung:
1. Die von Ihnen angesetzten Kosten der Unterkunft entbehren jeglicher Grundlage (außer bei den Heizkosten)
a) In der Anlage KDU sind von uns angegebene Betriebskosten in Höhe von € 146,03, dies wird von Ihnen willkürlich ohne jede Begründung gekürzt auf nicht nachvollziehbare € 67,00
b) Sie erkennen nur die Schuldzinsen an, nicht aber die Tilgung. Ihnen liegt zum einen vor der psychologische Bericht, dass mir ein Umzug auf keinen Fall zumutbar ist, um es klar zu sagen, wenn ich umziehen muss, bringe ich mich um.
Weiterhin sind von den Gesamtdarlehen auf unser Haus in Höhe von € 110.000 bereits rund 63% getilgt und für den Steuerzahler ich die Übernahme der Tilgung ebenfalls vorteilhaft. Es kommt keine Mieterhöhungen und die ”Bruttokaltmiete“ mit Tilgung beträgt € 550 + € 146,03 = € 696,03.
Die angemessenen Unterkunftskosten für uns betragen derzeit in Alfter
€ 510,00 plus 65 m² x € 2,67 durchschnittliche Nebenkosten in Alfter = € 683,55.
Bei einer derart niedrigen Überschreitung ist ein Umzug nicht angemessen.
2. Bei der Einkommensermittlung in der Ihnen übersandten Anlage KAS bin ich von geschätzten Nettowerten also ohne USt ausgegangen, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben und habe einen monatlichen Mittelwert angesetzt, da hier bei mir monatlich nur sehr geringe Schwankungen eintreten. Wir fahren feste Touren als Kurierunternehmen, da kommt es also nicht zu großen Schwankungen.

Die von Ihnen zusätzlich angesetzte Gutschrift vom 17.1.22 in Höhe von € 5.131,70 (brutto) ist also in der Anlage KAS berücksichtigt es handelt sich also um eine doppelte Anrechnung durch Sie. Gleiches gilt für die am 31.1.22 eingegangenen € 199,92.
Wir sehen Ihrem kurzfristigen Bewilligungsbescheid entgegen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#2

Beitrag von marsupilami »

wenn ich umziehen muss, bringe ich mich um.
Dann wäre er/sie hochgradig suizid-gefährdet und dürfte eigentlich nicht mehr - beruflich - am Straßenverkehr teilnehmen.
Wg Gefährdung anderer etc. könnte dann evtl. Fahrerlaubnis entzogen werden.
Sehe ich als zweischneidiges Schwert.

Ich versuch's mal:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Ablehnungsbescheid lege ich Widerspruch ein mit folgender Begründung:
1. Die von Ihnen angesetzten Kosten der Unterkunft entbehren jeglicher faktischer Grundlage (außer bei den Heizkosten).
Anmerkung: diese Ausnahme schwächt die vorherige Angabe zu den - falschen - KdU zu sehr ab. Evtl. anders formulieren, weiß allerdings nicht so recht wie.

a) In der Anlage KDU werden von uns die Betriebskosten in Höhe von € 146,03 angegeben, dies wird von Ihnen willkürlich ohne jede Begründung gekürzt auf nicht nachvollziehbare € 67,00
b) Sie erkennen nur die Schuldzinsen an, nicht aber die Tilgung. Ihnen liegt zum einen vor der psychologische Bericht, dass mir ein Umzug auf keinen Fall zumutbar ist., um es klar zu sagen, wenn ich umziehen muss, bringe ich mich um.
Und zum anderen?
Alternative: Ihnen liegt das Attest eines anerkannten Psychologen vor, das besagt, dass mir eine Umzug auf keinen Fall zuzumuten ist.

Weiterhin sind von den Gesamtdarlehen auf unser Haus in Höhe von € 110.000 bereits rund 63% getilgt und für den von Ihnen erwähnten (wenn der im Schreiben des JC erwähnt wurde) Steuerzahler ist die Übernahme der Tilgung ebenfalls vorteilhaft: es wird nie eine Mieterhöhungen geben und die ”Bruttokaltmiete“ mit Tilgung beträgt € 550 + € 146,03 = € 696,03.
Die angemessenen Unterkunftskosten - evtl. "laut amtlichem Mietspiegel" - für uns betragen derzeit in Alfter € 510,00 plus 65 m² x € 2,67 durchschnittliche Nebenkosten in Alfter = € 683,55.
Bei einer derart niedrigen Überschreitung sind Umzugskosten in Höhe von ca. XXXX,xx € ist ein Umzug nicht angemessen.
2. Bei der Einkommensermittlung in der Ihnen übersandten Anlage KAS bin ich von geschätzten Nettowerten ohne USt ausgegangen, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben und habe einen monatlichen Mittelwert angesetzt, da hier bei mir monatlich nur sehr geringe Schwankungen einauftreten. Wir fahren regelmäßig feste Touren als Kurierunternehmen, da kommt es nicht zu großen Schwankungen.

