JC fordert EKS

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
ixusone
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JC fordert EKS

#1

Beitrag von ixusone »

Hallo zusammen,

ich habe schon eine Weile gesucht, bin aber nicht so richtig schlau geworden und traue mich nun doch mal ein Thema zu erstellen.

Folgende Situation:

- Ich habe im ALG2 Bezug mit einem Freund vor ca 9 Monaten eine GmbH gegründet.
- Jeder hat 50% der Gesellschaft.
- Stammkapital damals 12500€, von jedem 6250€ was wir uns beide von der eigenen Familie geliehen haben.

Wir haben das Vorhaben dem JC mittgeteilt in Absprache mit einem Gründungscoach. Es wurden keine Unterlagen vom JC gefordert. Auch nicht beim Antrag auf Verlängerung 2 Monate später.

Die GmbH ist bisher noch nicht in der Lage uns als angestellte GF's Gehalt zu zahlen, weil die Umsätze noch immer zu gering sind. Sodass wir noch aufs ALG2 angewiesen sind.
Der Gründercoach meinte damals, solange nicht genügend Kapital für Gehälter da ist, sind wir erstmal unentgeltlich als GF's tätig. Das sei wohl "gängige Praxis" so, da sonst die GmbH bei fehlenden Aufträgen insolvent geht..

Leider musste ich nun erneut eine Verlängerung auf ALG2 beantragen, da die bewilligten 6 Monate um sind. Nun möchte das JC allerdings die Anlage EKS haben.

Nun denke ich mir, Ich bin doch "nur" Angestellter und habe 50% Anteile der Gesellschaft. :1:
Gelte ich trotzdem als Selbständiger und muss die Anlage ausfüllen? Wenn ja, reicht die Bilanzierung? Der andere Gesellschafter möchte nicht dass das JC Einblicke ins Interne bekommt und ist schlicht dagegen dass ich die EKS ausfülle. Zudem weiß ich nicht so wirklich was ich dort für Zahlen eintragen soll weil ich die kommenden Umsätze ja noch nicht kenne.

Wir haben uns zu keinem Zeitpunkt bisher Gehalt gezahlt und es gab auch keine Gewinnausschüttung.

Es ist sind knapp 17k an Kapital auf dem Firmenonto.


Danke schon mal für ein wenig Hilfe bzw. Klarheit, das Thema ist totales Neuland für mich.
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Koelsch
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Re: JC fordert EKS

#2

Beitrag von Koelsch »

Erst mal :willkommen:. im Forum und gleich mit einer interessanten Frage. Heute knie ich mich aber nicht mehr da rein. Also erst mal gute Nacht. Morgen ist (vermutlich) auch noch ein Tag. :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: JC fordert EKS

#3

Beitrag von Koelsch »

Guten Morgen,

lies mal hier - viewtopic.php?t=27558

und auch hier - https://www.frag-einen-anwalt.de/ALG-2- ... 95667.html

und ergänzend auch noch "juristischer" Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.08.2010 - L 16 AS 387/10 B ER - https://openjur.de/u/485836.html
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tigerlaw
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Re: JC fordert EKS

#4

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 07:10 Guten Morgen,

lies mal hier - viewtopic.php?t=27558

und auch hier - https://www.frag-einen-anwalt.de/ALG-2- ... 95667.html

und ergänzend auch noch "juristischer" Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.08.2010 - L 16 AS 387/10 B ER - https://openjur.de/u/485836.html
Wer nicht schon "von Hause aus" Jurist ist, kann mit dem letzten von Kölsch zitierten Beschluss des LSG München nicht viel anfangen.

Gegenstand jenes Beschlusses ist hauptsächlich die Frage "Dürfen die das (in dieser Art und Weise)", nämlich mit solch dürrer Begründung die Leistungen entziehen? Und wenn ja, gegenüber wem? Dem Sohnemann gegenüber jedenfalls auf keinen Fall! Dem Vater gegenüber war die REchtslage nicht so eindeutig, so dass die Richter "im Zweifel" (und auch nur im Rahmen eines Eilantrags auf vorläufige Entscheidung) gegen ihn entschieden haben.

