Mietzins-Modernisierungsanpassung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Turtle39
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Mietzins-Modernisierungsanpassung

#1

Beitrag von Turtle39 »

Hallo zusammen,

unser neuer Wohnungseigentümer plant nach der Komplett-Badsanierung (vermutlich ab Juli 2022) eine Mietzins-Modernisierungsanpassung.

Was müssen wir dabei beachten, damit es anschließend seitens des Jobcenter nicht heißt "Miete unangemessen bitte umziehen".
Der Umbau kostet 14.100 € wovon 4.000 € von der Pflegeversicherung meines Mannes kommen.

Vielen Dank für eure Tipps und Hinweise.

Liebe Grüße
:turtle:
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marsupilami
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#2

Beitrag von marsupilami »

D.h. das Bad wurde auch behinderten-gerecht umgebaut?


Grundsätzlich darf die Mieterhöhung nicht mehr als 8% betragen.
Wie berechnet sich die Mieterhöhung nach Modernisierung?
Die Modernisierungsumlage ist eine Sonderform der Mieterhöhung (§ 559 BGB). Seit 1. Januar 2019 dürfen Vermieter die jährliche Miete um bis zu 8 Prozent (vorher 11 Prozent) der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
https://www.finanztip.de/mietwohnung-mo ... h%C3%B6hen.

https://www.mietrecht.org/modernisierun ... g-bad/#3-c

https://www.mietrecht.org/modernisierun ... ng-mieter/


Ob und warum das JC bei so einer zweck-gebundenen Modernisierung rumzicken darf .... :1:


Ich bin der Meinung:
Mietänderung dem JC melden, vielleicht gleich mit Begründung weil ....

Dann müsste JC schriftlich auffordern, nach anderer Wohnung zu schauen bzw. umziehen, sie werden nur noch für max. 6 Monate die höhere Miete zahlen.
Dann gleich nochmal dagegenhalten, dass die Modernisierung auch den behinderten-gerechten Umbau mit Zuschuss von der Pflegevers. beinhaltet.
Und wg. Behinderung kommt ein Umzug nicht in Frage.

Auch im Internet und Zeitung mal nach entsprechenden Wohnungen suchen, screenshots machen bzw. Anzeigen ausschneiden und sammeln.
Entsprechende Wohnung wird's höchstwahrscheinlich nicht geben.
Bad behinderten-gerecht und Miete ALG-gerecht.

Auch vergleichen: neue Miete versus Kosten für Wohnungswechsel in eine geeignete Wohnung.
Signatur?
Muss das sein?
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Turtle39
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#3

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben: Di 8. Mär 2022, 12:07 D.h. das Bad wurde auch behinderten-gerecht umgebaut?
Das Bad WIRD im Juni umgebaut. D.h. alle Fliesen, Wanne und Dusche raus. "Fast bodengleiche Dusche" und höheres WC rein. Waschmaschinenanschluss wird verlegt.
Grundsätzlich darf die Mieterhöhung nicht mehr als 8% betragen.
ok
Wie berechnet sich die Mieterhöhung nach Modernisierung?
Die Modernisierungsumlage ist eine Sonderform der Mieterhöhung (§ 559 BGB). Seit 1. Januar 2019 dürfen Vermieter die jährliche Miete um bis zu 8 Prozent (vorher 11 Prozent) der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
berechnet auf die reine Miete, oder inkl. kalte Betriebskosten und HK ?
Auch im Internet und Zeitung mal nach entsprechenden Wohnungen suchen, screenshots machen bzw. Anzeigen ausschneiden und sammeln.
Entsprechende Wohnung wird's höchstwahrscheinlich nicht geben.
Bad behinderten-gerecht und Miete ALG-gerecht.
Wir hatten gerade eine gefunden, allerdings durch einen 10 qm Flur und keinen Keller ein "Platzproblem".
Auch vergleichen: neue Miete versus Kosten für Wohnungswechsel in eine geeignete Wohnung.
das Thema hatten wir ja schon vor Gericht

Aber mal ganz erhrlich. Ich beiße mich in den ... wenn es nach der Erhöhung heißt "Kosten senken" und wir bzw. die PV hat die 4.000 € bezahlt
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Koelsch
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#4

Beitrag von Koelsch »

