Anfrage der Hausverwaltung:
bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass nicht alle Kfz-Stellplätze den einzelnen Einheiten, laut Mietvertrag, mit Nummern zugeordnet sind.
Bitte markieren Sie in den beigefügten Plänen, welche Stellplätze Sie aktuell nutzen.
Laut den vorliegenden Mietverträgen sind derzeit 4 Stellplätze nicht vergeben, gerne würden wir diese nun ebenfalls vermieten.
Grüße
Zu welcher meiner Antworten ratet Ihr mir:
Variante 1
ich bin durch Ihrer Anfrage in meinem Fall ein wenig irritiert.
Denn mit Abschluss des Mietvertrages im Jahre 2004 wurde mir ein Beiblatt überreicht.
Dieses zeigt einen entsprechend markierten Grundriss der Kellerebene für die der Wohneinheit DG rechts zugeordnete Nutzung von Stellplatz und Kellerraum (siehe Anlage) .
Dieses Beiblatt sollte sich auch in den Ihnen vorliegenden Unterlagen befinden.
Auch sind in diesem Mietvertrag aus 2004 auf der ersten und zweiten Seite handschriftliche Vermerke (durch Herrn Hausbesitzer 1 sen. in meinem Beisein) zu Trockenboden – gestrichen - und Höhe der Miete – incl. Stellplatz - eingetragen.
Bei der Übernahme des Mietvertrages durch Familie Hausbesitzer 2 mit Schreiben vom 15.12.2012 bin ich davon ausgegangen – und gehe auch aktuell davon aus, dass der Mietvertrag komplett genau so übernommen wurde und die oben genannte Zuordnung auch weiterhin ihre Gültigkeit behält.
Variante 2
ich bin durch Ihrer Anfrage generell und gesondert in meinem Fall ein wenig irritiert.
Wir haben weder ausreichen für alle Parteien ausgewiesene Mülleimer-Stellplätze, so dass Mülleimer im Heizraum aufgestellt werden („sonst stehen da draußen zu viele Mülleimer und das sieht nicht gut aus!“) geschweige denn eine entsprechend schriftlich fixierte Regelung dazu.
Wo sollen da plötzlich 4 Stellplätze herkommen?
Abgesehen davon wurde mir mit Abschluss des Mietvertrages im Jahre 2004 ein Beiblatt dazu überreicht.
Dieses zeigt einen entsprechend markierten Grundriss der Kellerebene für die der Wohneinheit DG rechts zugeordnete Nutzung von Stellplatz und Kellerraum (siehe Anlage) .
Dieses Beiblatt sollte sich auch in den Ihnen vorliegenden Unterlagen befinden.
Auch sind in diesem Mietvertrag aus 2004 auf der ersten und zweiten Seite handschriftliche Vermerke (durch Herrn Hausbesitzer sen 1. in meinem Beisein) zu Trockenboden – gestrichen - und Höhe der Miete – incl. Stellplatz - eingetragen.
Bei der Übernahme des Mietvertrages durch Familie Hausbesitzer 2 mit Schreiben vom 15.12.2012 bin ich davon ausgegangen – und gehe auch aktuell davon aus, dass der Mietvertrag komplett genau so übernommen wurde und die oben genannte Zuordnung auch weiterhin ihre Gültigkeit behält.
Mit freundlichem Gruß