Ist der Vater weiterhin unterhaltspflichig rückwirkend wenn man heiratet?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Angelina
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Ist der Vater weiterhin unterhaltspflichig rückwirkend wenn man heiratet?

#1

Beitrag von Angelina »

Hallo liebes Forum, heute habe ich wieder eine Frage :)

Es geht um folgende Situation ;

Frau und Mann, nicht verheiratet, haben gemeinsame Kinder.
Die kinder leben bei der Mama.
Papa zahlte ne zeit lang Unterhalt- danach nicht mehr.
Nach paar Jahre Trennung haben sich die Eltern vertragen und überlegen zusammen zu ziehen, die Mutter möchte jedoch nur unter der Voraussetzung dass die beiden dann heiraten.

Der Vater, fragt sich nun, ob er dann, wenn sie geheiratet haben, Unterhalt rückwirkend zahlen muss?

Danke Euch fürs Lesen :)
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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Koelsch
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Re: Ist der Vater weiterhin unterhaltspflichig rückwirkend wenn man heiratet?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich weiss es nicht. Hast die Mutter denn Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen, als der Vater nicht mehr zahlte?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Angelina
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Re: Ist der Vater weiterhin unterhaltspflichig rückwirkend wenn man heiratet?

#3

Beitrag von Angelina »

Hallo Koelsch, die Unterhaltsvorschuss hat die Mutter in der Zeit erhalten
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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Koelsch
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Re: Ist der Vater weiterhin unterhaltspflichig rückwirkend wenn man heiratet?

#4

Beitrag von Koelsch »

OK, dann bleiben diese Schulden sicher auch nach der Eheschließung vorhanden = die Unterhaltsvorschusskasse will weiter ihr Geld zurück.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Ist der Vater weiterhin unterhaltspflichig rückwirkend wenn man heiratet?

#5

Beitrag von Günter »

Wenn mich mein Rechtsempfinden nicht täuscht, dann ist der Unterhalt kein Schuldverhältnis zwischen Mutter und Vater, sondern ein Rechtsanspruch des Kindes, auf den die Mutter keinen Einfluss hat und den sie nicht zu Lasten des Kindes verzichten kann. Aber wenn die Unterhaltsvorschussstelle involviert ist, dann werden die den Vater schon in die Tasche greifen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Angelina
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Re: Ist der Vater weiterhin unterhaltspflichig rückwirkend wenn man heiratet?

#6

Beitrag von Angelina »

Hallo Günter :)
Okay, verstehe. Danke für die Erklärung

Liebe Grüße
:)
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
Angelina
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Re: Ist der Vater weiterhin unterhaltspflichig rückwirkend wenn man heiratet?

#7

Beitrag von Angelina »

Breaking news :))

Die zwei haben sich das doch anders überlegt 🤣🤣🤣
Das wird nichts mit ehe und zusammen leben.
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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