Dennoch hat dieser Beschluss auch für @ixusone Auswirkungen, nämlich in Rn 37:
... Der Gesellschaftsanteil als solcher stellt nämlich jedenfalls Vermögen des Beschwerdeführers zu 1 i.S.d. § 12 SGB II dar. Schwieriger ist die Frage zu beantworten, inwieweit Einnahmen der GmbH dem Beschwerdeführer zu 1 als eigene Einnahmen im Sinne des § 11 SGB II zuzurechnen sind. Diese Frage kann jedoch erst dann beantwortet werden, wenn die vollständigen Vermögensverhältnisse der Gesellschaft bekannt sind. Damit war der Beschwerdeführer zu 1 zur Angabe der Einnahmen und Ausgaben der P. UG nach § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I verpflichtet. Ohne diese Angaben konnten seine persönlichen Einnahmen i.S.d. § 11 SGB II und damit sein gesamter Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht bestimmt werden.
Da er (Mit-)Gesellschafter ist, muss er die Anlage EKS für die GmbH ausfüllen.

Ob dann vom Ertrag ein Teil (maximal 50 %) ihm als "Einkommen" zuzurechnen ist, ist dann sicherlich immer noch ein großer Streitpunkt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: JC fordert EKS

#5

Beitrag von Koelsch »

Richtig, die Rn 37 stach mir auch ins Äuglein
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ixusone
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Re: JC fordert EKS

#6

Beitrag von ixusone »

Hallo und vielen Dank für die Rückmeldungen.

Puhh das ist ja alles ordentlich kompliziert, für mich als Neuling jedenfalls.

Gilt denn für die UG selbiges wie für eine GmbH? Theoretisch ja, oder?

Mein aufgebrachtes Stammkapital ist ja genau genommen kein Vermögen, sondern Verbindlichkeiten meiner Familie gegenüber. Wird das dann trotzdem dem Vermögen zugeschrieben?

Wie in dem anderen Thread geschrieben kann die GmbH, wenn überhaupt eh nur an die 75% (-50% Anteile) Gewinn ran.
Zudem wäre zu klären ob ich mit meinen 50% die GmbH zu einer Ausschüttung bzw. Zahlung von Gehalt zwingen könnte, sonfern das JC mir Leistung entzieht da ich ja genügend "Vermögen" habe.
Die Folge wäre dann im schlimmsten Fall die Insolvenz, die Folge daraus wäre dann wieder die Hilfebedürftigkeit (und keine EKS mehr :)

Ich verstehe nicht wie das JC grundsätzlich beurteilen kann und will, ob die GmbH liquide genug ist Gehälter zu zahlen? Ebenfalls ist das Vermögen was augenscheinlich durch die GmbH vorhanden ist, ja so leicht nicht zu beziffern. Immerhin sind das keine versteuerten Gelder auf dem Firmenkonto, ebenfalls frage ich mich wie ein bspw. Firmenwagen im Wert angesetzt wird?

Das sind doch alles Dinge die sich nicht so einfach beziffern lassen, wie will das JC dann also festmachen, ob ich über einer Bemessungsgrenze bin oder nicht? Nehmen wir an ich wurde geblitzt, zu schnell, aber wie schnell ist nicht feststellbar. Selbiges gilt doch pauschal auch für ein Unternehmen, auch wenn das Beispiel hinkt.

Oder nehmen wir an, die GmbH muss Maschinen Transporter etc. kaufen um zukünftige Aufträge zu erlangen. Dann wäre schlicht kaum noch Bargeld in der Firma, aber eben ein größeres "Vermögen"

Verweigert das JC die Leitungen, zwingt sie ggf. die GmbH keine Investitionen zu tätigen, damit Gelder für Gehälter da sind, sodass die GF's nicht "verhungern" - die Folge wären ebenfalls u.U. der Wegfall von Aufträgen.

Alles vielleicht ein wenig zugespitzt gedacht, aber leider sieht die Situation bei uns ähnlich aus. Wir müssen einen Transporter kaufen, der im Prinzip 70% unseres Kapitals benötigt. Dann blieben noch ein paar tausend €uros für 2 kleine Gehälter und dann ist die Kuh gemolken und das JC jubelt? Das Thema Insolvenz(verschleppung) steht dann ebenfalls "vor der Tür"...

Es ist ein wenig zum verzweifeln, aber haben wir nicht Kapital für min 6 Monate x 2 Gehälter ist es in meinen Augen sinnfrei die Firma verbluten zu lassen. Sicherlich kann es auch zu einem schnellen Wandel kommen und ein Großauftrag steht vor der Tür, aber selbst dann kann sich das Monate hinziehen bis überhaupt Rechnungen bezahlt werden.

