Absetzung Fahrtkosten
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Absetzung Fahrtkosten
Hi,
Da bei den Fahrtkosten bei Absetzung als Pauschale nur 20 cent je Entfernungskilometer gewährt
wird, weise ich auf die ALGII-VO § 6 Abs. 1 Nr. 5 hin.
Text:
von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist
Da allerdings die reinen Benzinkosten mit den 20 Cent bereits höher sind, sollte JEDER, der Fahrtkosten geltend macht, auf die ALGII-VO im Antrag hinweisen.
Da keine neue Pauschale festgelegt wurde, muss JEDER einzeln seinen Nachweis (xLiter/100km x Literpreis laut Tankquittung) führen.
Diese Berechnung ist allerdings bereits seit Einführung HartzIV im Jahre 2005 per Gesetz festgelegt!
Kleines Beispiel:
15km Arbeitsweg, Vollzeit = Pauschal 57€ im Monat an Fahrtkosten absetzbar
bei 9l/100km Verbrauch und 1,95€/liter = 99,75€ im Monat an Fahrtkosten absetzbar.
JEDES Jobcenter und JEDES Gericht muss diese Fahrtkosten anerkennen!!
Durch die hohen Benzin- und Diesel-Preise ergibt sich durchaus bei den Fahrtkosten ein wesentlich höherer Absetzbetrag. Das sollte JEDER jeden Monat durchführen.
Gruß
Ernie
Da bei den Fahrtkosten bei Absetzung als Pauschale nur 20 cent je Entfernungskilometer gewährt
wird, weise ich auf die ALGII-VO § 6 Abs. 1 Nr. 5 hin.
Text:
von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist
Da allerdings die reinen Benzinkosten mit den 20 Cent bereits höher sind, sollte JEDER, der Fahrtkosten geltend macht, auf die ALGII-VO im Antrag hinweisen.
Da keine neue Pauschale festgelegt wurde, muss JEDER einzeln seinen Nachweis (xLiter/100km x Literpreis laut Tankquittung) führen.
Diese Berechnung ist allerdings bereits seit Einführung HartzIV im Jahre 2005 per Gesetz festgelegt!
Kleines Beispiel:
15km Arbeitsweg, Vollzeit = Pauschal 57€ im Monat an Fahrtkosten absetzbar
bei 9l/100km Verbrauch und 1,95€/liter = 99,75€ im Monat an Fahrtkosten absetzbar.
JEDES Jobcenter und JEDES Gericht muss diese Fahrtkosten anerkennen!!
Durch die hohen Benzin- und Diesel-Preise ergibt sich durchaus bei den Fahrtkosten ein wesentlich höherer Absetzbetrag. Das sollte JEDER jeden Monat durchführen.
Gruß
Ernie
Re: Absetzung Fahrtkosten
Dabei muss dann aber auch die gesamte Fahrstrecke nachweisbar sein = Fahrtenbuch führen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Absetzung Fahrtkosten
Sehe ich nicht so, DENN:
Entfernung Arbeitsplatz ist bekannt, Tankquittungen des Monats vorweisen, Durchschnittspreis/l ermitteln, fertig.
Jede einzelne Fahrt, auch privat nachweisen, das Jobcenter müßte extreme Berechnungen durchführen. Diesen hohen Arbeitsaufwand wird kaum ein Jobcenter durchführen. Selbst Gerichte würden das nicht machen, denn bisher bei den 20 Cent wird eine Pauschale gewährt. Der Nachweis würde einen eindeutigen Durchschnittswert ergeben, mit Sicherheit würde nicht einzeln gerechnet.
Aber selbst wenn einzeln gerechnet würde, es lohnt sich.
Bei meinem Beispiel ergibt das eine Nettodifferenz von 500€/Jahr!! Das empfinde ich als nicht unerheblich.
Entfernung Arbeitsplatz ist bekannt, Tankquittungen des Monats vorweisen, Durchschnittspreis/l ermitteln, fertig.
Jede einzelne Fahrt, auch privat nachweisen, das Jobcenter müßte extreme Berechnungen durchführen. Diesen hohen Arbeitsaufwand wird kaum ein Jobcenter durchführen. Selbst Gerichte würden das nicht machen, denn bisher bei den 20 Cent wird eine Pauschale gewährt. Der Nachweis würde einen eindeutigen Durchschnittswert ergeben, mit Sicherheit würde nicht einzeln gerechnet.
Aber selbst wenn einzeln gerechnet würde, es lohnt sich.
Bei meinem Beispiel ergibt das eine Nettodifferenz von 500€/Jahr!! Das empfinde ich als nicht unerheblich.