Mieterhöhung nur für die Nettomiete also ohne NK. Warte mal ab, ob JC rumzickt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Turtle39
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#5

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: Di 8. Mär 2022, 12:47Mieterhöhung nur für die Nettomiete also ohne NK. Warte mal ab, ob JC rumzickt.
Ich weis ja nicht mal um wieviel sie "erhöhen" möchte.
Zudem bekommt sie zu den 4.000 € der Pflegekasse auch noch eine Zuwendung von 5.279,07 € von der SAB.
Die Eigentümerin selbst zahlt von den 14.071,79 € für den Umbau "nur" 4.792,72 €
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Koelsch
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#6

Beitrag von Koelsch »

Dann sind die auch die Basis für die evtl. Mieterhöhung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#7

Beitrag von Koelsch »

Und wenn ich mir das hier durchlese https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=10690868, dann sehe ich im Zweifel gute Chancen, hier dem JC (oder dem Vermieter) :piep: :piep: zu zeigen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#8

Beitrag von kleinchaos »

Also erstmal sind es 8% der Herstellungskosten.
Dann muss man hier unterscheiden: Renovierung nach Wasserschaden ist wie es der Name sochin sagt, eine Renovierung bzw Sanierung. Eine Modernisierung ist erhöhungsfähig, eine Sanierung nicht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#9

Beitrag von Turtle39 »

kleinchaos hat geschrieben: Di 8. Mär 2022, 13:53 Also erstmal sind es 8% der Herstellungskosten.
Dann muss man hier unterscheiden: Renovierung nach Wasserschaden ist wie es der Name sochin sagt, eine Renovierung bzw Sanierung. Eine Modernisierung ist erhöhungsfähig, eine Sanierung nicht
Laut SAB ist es eine Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und die PV nennt es Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
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Koelsch
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#10

Beitrag von Koelsch »

Also meckern, wenn Mieterhöhung kommt. So seh ich das.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#11

Beitrag von Günter »

Es ist keine Mieterhöhung im Sinne einer Luxusmodernisierung, es sind erforderliche kosten für einen behindertengerechten Badumbau. Die können sich ihre Zicken dahinstecken, wo die Sonne niemals hinscheint.

Sobald der Vermieter sein Erhöhungsschreiben schickt, machts du ein freundliches Briefchen fertig.

Liebes mitfühlendes SBchen,

wie ihnen bekannt ist, ist mein Mann ein Pflegefall, Pflegegrad .... Daher ist der behindertengerechte Badumbau erforderlich und von der Pflegekasse genehmmigt und bezuschusst worden.

Die neue Miete wird voraussichtlich ab ... , ... € betragen. Bitte passen sie ihre Zahlungen entsprechend an.

Mit .....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#12

Beitrag von kleinchaos »

Bei der DRV oder beim Versorgungsamt und der Pflegekasse sofort Zuschüsse beantragen! Für Wohnungsmieter gibt es da bis zu 8000€. Die müssen von den Baukosten abgezogen werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#13

Beitrag von Turtle39 »

Mittlerweile hat sich mein SB (Team Eingliederung) telefonisch gemeldet.
Die Eigentümerin möge doch bitte eine Mietbescheinigung ausfüllen, welche ich einreichen soll. Das würde dann geprüft und darüber entschieden.

Kaum den Höhrer aufgelegt rief die Eigentümerin an ... Sie hätte mit unserer Hausverwaltung telefoniert und es wurde festgestellt das wir sehr wenig Miete zahlen würden (4,50 € qm). Die Siedlungsübliche Miete würde zwischen 5,70 - 6,20 € qm liegen und deshalb würden sie gerne um 15 % erhöhen. Und für den Umbau noch mal 8 % von 4.792,72 €. Das wären wohl 80 € monatlich, aber da sie ja wüßte das wir ALG II/GruSi beziehen würden, würden sie blos 60 € erhöhen wollen.