Zusammengefast: muss ich die EKS ausfüllen, für die Monate Jan - März 2022.
Wenn ich mir die "Angaben zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" anschaue, graut es mir. Insbesondere weil ich nunmal nicht Selbständig bin. Es scheint mir als wenn das JC sich das einfach macht und alles in eine Anlage packt, egal ob Kapitalgesellschaft oder Einzelunternehmung.
Ebenfalls können Gewinne aus dem ersten Quatal mit Verlusten aus dem Vorjahr oder diesem Jahr verrechnet werden, was das Jc ganz sich berücksichtigen wird. In meine Augen wäre die Abfrage der Bilanzierung für das Jahr 2022 im nächsten Jahr das einzig sinnvolle. Der Rest ist doch totaler Blödsinn.
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Koelsch
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Re: JC fordert EKS

#7

Beitrag von Koelsch »

Für welchen Zeitraum will JC denn die EKS, für den neuen Bewilligungszeitraum? Und mach Dir keine "was wäre wenn" Gedanken. Bringt nix, denn erstens kommt es anders, zweitens als man denkt. Ohne Blödsinn - konzentrier Dich aufs Geschäft. Auf das JC konzentrieren wir uns, wenn die sich geäussert haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: JC fordert EKS

#8

Beitrag von Knipsibunti »

Du stellst die richtigen Fragen.
Leider gibt es dazu keine Antworten. Frag mich mal. Investitionen sind größtenteils nicht vorgesehen. Um Missverständnisse zu vermeiden, solle man geplante Investitionen dem Sachbearbeiter vorstellen, dieser entscheidet dann, ob diese anerkannt wird oder nicht. Es klingt so absurd wie es ist. Im Zweifel hilft nur: Investition tätigen und notfalls bei Nichtanerkennung als Betriebsausgabe ins Klageverfahren. Dummerweise haben viele Sozialrichter auch keine Ahnung von der Materie, demnach wird das ganze Verfahren zum Glücksspiel. Die Gewinnchance ist zwar höher als beim Lotto, im Fall der Niederlage ist man hochverschuldet. Selbst Betriebsausgaben, die vom Finanzamt problemlos anerkannt werden, werden von Seiten des Jobcenters gestrichen.

Ich hätte niemals eine GmbH gegründet, so lange ich Sozialleistungen beziehe. Am Sinnvollsten erscheint mir in dem Zusammenhang leider ausschließlich die Solo-Selbständigkeit. Bei allem anderen werden unbeteiligte Dritte mit reingezogen und letztlich spielt sich das Jobcenter als Geschäftsführer der GmbH auf, ohne die Risiken zu tragen. Es ist leider so.

Du wirst die Unterlagen (EKS) beibringen müssen.
Wenn der abschließende Bescheid vorliegt, Daten die Dich oder die Firma identifizieren schwärzen und hier hochladen. Dann kann man was Konkretes dazu sagen.

Letztlich weiß man nie, was das Jobcenter macht.
Ich habe unzählige Klageverfahren laufen, bei mir werden Geschäftskosten mal anerkannt, mal nicht. Anscheinend je nach Wetterlage. Zuletzt werden de facto alle notwendigen Betriebsausgaben bei mir nicht mehr anerkannt, die Einnahmen, die daraus resultieren jedoch schon, wodurch fantastische Gewinne entstehen. Klar, wenn der Bäcker ein Brötchen für 50 Cent verkauft und das Jobcenter sagt, die 50 Cent sind Gewinn, dann entstehen auf dem Papier rechnerisch tolle Zahlen, die zwar mit der Realität nichts zu tun haben, aber danach fragen leider zu wenige.

Ich drück die Daumen.
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Re: JC fordert EKS

#9

Beitrag von ixusone »

Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 14:55 Für welchen Zeitraum will JC denn die EKS, für den neuen Bewilligungszeitraum? Und mach Dir keine "was wäre wenn" Gedanken. Bringt nix, denn erstens kommt es anders, zweitens als man denkt. Ohne Blödsinn - konzentrier Dich aufs Geschäft. Auf das JC konzentrieren wir uns, wenn die sich geäussert haben.
Für die Monate Jan - März 2022

Seltsamerweise wird der andere Gesellschafter, der auch ALG2 bezieht zufrieden gelassen. Das ist doch alles absurd und macht mich verrückt. Vielleicht wäre es einfach besser, die Unternehmung zu lassen um dem lieben Amt genüge zu tun. Ich verstehe nicht was der Zweck hinter dieser Vorgehensweise ist. Oder will das JC vielleicht einfach nicht dass ich mich langfristig von ihnen trenne?