Re: Absetzung Fahrtkosten
Wenn Du die Gesamtfahrstrecke nicht nachweisen kannst, dann kannst Du doch nicht nachweisen, wieviel Du für die Fahrten zur Arbeit verbraucht hast. Wenn Du anderer Meinung bist, rechne mal vor:
Fahrt zum Arbeitplatz 15 km, 22 Arbeitstage pro Monat. Spritkosten im Monat gesamt € 800.
Fahrt zum Arbeitplatz 15 km, 22 Arbeitstage pro Monat. Spritkosten im Monat gesamt € 800.
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Re: Absetzung Fahrtkosten
15km x 22 Tage = 330km pro Monat
9L/100km x 1,95€/L = 17,55€ pro 100km
Pauschale:
15km x 22 Tage x 0,2€/km = 66 Euro pro Monat
Fahrtenbuch:
330km/Monat x 17,55€/100km / 100 = 57,915 Euro pro Monat
Oder habe ich einen Fehler gemacht?
9L/100km x 1,95€/L = 17,55€ pro 100km
Pauschale:
15km x 22 Tage x 0,2€/km = 66 Euro pro Monat
Fahrtenbuch:
330km/Monat x 17,55€/100km / 100 = 57,915 Euro pro Monat
Oder habe ich einen Fehler gemacht?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Absetzung Fahrtkosten
Und wie beweist Du die 9 Liter?
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Re: Absetzung Fahrtkosten
Ich? Überhaupt nicht. Nach meiner Rechnung ist die Pauschale (0,2€/km) doch besser als die "glaubhaft" nachgewiesenen Ausgaben.
Vor allem wird doch, bei 9L/100km, jeder Beamte nach Spritsparpotential schreien. ;-)
Vor allem wird doch, bei 9L/100km, jeder Beamte nach Spritsparpotential schreien. ;-)
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- kleinchaos
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Re: Absetzung Fahrtkosten
Jeder Beamte? Die wären froh, wenn ihre Suffis mit 9l/100km auskommen würden
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Re: Absetzung Fahrtkosten
ja, Du hast einen Fehler gemacht, bei der Pauschale bist Du von 15 km Entfernungspauschale ausgegangen.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Mo 7. Mär 2022, 20:23 15km x 22 Tage = 330km pro Monat
9L/100km x 1,95€/L = 17,55€ pro 100km
Pauschale:
15km x 22 Tage x 0,2€/km = 66 Euro pro Monat
Fahrtenbuch:
330km/Monat x 17,55€/100km / 100 = 57,915 Euro pro Monat
Oder habe ich einen Fehler gemacht?
beim Verbrauch aber ebenfalls, Du bist nicht zurückgefahren!
bei 15km Entfernung fährst Du 660km im Monat, d.h. Kosten von 115,83€ im Monat!
Wie beweist man den Verbrauch/100 km ?
Fahrzeugtyp, Baujahr = es gibt diverse Statistiken, wieviel im Durchschnitt ein solches Fahrzeug auf 100km verbraucht.
Da aktuell ja eine Entfernungspauschale ohne irgendwelchen tatsächlichen Verbrauch berücksichtigt wird, sollte eine genauere Abrechnung auf jeden Fall akzeptiert werden.
Nur so nebenbei, bei uns liegt der Dieselpreis bei 2,20€/l
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Re: Absetzung Fahrtkosten
Kath,kleinchaos hat geschrieben: ↑Di 8. Mär 2022, 06:37 Jeder Beamte? Die wären froh, wenn ihre Suffis mit 9l/100km auskommen würden
ich kann Dir nur zustimmen. Vor allen Dingen, viele (nicht alle) ALGII-Empfänger haben ein älteres Auto (neuere sind nicht zu finanzieren UND gesetzlich NICHT erlaubt = Vermögensfreibetrag), was im Verbrauch nicht so günstig ist. 9 Liter sind keine Seltenheit, in manchen Fällen (ohne SUV) sogar mehr.
Da selbst der Diesel aktuell 2,20€/Liter kostet, sind selbst günstiger Verbrauch nicht zu finanzieren.
Ernie
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Re: Absetzung Fahrtkosten
Ok, dann sind in Deinem Beipiel die Kosten deutlich höher, als die "Einnahmen" durch die Entfernungspauschale.ernest1950 hat geschrieben: ↑Di 8. Mär 2022, 11:24 ...
Wie beweist man den Verbrauch/100 km ?
Fahrzeugtyp, Baujahr = es gibt diverse Statistiken, wieviel im Durchschnitt ein solches Fahrzeug auf 100km verbraucht.
Da aktuell ja eine Entfernungspauschale ohne irgendwelchen tatsächlichen Verbrauch berücksichtigt wird, sollte eine genauere Abrechnung auf jeden Fall akzeptiert werden.
Nur so nebenbei, bei uns liegt der Dieselpreis bei 2,20€/l
Deine Beweisführung zum Verbrauch ist das Papier nicht. Kein Auto verbaucht im Schnitt das, womit es vom Hersteller beworben wird. I.d.R. liegen die Verbräuche 20-25% höher.