Die von Ihnen zusätzlich angesetzte Gutschrift vom 17.1.22 in Höhe von € 5.131,70 (brutto) ist in der Anlage KAS bereits berücksichtigt; es handelt sich daher um eine doppelte Anrechnung durch Sie. Gleiches gilt für die am 31.1.22 eingegangenen € 199,92.
Wir sehen Ihrem kurzfristigen positiven Bewilligungsbescheid entgegen.
Füllwort "also" entweder ersatzlos herausgenommen bzw. ersetzt.
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Koelsch
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#3

Beitrag von Koelsch »

Merci vielmals
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Günter
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#4

Beitrag von Günter »

Warte noch, ich hab noch eine Idee, muss aber erst mal weg.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#5

Beitrag von Günter »

Ich würde da noch etwas in der Art von ....

Auch wenn der Staat mit dem ALG II nicht der Vermögensbildung der Bürger dienen soll und darf, so führt doch die Verweigerung der Übernahme der Tilgung unweigerlich zu einer Kreditkündigung und damit verbunden zu einer Zwangsversteigerung des Hauses. Damit verbunden ist die Zwangsräumung und die Umzugskosten. Das ist mM nach eine grundgesetzwidrige Zwangsenteignung zumal wie bereits beschrieben nur noch eine geringe Restschuld auf dem Grundstück lastet. Meiner Kenntnis nach soll es bereits Urteile geben, die die JCs in solchen Ausnahmefällen zur weiteren Tilgung verpflichten.


(Ich weiß natürlich nicht, ob das JC es auf eine Zwangsversteigerung anlegt, in der Hoffnung durch die Vermögensumwandlung die BG aus dem Bezug zu drängen. Genauso könnte ein SB auf den Gedanken kommen, dann zieht doch aus, vermietet das Haus und die Miete zahlt die Tilgung, Aber für den Fiskus wäre nix gewonnen, denn es entstehen keine Einnahmen (Miete deckt gerade die Tilgung und die Zinsen) aber für die neue Wohnung wird die KdU in gleicher Höhe fällig. Außerdem entstehen immer noch Umzugs- und Renovierungskosten. Bei geschickter Formulierung durch unseren schwäbischen Wortjongleur sollte das Argument ziehen.)
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Koelsch
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#6

Beitrag von Koelsch »

Jep werde ich noch entsprechend ausbauen.
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marsupilami
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#7

Beitrag von marsupilami »

@ Günter: ich finde, das ist druckfertig.

Aber ich würde das zurückhalten für die nächste Runde.
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Günter
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#8

Beitrag von Günter »

Nö, die Geschichte mit der Vermietung und den dann entstehenden Umzugs- und nötigen Renovierungskosten sollte da noch reingestrickt werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#9

Beitrag von Koelsch »

Ich denke auch, das sollte jetzt mit rein. Läuft ja nicht weg das Argument, sondern könnte vor dem SG genauso wiederholt werden.
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kleinchaos
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#10

Beitrag von kleinchaos »

Vielleicht sollte man dem JC zur Information folgendes an die Hand reichen https://www.harald-thome.de/files/pdf/r ... 7.2021.pdf
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#11

Beitrag von Koelsch »