Wenn man sich vorstellt, es gäbe im Steuerrecht so viel emotionale Freiheit, was wäre das schön und schrecklich für den anderen. Armes Deutschland.

Tatsächlich wird man regelrecht dazu gedrängt, meine Anteile an bspw. Vater oder Mutter für einen symbolischen Betrag zu verkaufen. Dann wäre ich den ganzen Ärger los und könnte einfach versuchen weiter ein Unternehmen aufzubauen, dessen erstes Ziel die Unabhängigkeit ist. :arge:
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Koelsch
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Re: JC fordert EKS

#10

Beitrag von Koelsch »

Wieso nur für 3 Monate? Da ist Vieles merkwürdig? Bevor ich nicht sehen kann, wie das JC fordert, kann ich nix dazu sagen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: JC fordert EKS

#11

Beitrag von Olivia »

Soweit ich mich erinnere, hatte mir das JC (vor allerdings langer Zeit) mal gesagt, dass im Falle der Gründung einer GmbH bei gleichzeitigem Leistungsbezug immer auch eine EKS nach dem Sozialrecht auszufüllen ist.

Der Grund für die EKS-Pflicht soll darin liegen, dass man zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufgerufen ist, die noch strenger und enger auszulegen ist als sowieso schon bei einer Gründung. Wenn nun die GmbH intern Buchungen machen würde, die weder sparsam noch angemessen sind, dann kann das JC die lt. Sozialgesetz erforderliche Prüfung auf Angemessenheit und Sparsamkeit nicht durchführen. Ein weiterer Grund für die EKS-Pflicht soll darin liegen, dass die GmbH Gelder "zurückhalten" könnte, quasi als Sammelbecken, und diese eben nicht sofort als Gehalt ausschüttet an die Gesellschafter. Dies würde dann wiederum dem SGB entgegenlaufen. Das JC will immer alles anrechnen auf die Leistungen. Als Beispiel, die GmbH könnte über Monate oder gar Jahre Gelder ansammeln und diese nach dem Ende des Leistungsbezuges dann als Sonderzahlung an die Gesellschafter ausschütten. Darin läge dann eine ungerechtfertigte Besserstellung gegenüber einem Einzelunternehmen. Dies wiederum wäre nicht erlaubt.

Das JC hat damals erklärt, dass der Standardfall ein Einzelunternehmen wäre. Man hat damals empfohlen, ein Einzelunternehmen anzufangen. Dies würden fast alle so machen und das sei für das JC einfacher zu handhaben. Ob auch das ein Grund für die Empfehlung war - keine Ahnung.
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Re: JC fordert EKS

#12

Beitrag von ixusone »

Wir habe damals vor Gründung einen Bildungsgutschein für einen Gründercoach erhalten. Der also vom JC bezahlte Coach, hat uns zu Beginn 100 Gründe genannt und uns dringend dazu geraten, kein Einzelunternehmen zu gründen. Unter anderem wegen der Haftbarkeit, Wirkung auf Kunden usw. er sagte auch, dass es der beste Weg sei um alles geregelt zu haben. Ich stehe da absolut dahinter, weswegen wir es dann gemeinsam so umgesetzt haben. Es kann doch nicht sein dass das JC aus Bequemlichkeit es bevorzugt, wenn sich Existenzgründer auf Einzelunternehmung einlassen, nur damit sie es einfacher kontrollieren können.
Ich bezweifle, dass der klassische JC Sachbearbeiter in der Lage ist, einschätzen zu können welche Investitionen sinnvoll und welche verschwenderisch sind. das bekommen manche Führungskräfte die ihr Unternehmen kennen und dort jahrelang arbeiten nichtmal hin. :D

Fehlt es nicht schlicht an Qualifikation um die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens einschätzen zu können und erst recht anhand von ein paar Zahlen? Wo beginnt Sparsamkeit im Sinne des JC, sind Kugelschreiber mit Werbung zu viel des Guten oder die Klimaanlage im Firmenwagen, der ja nicht hätte so groß sein müssen und ohnehin wofür brauchen sie denn Maschinen für 5000€..? Was hier fehlt sind ganz klare Regel. Wenn wir Pech haben entscheidetet Halbwissen, gelenkt von Emotionen und Sympathie über die Zukunft meiner Unternehmung.

