Arbeitssuchend + Ortsabwesenheit

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Quetzalcoatl
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Arbeitssuchend + Ortsabwesenheit

#1

Beitrag von Quetzalcoatl »

Hallo,
ich habe Ende Februar die Kündigung erhalten und mich sofort arbeitssuchend gemeldet. Mein Arbeitsvertrag endet am 31.3.2022.
Stand jetzt bin ich also noch nicht arbeitslos.

Jetzt ist es so, dass ich noch Urlaub habe und dass ich nächste Woche ein paar Tage nach Frankreich fahren wollte. Jetzt habe ich aber am Wochenende ein Schreiben bekommen, dass ich einen telefonischen Beratungstermin habe - natürlich ausgerechnet während der paar Tage, an denen ich wegwollte.

Rein theoretisch ist das kein Problem... Ich kann auch in Frankreich an mein Handy gehen. Meine Frage ist: Muss ich das melden? Kann ich den Termin verschieben? Muss ich mich ortsabwesend melden? Immerhin erhalte ich ja noch keine Leistungen und ich habe den Urlaub schon vor meiner Arbeitssuchend-Meldung gebucht.

2. Frage: Muss ich jetzt schon zwei Bewerbungen pro Woche verschicken?
3. Frage: Wie ist das mit der Nachweispflicht? Wie weist man nach, wo man sich beworben hat?
Quetzalcoatl
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Re: Arbeitssuchend + Ortsabwesenheit

#2

Beitrag von Quetzalcoatl »

4. Frage: Muss man tatsächlich jede Woche zwei Bewerbungen verschicken oder müssen es nur im Durchschnitt sein? (Woche 1: 3 Bewerbungen, Woche 2: 1 Bewerbung usw.)
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marsupilami
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Re: Arbeitssuchend + Ortsabwesenheit

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum

Grundsätzlich: kein telefonischer Kontakt mit Arbeitsagenturen oder JobCentern.
Außer Du hast jemanden dabei, der mithört - wobei Du das dem Gesprächspartner mitteilen solltest bzw. gar musst.
Mindestens aber direkt nach dem Gespräch ein schriftliches Gedächtnisprotokoll anfertigen - egal ob allein oder mit "Beistand".
Datum, Uhrzeit, mit wem gesprochen?
Die Themen und "Vereinbarungen" stichwortartig notieren.
Wobei "Vereinbarungen" grundsätzlich schriftlich von der Behörde anzufordern sind.

Begründung: genau das macht Dein Gesprächspartner auch, er protokolliert das im "System" unter Deiner Kundennummer.
Hinterher ohne eigene Notizen ist es schwer, genau zu verifizieren, wer was (zu-)gesagt hat.

Also schriftlich verlangen, die Tel.Nr. aus dem "System" zu streichen und diese auch schriftlich bestätigen lassen.

Und auch ansonsten alles schriftlich abwickeln.


Die Geschichte mit Frankreich würde ich nicht kommunizieren, Du bekommst derzeit keine Leistungen, es besteht keine ausreichende Begründung für eine "Stallpflicht".
Du kannst auch den Termin verschieben lassen - Begründung: Du musst den Nachfolger einarbeiten, laufende Aufträge abwickeln, ..... :unschuld:
Lass Dir was vernünftiges einfallen.
Wenn Du doch telefonierst, dann viel zuhören und wenig sagen - schon gar nicht über den aktuellen Standort.
"Wünsche" nach was auch immer möge man schriftlich an die Postadresse schicken.

Es macht Sinn, bereits jetzt Bewerbungen rauszuschicken - egal wie viele.
Wichtig ist derzeit: es passt zu Deiner Ausbildung, bisherigen Tätigkeit, ....
Du wirst eh irgendwann aufgefordert werden, Anzahl X Bewerbungen pro Monat rauszuschicken.

Nachweis: mach Dir eine simple Tabelle, wann (Datum), wo (Firma/Adresse), als was (Tätigkeit) beworben.
Jede Textverarbeitung hat heutzutage eine Tabellenfunktion, wo man eine solche Tabelle erstellen und befüllen kann.
Mach Dir noch eine Spalte für Rückmeldung Ja/Nein und/oder Zusage/Absage/Einladung zum Bewerb.Gespräch etc.
Notfalls eben handschriftlich auf Papier.
Signatur?
Muss das sein?
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