Verbessert
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Ablehnungsbescheid lege ich Widerspruch ein mit folgender Begründung:
1. Die von Ihnen angesetzten Kosten der Unterkunft entbehren jeglicher Grundlage
a) In der Anlage KDU sind von uns angegebene Betriebskosten in Höhe von € 146,03, dies wird von Ihnen willkürlich ohne jede Begründung gekürzt auf nicht nachvollziehbare € 67,00
b) Sie erkennen nur die Schuldzinsen an, nicht aber die Tilgung. Ihnen liegt vor der psychologische Bericht, dass mir ein Umzug auf keinen Fall zumutbar ist, um es klar zu sagen, wenn ich umziehen muss, werde ich das nicht überleben.
Weiterhin sind von den Gesamtdarlehen auf unser Haus in Höhe von € 110.000 bereits rund 63% getilgt und für den Steuerzahler ich die Übernahme der Tilgung ebenfalls vorteilhaft. Es kommt keine Mieterhöhungen und die ”Bruttokaltmiete“ mit Tilgung beträgt € 550 + € 146,03 = € 696,03.
Die angemessenen Unterkunftskosten für uns betragen derzeit in Alfter
€ 510,00 plus 65 m² x € 2,67 durchschnittliche Nebenkosten in Alfter = € 683,55.
Bei einer derart niedrigen Überschreitung ist ein Umzug nicht angemessen.
c) Auch wenn der Staat mit dem ALG II nicht der Vermögensbildung der Bürger dienen soll, so führt doch die Verweigerung der Übernahme der Tilgung unweigerlich zu einer Kreditkündigung und damit verbunden zu einer Zwangsversteigerung des Hauses. Damit verbunden ist die Zwangsräumung und die Umzugskosten. Das ist meiner Meinung nach eine grundgesetzwidrige Zwangsenteignung zumal, wie bereits beschrieben, nur noch eine geringe Restschuld auf dem Grundstück lastet. Meiner Kenntnis nach soll es bereits Urteile geben, die die JCs in solchen Ausnahmefällen zur weiteren Tilgung verpflichten.
2. Bei der Einkommensermittlung in der Ihnen übersandten Anlage KAS bin ich von geschätzten Nettowerten also ohne USt ausgegangen, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben und habe einen monatlichen Mittelwert angesetzt, da hier bei mir monatlich nur sehr geringe Schwankungen auftreten. Wir fahren feste Touren als Kurierunternehmen, da kommt es also nicht zu großen Schwankungen.

Die von Ihnen zusätzlich angesetzte Gutschrift vom 17.1.22 in Höhe von € 5.131,70 (brutto) ist also in der Anlage KAS berücksichtigt es handelt sich also um eine doppelte Anrechnung durch Sie. Gleiches gilt für die am 31.1.22 eingegangenen € 199,92.
Wir sehen Ihrem kurzfristigen Bewilligungsbescheid entgegen.
Mit freundlichen Grüßen,
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#12

Beitrag von Koelsch »

Renovierungskosten etc. bau ich auch noch ein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#13

Beitrag von Günter »

Sollte sie der Meinung sein, im Falle einer Zwangsversteigerung würde das auszuzahlende Restguthaben zu einem zeitweiligen Ende des ALG II Bezuges führen, so müssen wir sie enttäuschen. wir würden uns Mieter für das Haus suchen um wenigstens die Tilguzng und die Zinszahlung sicherzustellen. Dadurch fallen keine Einnahmen aus der Vermietung an, da sich Kosten und Einnahmen ausgleichen. Aber für das JC würden Umzugskosten sowie Renovierungsaufwendungen, Kosten für die Wohnungssuche etc entstehen. und die neue KdU ist mit Sicherheit nicht preisgünstiger als Tilgung, Zinslast und Nebenkosten. So dass Ihre Handlungen für den Steuerzahler zu einem Verlustgeschäft würden. Außerdem werde ich Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung gegen Sie persönlich sowie alle weiteren involvierten Personen stellen, wenn Sie trotz der Kenntnis meines psychischen Zustandes versuchen mich zwangsweise aus meiner angestammten Wohnung umzusiedeln.
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#14

Beitrag von marsupilami »

Ernsthaft: warum mach ich mir eigentlich die Mühe?

Z.B.
marsupilami hat geschrieben: Do 3. Mär 2022, 09:24 Füllwort "also" entweder ersatzlos herausgenommen bzw. ersetzt.
wenn in der nächsten Version genau der alte Unfug wieder drinne steht?


JaJaJa, ich weiß - das Schreiben muss keinen Purlitzer-Preis gewinnen.

Okay.
Soll sein.
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#15

Beitrag von Günter »

Bin unschuldig, ich hab kein "also" geschrieben, daher fühle ich mich nicht angemault.
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#16

Beitrag von Koelsch »