Stellt sich des JC quer und sagt, da ist doch genug auf dem Firmenkonto, leben Sie doch erstmal davon und der andere Gesellschafter beharrt darauf, dass es noch nicht möglich ist Gehälter zu zahlen, dann bin ich handlungsunfähig und kann mir die Kugel geben ;)

Zugegeben, denke ich da etwas panisch obwohl ja noch nichts in Stein gemeißelt ist. Aber der Gedanke, dass der Sachbearbeiter hoffentlich nicht mit dem linken Bein aufgestanden ist oder einen mörderischen Kater hat, wenn er seine Entscheidung trifft, macht mir schon etwas Angst.
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Re: JC fordert EKS

#13

Beitrag von Knipsibunti »

Wie es Olivia beschreibt, genau das ist die Problematik. Als aufstrebender Selbständiger aus dem Leistungsbezug heraus soll man gefälligst auf dem Niveau des "Hartzers" weiterleben und auch tatsächlich als "Hartzer" selbständig tätig sein. Dass das sich wirtschaftlich nicht abbilden lässt, ist mehr als nur logisch für jeden, der weiter als bis Drei zählen kann.
Würde ich auf dem Level arbeiten, welches das Jobcenter von mir verlangt, würde ich heute noch monatliche Umsätze von unter 100 Euro erzielen und wäre bei der ersten kleinen Schwierigkeit komplett aufgeschmissen und ggf. insolvent.

Ich verstehe natürlich auch die Intention dahinter, dass man nicht möchte, dass "Hartzer" betrieblich einen Bentley fährt und fürstlich im 5-Sterne-Hotel nächtigt und sich vom Sternekoch verwöhnen lässt. Andererseits ist die Handhabung inzwischen so absurd, dass sie Dir die Currywurst auf die Hand nicht "gönnen", die Du nach einem 12 Stunden Arbeitstag betrieblich abrechnest.

Deine Beschreibung erleben ich und mein Geschäftspartner (2 Einzelunternehmen) seit mehreren Jahren. Mir werden sämtliche Reisekosten gestrichen, meinem Geschäftspartner hingegen Fremdleistungskosten. Man wollte ihm das betriebliche KfZ streichen, weil das nicht notwendig sei. Das Sozialgericht winkte ab, aber auch erst, als wir offen legten, wie viel Ausrüstung wir mit uns herumschleppen und dies im ÖPNV nicht möglich ist. Dann bekam mein Geschäftspartner eine Steuerprüfung, Ausgangspunkt war das Jobcenter, Ziel des Ganzen war die Einstufung der Selbständigkeit als "Hobby". Das Finanzamt spielte nicht mit, die Prüfung ging ohne Beanstandung durch und das Finanzamt verneinte heftig kopfschüttelnd die Einordnung als Hobby bzw. Liebhaberei.

Und es ist genau wie Du es beschreibst. Nur weil Dein Jobcenter das von Dir verlangt, heißt das noch lange nicht, dass das bei Deinem Geschäftspartner ebenso sein muss. Die kochen da alle ihr eigenes Süppchen und mit Recht bzw. Gerechtigkeit hat das relativ wenig zu tun. Man könnte direkt das Wörtchen "Willkür" bei solcher Ungleichbehandlung verwenden, wenn die selbst zwischen zwei Geschäftspartnern unterschiedliche Maßstäbe anlegen.

Es ist korrekt, was Du sagst: Die wollen nicht, dass Du selbständig bist. Du hast Dich gefälligst zu Hause hinzuhocken, Bewerbungen zu schreiben und auf das Beste zu hoffen. Parallel wirst Du dann mit Bewerbertrainings, MAE-Maßnahmen und anderem sinnlosen Zeug zugeworfen. Oder Du sitzt eben zu Hause und bekommst alle 6 Monate Deinen Bescheid, dann haben die keine Arbeit.

Selbständige sind denen zu kompliziert, die wollen sie nicht haben. Anstatt diese jedoch zu unterstützen, passiert das, was Du beschreibst. Mobbing von allen Seiten.