In welcher Region lebst Du, dass über 20 Cent/L mehr zahlen musst, als ich?
Kannst Du die gesetzliche Grundlage mal nennen, weshalb es gesetzlich "nicht erlaubt" sein soll, ein Auto zu kaufen, dass teurer als der Vermögensfreibetrag wäre? Danke!ernest1950 hat geschrieben: ↑Di 8. Mär 2022, 11:29 ... (neuere sind nicht zu finanzieren UND gesetzlich NICHT erlaubt = Vermögensfreibetrag)...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Absetzung Fahrtkosten
Lt § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II darfst Du ein angemessenes Auto haben und das heisst für's JC maximal € 7500
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Absetzung Fahrtkosten
Jetzt zähl' ich mal die Erbsen.
Grundsätzlich darf ich Auto kaufen, was der Geldbeutel hergibt.
Oder die Bank.
Dann gehört halt der Bank das Auto.
Mal bis dahin.
Das ist legal - denke ich mir mal so.
Jetzt kommt die "Einschränkung" durch das JC.
Das JC darf lt. Gesetz sagen: Wert des Autos unter 7.500 € ist kein Vermögen nach SGB, muss also nicht verkauft werden.
Wenn auch nur 1 € drüber, dann muss eLB die Karre verkaufen - und kommt nicht mehr zur Arbeit - wohnt abgelegen, Bus nur 2-mal am Tag.
Und nun?
off topic aber quer gedacht:
ich betrachte dieses als die größere Einschränkung meiner persönlichen Freiheit als eine Impfpflicht gegen Corona.
Grundsätzlich darf ich Auto kaufen, was der Geldbeutel hergibt.
Oder die Bank.
Dann gehört halt der Bank das Auto.
Mal bis dahin.
Das ist legal - denke ich mir mal so.
Jetzt kommt die "Einschränkung" durch das JC.
Das JC darf lt. Gesetz sagen: Wert des Autos unter 7.500 € ist kein Vermögen nach SGB, muss also nicht verkauft werden.
Wenn auch nur 1 € drüber, dann muss eLB die Karre verkaufen - und kommt nicht mehr zur Arbeit - wohnt abgelegen, Bus nur 2-mal am Tag.
Und nun?
off topic aber quer gedacht:
ich betrachte dieses als die größere Einschränkung meiner persönlichen Freiheit als eine Impfpflicht gegen Corona.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Absetzung Fahrtkosten
Die Region ist Bad Honnef, der Preis für Diesel ist von heute Mittag, freie Tankstelle
Man darf zwar einen PKW mit mehr als 7.500€ besitzen, allerdings zählt der Mehrwert zum Vermögensfreibetrag. Sollte der Vermögensfreibetrag mit anderen Anlagen ausgeschöpft sein, muß man entweder den PKW verkaufen oder den überschüssigen Vermögensfreibetrag aufbrauchen.
Bei meiner Aussage: gesetzlich nicht erlaubt habe ich auf den Vermögensfreibetrag hingewiesen.
Man darf zwar einen PKW mit mehr als 7.500€ besitzen, allerdings zählt der Mehrwert zum Vermögensfreibetrag. Sollte der Vermögensfreibetrag mit anderen Anlagen ausgeschöpft sein, muß man entweder den PKW verkaufen oder den überschüssigen Vermögensfreibetrag aufbrauchen.
Bei meiner Aussage: gesetzlich nicht erlaubt habe ich auf den Vermögensfreibetrag hingewiesen.
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Re: Absetzung Fahrtkosten
Hmm? Da hätte sich die Fahrt nach Ittenbach vielleicht gelohnt. Da war heute gg. 14:45 Uhr der Diesel für € 1,98 an der Shell zu haben. Den Aral-Preis habe ich nicht lesen können.
Jetzt gerade mal bei "clever-tanken.de" geguckt. Derzeit liegt der Dieselpreis bei 2,109 bis 2,219. Das sind schon ziemlich große Sprünge, für die paar Stunden. Scheint sich derzeit extrem zu lohnen, "taktisch" zu tanken. Also lieber mal vorher die Preise vergleichen und nicht spontan irgendwo den Rüssel rein halten.
Jetzt gerade mal bei "clever-tanken.de" geguckt. Derzeit liegt der Dieselpreis bei 2,109 bis 2,219. Das sind schon ziemlich große Sprünge, für die paar Stunden. Scheint sich derzeit extrem zu lohnen, "taktisch" zu tanken. Also lieber mal vorher die Preise vergleichen und nicht spontan irgendwo den Rüssel rein halten.
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- angel6364
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Re: Absetzung Fahrtkosten
Mittelfranken: Diesel heute 2,259 €.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."