Nächster Versuch
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Ablehnungsbescheid lege ich Widerspruch ein mit folgender Begründung:
1. Die von Ihnen angesetzten Kosten der Unterkunft entbehren jeglicher Grundlage
a) In der Anlage KDU sind von uns angegebene Betriebskosten in Höhe von € 146,03, dies wird von Ihnen willkürlich ohne jede Begründung gekürzt auf nicht nachvollziehbare € 67,00
b) Sie erkennen nur die Schuldzinsen an, nicht aber die Tilgung. Ihnen liegt der psychologische Bericht vor, dass mir ein Umzug auf keinen Fall zumutbar ist, um es klar zu sagen, wenn ich umziehen muss, werde ich das nicht überleben.
Weiterhin sind von den Gesamtdarlehen auf unser Haus in Höhe von € 110.000 bereits rund 63% getilgt und für den Steuerzahler ich die Übernahme der Tilgung ebenfalls vorteilhaft. Es kommt keine Mieterhöhungen und die ”Bruttokaltmiete“ mit Tilgung beträgt € 550 + € 146,03 = € 696,03.
Die angemessenen Unterkunftskosten für uns betragen derzeit in Alfter
€ 510,00 plus 65 m² x € 2,67 durchschnittliche Nebenkosten in Alfter = € 683,55.
Bei einer derart niedrigen Überschreitung ist ein Umzug nicht angemessen.
c) Auch wenn der Staat mit dem ALG II nicht der Vermögensbildung der Bürger dienen soll, so führt doch die Verweigerung der Übernahme der Tilgung unweigerlich zu einer Kreditkündigung und damit verbunden zu einer Zwangsversteigerung des Hauses. Damit verbunden ist die Zwangsräumung und die Umzugskosten. Das ist meiner Meinung nach eine grundgesetzwidrige Zwangsenteignung zumal, wie bereits beschrieben, nur noch eine geringe Restschuld auf dem Grundstück lastet. Meiner Kenntnis nach soll es bereits Urteile geben, die die JCs in solchen Ausnahmefällen zur weiteren Tilgung verpflichten.
d) Sollten Sie dennoch der Meinung sein, im Falle einer Zwangsversteigerung würde das auszuzahlende Restguthaben zu einem zeitweiligen Ende des ALG II Bezuges führen, so müssen wir sie enttäuschen. wir würden uns Mieter für das Haus suchen um wenigstens die Tilgung und die Zinszahlung sicherzustellen. Dadurch fallen keine Einnahmen aus der Vermietung an, da sich Kosten und Einnahmen ausgleichen. Aber für das JobCenter würden Umzugskosten sowie Renovierungsaufwendungen, Kosten für die Wohnungssuche etc entstehen. und die neue KdU ist mit Sicherheit nicht preisgünstiger als Tilgung, Zinslast und Nebenkosten. So dass Ihre Handlungen für den Steuerzahler zu einem Verlustgeschäft würden. 
2. Bei der Einkommensermittlung in der Ihnen übersandten Anlage KAS bin ich von geschätzten Nettowerten ohne USt ausgegangen, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben und habe einen monatlichen Mittelwert angesetzt, da hier bei mir monatlich nur sehr geringe Schwankungen auftreten. Wir fahren feste Touren als Kurierunternehmen, da kommt es nicht zu großen Schwankungen.

Die von Ihnen zusätzlich angesetzte Gutschrift vom 17.1.22 in Höhe von € 5.131,70 (brutto) ist also in der Anlage KAS berücksichtigt es handelt sich daher um eine doppelte Anrechnung durch Sie. Gleiches gilt für die am 31.1.22 eingegangenen € 199,92.
Wir sehen Ihrem kurzfristigen Bewilligungsbescheid entgegen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#17

Beitrag von Günter »

) ist also in der Anlage KAS berücksichtigt es handelt sich daher um eine doppelte Anrechnung durch Sie. Gleiches gilt für die am 31.1.22 eingegangenen € 199,92

Sonst haste den Schwaben am Hals.

Mir gefällt es.
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marsupilami
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#18

Beitrag von marsupilami »

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Ablehnungsbescheid lege ich Widerspruch ein mit folgender Begründung:
1. Die von Ihnen angesetzten Kosten der Unterkunft entbehren jeglicher Grundlage
a) In der Anlage KDU sind von uns angegebene Betriebskosten in Höhe von € 146,03 angegeben, dies wird von Ihnen willkürlich ohne jede Begründung gekürzt auf nicht nachvollziehbare € 67,00 Punkt