Eine EKS über 3 Monate halte ich im Übrigen nicht für zulässig. Eine EKS ist über 6 Monate zu führen oder in Einzelfällen über 12 Monate. Aber auch das ist schon absurd. Eigentlich sollte bei Selbständigen generell gelten: EKS Jan-Dez. Oder alternativ gilt der jährliche Einkommenssteuerbescheid und der gesamte EKS-Unsinn wird endlich abgeschafft. Der Gewinn nach Steuern wird abzüglich eines ordentlichen Freibetrages angerechnet und fertig ist. Damit wäre allen geholfen: Selbständigen UND Jobcentern und es gäbe endlich Rechtssicherheit. Aber da wäre auch zu einfach und dann könnte ja vielleicht doch wieder der ein oder andere einen Benz leasen und als Betriebskosten abrechnen. Das wäre dann bestenfalls die übliche pure Neiddebatte. Als würde man arbeitenden Menschen den Dreck unter den Fingernägeln gönnen...

PS:
Ich habe gerade für 3.500 Euro in zwei Objektive investiert, nachdem mein Objektiv irreparabel aus der Werkstatt zurück kam. Ich weiß schon, was auf mich zukommen wird: Ablehnung, nicht notwendig, nicht angemessen. Widerspruch, Zurückweisung, Klageverfahren und Glücksspiel in paar Jahren mit der Hoffnung, einen halbwegs kompetenten Richter zu bekommen. Absoluter Irrsinn. Ich verstehe ganz genau, was Du meinst.
Zuletzt geändert von Knipsibunti am Mi 20. Apr 2022, 20:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: JC fordert EKS

#14

Beitrag von ixusone »

Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 17:23 Wieso nur für 3 Monate? Da ist Vieles merkwürdig? Bevor ich nicht sehen kann, wie das JC fordert, kann ich nix dazu sagen.
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Re: JC fordert EKS

#15

Beitrag von Olivia »

ixusone hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 20:29 Ich bezweifle, dass der klassische JC Sachbearbeiter in der Lage ist, einschätzen zu können welche Investitionen sinnvoll und welche verschwenderisch sind. das bekommen manche Führungskräfte die ihr Unternehmen kennen und dort jahrelang arbeiten nichtmal hin. :D
Hast Du eine Ahnung. Der Sachbearbeiter wird die Investition im Zweifelsfall einfach ablehnen und die Leistungen kürzen. Die Widerspruchsstelle folgt dem Sachbearbeiter. Dann landet alles vor dem Sozialgericht.
Fehlt es nicht schlicht an Qualifikation um die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens einschätzen zu können und erst recht anhand von ein paar Zahlen? Wo beginnt Sparsamkeit im Sinne des JC, sind Kugelschreiber mit Werbung zu viel des Guten oder die Klimaanlage im Firmenwagen, der ja nicht hätte so groß sein müssen und ohnehin wofür brauchen sie denn Maschinen für 5000€..? Was hier fehlt sind ganz klare Regel. Wenn wir Pech haben entscheidetet Halbwissen, gelenkt von Emotionen und Sympathie über die Zukunft meiner Unternehmung.
Das ist dem JC egal. Aber das JC sitzt am längeren Hebel. Bei fehlender Tragfähigkeit des Unternehmens wird in die Arbeitsvermittlung übergeben und eine Fördermassnahme zugewiesen.
Stellt sich des JC quer und sagt, da ist doch genug auf dem Firmenkonto, leben Sie doch erstmal davon und der andere Gesellschafter beharrt darauf, dass es noch nicht möglich ist Gehälter zu zahlen, dann bin ich handlungsunfähig und kann mir die Kugel geben ;)
Das Guthaben auf dem Geschäftskonto wird auf jeden Fall Begehrlichkeiten wecken. Das JC wird versuchen, das Geld irgendwie anzurechnen.
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Re: JC fordert EKS

#16

Beitrag von ixusone »

Knipsibunti hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 20:37 Wie es Olivia beschreibt, genau das ist die Problematik. Als aufstrebender Selbständiger aus dem Leistungsbezug heraus soll man gefälligst auf dem Niveau des "Hartzers" weiterleben und auch tatsächlich als "Hartzer" selbständig tätig sein. Dass das sich wirtschaftlich nicht abbilden lässt, ist mehr als nur logisch für jeden, der weiter als bis Drei zählen kann.
Würde ich auf dem Level arbeiten, welches das Jobcenter von mir verlangt, würde ich heute noch monatliche Umsätze von unter 100 Euro erzielen und wäre bei der ersten kleinen Schwierigkeit komplett aufgeschmissen und ggf. insolvent.