Ich such schon mal nach was neuem ...
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#14

Beitrag von Turtle39 »

kleinchaos hat geschrieben: Di 8. Mär 2022, 16:01Bei der DRV oder beim Versorgungsamt und der Pflegekasse sofort Zuschüsse beantragen! Für Wohnungsmieter gibt es da bis zu 8000€. Die müssen von den Baukosten abgezogen werden
Die Pflegekasse zahlt 4.000 € und die SAB zahlt eine Zuwendung von 5.279,07 €
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#15

Beitrag von Koelsch »

Nenn mal Deine derzeitige Bruttokaltmiete und wann es die letzte Mieterhöhung gab. Und wartet erst mal noch etwas ab, was JC sagt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#16

Beitrag von marsupilami »

Mal anders herum gedacht:

Das JC weiß ja offenbar noch von nichts

Das JC informieren: Vermieter plant ....
Wir würden gerne mitspielen, weil Pflegegrad UND DRV und SAB bezuschussen insbesondere den Umbau auf behinderten-gerecht.
Wir wollen von Euch, JobCenter, rechtssicher und verbindlich wissen: wie hoch darf die neue Miete sein?
Turtle39 hat geschrieben: Di 8. Mär 2022, 16:13 Kaum den Höhrer aufgelegt rief die Eigentümerin an ... Sie hätte mit unserer Hausverwaltung telefoniert und es wurde festgestellt das wir sehr wenig Miete zahlen würden (4,50 € qm). Die Siedlungsübliche Miete würde zwischen 5,70 - 6,20 € qm liegen und deshalb würden sie gerne um 15 % erhöhen. Und für den Umbau noch mal 8 % von 4.792,72 €. Das wären wohl 80 € monatlich, aber da sie ja wüßte das wir ALG II/GruSi beziehen würden, würden sie blos 60 € erhöhen wollen.
2 Miet-Erhöhungen in einem Aufwasch?
Ich habe erhebliche Zweifel, ob das rechtens ist.


Hat Ihr einen Mieterverein in der Gegend?
Normalerweise beraten die erst, wenn Ihr Mitglied seid (ca. 80 € Jahresbeitrag).
Aber bisken auf die Tränendrüse drücken - vielleicht kriegt Ihr dann schneller ein Beratung.
Und wenn JC mitspielt, bekommt Ihr den auch noch als einmalige Beihilfe - und das gleiche Spielchen in den drauffolgenden Jahren nochmal.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#17

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben: Di 8. Mär 2022, 16:42 Mal anders herum gedacht:

Das JC weiß ja offenbar noch von nichts

Das JC informieren: Vermieter plant ....
Wir würden gerne mitspielen, weil Pflegegrad UND DRV und SAB bezuschussen insbesondere den Umbau auf behinderten-gerecht.
Wir wollen von Euch, JobCenter, rechtssicher und verbindlich wissen: wie hoch darf die neue Miete sein?
Turtle39 hat geschrieben: Di 8. Mär 2022, 16:13 Kaum den Höhrer aufgelegt rief die Eigentümerin an ... Sie hätte mit unserer Hausverwaltung telefoniert und es wurde festgestellt das wir sehr wenig Miete zahlen würden (4,50 € qm). Die Siedlungsübliche Miete würde zwischen 5,70 - 6,20 € qm liegen und deshalb würden sie gerne um 15 % erhöhen. Und für den Umbau noch mal 8 % von 4.792,72 €. Das wären wohl 80 € monatlich, aber da sie ja wüßte das wir ALG II/GruSi beziehen würden, würden sie blos 60 € erhöhen wollen.
2 Miet-Erhöhungen in einem Aufwasch?
Ich habe erhebliche Zweifel, ob das rechtens ist.


Hat Ihr einen Mieterverein in der Gegend?
Normalerweise beraten die erst, wenn Ihr Mitglied seid (ca. 80 € Jahresbeitrag).
Aber bisken auf die Tränendrüse drücken - vielleicht kriegt Ihr dann schneller ein Beratung.
Und wenn JC mitspielt, bekommt Ihr den auch noch als einmalige Beihilfe - und das gleiche Spielchen in den drauffolgenden Jahren nochmal.
Der nächste Mieterverein ist in Chemnitz.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#18

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: Di 8. Mär 2022, 16:25Nenn mal Deine derzeitige Bruttokaltmiete und wann es die letzte Mieterhöhung gab. Und wartet erst mal noch etwas ab, was JC sagt.
Letzte Mieterhöhung war 2010 und die Kaltmiete beträgt seitdem 4,50 €
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#19

Beitrag von kleinchaos »

