Ein "Behindertentestament" ist sehr nützlich.
Wenn man aber versäumt hat, ein solches zu Lebzeiten zu errichten, ist nicht "alles verloren", man darf auch dann noch einen notariellen Vertrag über den Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche mit dem Erben abschließen!
https://openjur.de/u/2382670.html
(vgl. auch viewtopic.php?p=606160#p606160)
Neuigkeiten zum "Behindertentestament", Urteil des OLG Hamm
Neuigkeiten zum "Behindertentestament", Urteil des OLG Hamm
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!