b) Sie erkennen nur die Schuldzinsen an, nicht aber die Tilgung.
Auch wenn der Staat mit dem ALG II nicht der Vermögensbildung der Bürger dienen soll, so führt doch die Verweigerung der Übernahme der Tilgung unweigerlich zu einer Kreditkündigung und damit verbunden zu einer Zwangsversteigerung des Hauses. Damit verbunden ist die Zwangsräumung und die Umzugskosten. Das ist meiner Meinung nach eine grundgesetzwidrige Zwangsenteignung zumal, wie bereits beschrieben, nur noch eine geringe Restschuld auf dem Grundstück lastet. Meiner Kenntnis nach soll es bereits Urteile geben, die die JCs in solchen Ausnahmefällen zur weiteren Tilgung verpflichten.
d) Sollten Sie dennoch der Meinung sein, im Falle einer Zwangsversteigerung würde das auszuzahlende Restguthaben zu einem zeitweiligen Ende des ALG II Bezuges führen, so müssen wir sie enttäuschen. wir würden uns Mieter für das Haus suchen um wenigstens die Tilgung und die Zinszahlung sicherzustellen. Dadurch fallen keine Einnahmen aus der Vermietung an, da sich Kosten und Einnahmen ausgleichen. Aber für das JobCenter würden Umzugskosten sowie Renovierungsaufwendungen, Kosten für die Wohnungssuche etc entstehen. und die neue KdU ist mit Sicherheit nicht preisgünstiger als Tilgung, Zinslast und Nebenkosten. So dass Ihre Handlungen für den Steuerzahler zu einem Verlustgeschäft würden.
e) Weiterhin sind von den Gesamtdarlehen auf unser Haus in Höhe von € 110.000 bereits rund 63% getilgt und für den Steuerzahler ich die Übernahme der Tilgung ebenfalls vorteilhaft. Es kommt keine Mieterhöhungen und die ”Bruttokaltmiete“ mit Tilgung beträgt € 550 + € 146,03 = € 696,03.
Die angemessenen Unterkunftskosten für uns betragen derzeit in Alfter
€ 510,00 plus 65 m² x € 2,67 durchschnittliche Nebenkosten in Alfter = € 683,55.
Bei einer derart niedrigen Überschreitung ist ein Umzug nicht angemessen.

f) Ihnen liegt der psychologische Bericht vor, dass mir ein Umzug auf keinen Fall zumutbar ist, um es klar zu sagen, wenn ich umziehen muss, werde ich das nicht überleben.

2. Bei der Einkommensermittlung in der Ihnen übersandten Anlage KAS bin ich von geschätzten Nettowerten ohne USt ausgegangen, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben und habe einen monatlichen Mittelwert angesetzt, da hier bei mir monatlich nur sehr geringe Schwankungen auftreten. Wir fahren feste Touren als Kurierunternehmen, da kommt es bei den Umsätzen nicht zu großen Schwankungen.

3) Die von Ihnen zusätzlich angesetzte Gutschrift vom 17.1.22 in Höhe von € 5.131,70 (brutto) ist bereits in der Anlage KAS berücksichtigt; es handelt sich daher um eine doppelte Anrechnung durch Sie. Gleiches gilt für die am 31.1.22 eingegangenen € 199,92.
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Die Umstellung halte ich für sinnvoll, weil die Nicht-Tilgung der Schulden zuerst mit allen Fakten und sachlichen - finanziellen - Folgeerscheinungen zusammenhängend komplett durch-argumentiert werden sollte um dann in der Konsequenz die psychischen Belastungen und Folgen aufzuzeigen.


Nachtrag: Lieber 'nen Schwaben am Hals als mit 'nem Betonklotz anne Füsse in der Krummen Lanke.
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Günter
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#19

Beitrag von Günter »

Der schwäbische Lektor hat geschrieben: Fr 4. Mär 2022, 09:40


Nachtrag: Lieber 'nen Schwaben am Hals als mit 'nem Betonklotz anne Füsse in der Krummen Lanke.
Wir Berliner sind umweltbewusst. Wir versenken keine alten Kölner in der Krummen Lanke. Das ist den Fischen nicht zuzumuten. Nachher ist der noch ranzig.
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kleinchaos
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#20

Beitrag von kleinchaos »

Fischevergiften mit Knofi und Chilli ist in Berlin nicht erlaubt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Widerspruchsentwurf mit Bitte um Bemeckerung

#21

Beitrag von Aurora »

Evtl. den letzten Satz noch ändern
marsupilami hat geschrieben: Fr 4. Mär 2022, 09:40
e) Weiterhin sind von den Gesamtdarlehen auf unser Haus in Höhe von € 110.000 bereits rund 63% getilgt und für den Steuerzahler ich die Übernahme der Tilgung ebenfalls vorteilhaft. Es kommt keine Mieterhöhungen und die ”Bruttokaltmiete“ mit Tilgung beträgt € 550 + € 146,03 = € 696,03.
Die angemessenen Unterkunftskosten für uns betragen derzeit in Alfter
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Bei einer derart niedrigen Überschreitung ist ein Umzug nicht angemessen unangemessen.
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