Also ich würde da schon sehr penibel drauf gucken, was Sanierung/Renovierung ist und was Modernisierung. Ein behindertengerechter Umbau sollte da auch sehr akribisch in die Sanierungsbestandteile zerpflückt werden. Neue Fliesen, WC und Waschbecken sind Sanierung/Renovierung. Der behindertengerechte Umbau ist keine Modernisierung! Beim Umbau ganz genau auf die Aufschlüsselung der Arbeiten achten, denn den Umbau an sich zahlt die PK bzw RV oder es gibt Landesprogramme. Vermieter bekommen in Sachsen dafür bis zu 20.000€
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#20

Beitrag von Günter »

Nur mal so nebenbei bemerkt. Der Vermieter hat euch sehr fair uns anständig behandelt. Ich würde erst mal wie vorgeschlagen viewtopic.php?p=605469#p605333 vorgehen und die Reaktion des JC abwarten. Es gibt keine behindertengerechte Wohnung für den Preis.

@kc, was soll der Quark? Das kann man immer noch machen, wenn das JC zicken sollte, aber warum unnötig das Verhältnis zum Vermieter stören. Ich könnte es auch deutlicher sagen, Es kostet Turtle keinen Cent, die KdU zahlt jemand anderes.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#21

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben: Do 10. Mär 2022, 13:23 aber warum unnötig das Verhältnis zum Vermieter stören
weil
Turtle39 hat geschrieben: Di 8. Mär 2022, 16:13 Kaum den Höhrer aufgelegt rief die Eigentümerin an ... Sie hätte mit unserer Hausverwaltung telefoniert und es wurde festgestellt das wir sehr wenig Miete zahlen würden (4,50 € qm). Die Siedlungsübliche Miete würde zwischen 5,70 - 6,20 € qm liegen und deshalb würden sie gerne um 15 % erhöhen. Und für den Umbau noch mal 8 % von 4.792,72 €. Das wären wohl 80 € monatlich, aber da sie ja wüßte das wir ALG II/GruSi beziehen würden, würden sie blos 60 € erhöhen wollen.
Es kostet Turtle keinen Cent, die KdU zahlt jemand anderes.
Ist zwar richtig, aber ich halte den Vermieter schon ein bisken für gierig.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#22

Beitrag von Günter »

. Das wären wohl 80 € monatlich, aber da sie ja wüßte das wir ALG II/GruSi beziehen würden, würden sie blos 60 € erhöhen wollen.
Letzte Mieterhöhung war 2010 und die Kaltmiete beträgt seitdem 4,50 €
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#23

Beitrag von kleinchaos »

Der Vermieter kann bis zur ortsüblichen KM erhöhen, jedoch eben nur bis 20%, in Gebieten mit Wohnungsnot 15%. Modernisierungen bleiben davon unberührt, soweit ich weiß
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#24

Beitrag von Turtle39 »

kleinchaos hat geschrieben: Do 10. Mär 2022, 12:47 Also ich würde da schon sehr penibel drauf gucken, was Sanierung/Renovierung ist und was Modernisierung. Ein behindertengerechter Umbau sollte da auch sehr akribisch in die Sanierungsbestandteile zerpflückt werden. Neue Fliesen, WC und Waschbecken sind Sanierung/Renovierung. Der behindertengerechte Umbau ist keine Modernisierung! Beim Umbau ganz genau auf die Aufschlüsselung der Arbeiten achten, denn den Umbau an sich zahlt die PK bzw RV oder es gibt Landesprogramme. Vermieter bekommen in Sachsen dafür bis zu 20.000€
Obwohl die Eigentümerin (bzw. ihr Ehemann) zwei komplett identische Angebote bei der SAB hat einreichen lassen, bekommt GöGa keine 100 % Förderung des Vorhabens.
Ich hab mal den Kostenvoranschlag angehängt und hoffe das ist so OK (wollte den Firmennamen raus nehmen, ging aber nicht).
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#25

Beitrag von HarzerUrvieh »

Turtle39 hat geschrieben: Fr 11. Mär 2022, 11:00 ...
Ich hab mal den Kostenvoranschlag angehängt und hoffe das ist so OK (wollte den Firmennamen raus nehmen, ging aber nicht).
Geht alles ;-)
Angebot_Badsanierung_110322_geschwärzt.pdf
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Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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