Ich verstehe natürlich auch die Intention dahinter, dass man nicht möchte, dass "Hartzer" betrieblich einen Bentley fährt und fürstlich im 5-Sterne-Hotel nächtigt und sich vom Sternekoch verwöhnen lässt. Andererseits ist die Handhabung inzwischen so absurd, dass sie Dir die Currywurst auf die Hand nicht "gönnen", die Du nach einem 12 Stunden Arbeitstag betrieblich abrechnest.

Deine Beschreibung erleben ich und mein Geschäftspartner (2 Einzelunternehmen) seit mehreren Jahren. Mir werden sämtliche Reisekosten gestrichen, meinem Geschäftspartner hingegen Fremdleistungskosten. Man wollte ihm das betriebliche KfZ streichen, weil das nicht notwendig sei. Das Sozialgericht winkte ab, aber auch erst, als wir offen legten, wie viel Ausrüstung wir mit uns herumschleppen und dies im ÖPNV nicht möglich ist. Dann bekam mein Geschäftspartner eine Steuerprüfung, Ausgangspunkt war das Jobcenter, Ziel des Ganzen war die Einstufung der Selbständigkeit als "Hobby". Das Finanzamt spielte nicht mit, die Prüfung ging ohne Beanstandung durch und das Finanzamt verneinte heftig kopfschüttelnd die Einordnung als Hobby bzw. Liebhaberei.

Und es ist genau wie Du es beschreibst. Nur weil Dein Jobcenter das von Dir verlangt, heißt das noch lange nicht, dass das bei Deinem Geschäftspartner ebenso sein muss. Die kochen da alle ihr eigenes Süppchen und mit Recht bzw. Gerechtigkeit hat das relativ wenig zu tun. Man könnte direkt das Wörtchen "Willkür" bei solcher Ungleichbehandlung verwenden, wenn die selbst zwischen zwei Geschäftspartnern unterschiedliche Maßstäbe anlegen.

Es ist korrekt, was Du sagst: Die wollen nicht, dass Du selbständig bist. Du hast Dich gefälligst zu Hause hinzuhocken, Bewerbungen zu schreiben und auf das Beste zu hoffen. Parallel wirst Du dann mit Bewerbertrainings, MAE-Maßnahmen und anderem sinnlosen Zeug zugeworfen. Oder Du sitzt eben zu Hause und bekommst alle 6 Monate Deinen Bescheid, dann haben die keine Arbeit.

Selbständige sind denen zu kompliziert, die wollen sie nicht haben. Anstatt diese jedoch zu unterstützen, passiert das, was Du beschreibst. Mobbing von allen Seiten.

Eine EKS über 3 Monate halte ich im Übrigen nicht für zulässig. Eine EKS ist über 6 Monate zu führen oder in Einzelfällen über 12 Monate. Aber auch das ist schon absurd. Eigentlich sollte bei Selbständigen generell gelten: EKS Jan-Dez. Oder alternativ gilt der jährliche Einkommenssteuerbescheid und der gesamte EKS-Unsinn wird endlich abgeschafft. Der Gewinn nach Steuern wird abzüglich eines ordentlichen Freibetrages angerechnet und fertig ist. Damit wäre allen geholfen: Selbständigen UND Jobcentern und es gäbe endlich Rechtssicherheit. Aber da wäre auch zu einfach und dann könnte ja vielleicht doch wieder der ein oder andere einen Benz leasen und als Betriebskosten abrechnen. Das wäre dann bestenfalls die übliche pure Neiddebatte. Als würde man arbeitenden Menschen den Dreck unter den Fingernägeln gönnen...

PS:
Ich habe gerade für 3.500 Euro in zwei Objektive investiert, nachdem mein Objektiv irreparabel aus der Werkstatt zurück kam. Ich weiß schon, was auf mich zukommen wird: Ablehnung, nicht notwendig, nicht angemessen. Widerspruch, Zurückweisung, Klageverfahren und Glücksspiel in paar Jahren mit der Hoffnung, einen halbwegs kompetenten Richter zu bekommen. Absoluter Irrsinn. Ich verstehe ganz genau, was Du meinst.
Traurig zu lesen wie das System gnadenlos versagt. Ich denke ernsthaft drüber nach, meine Anteile an meinen Vater zu verkaufen wenn mich selbiges erwartet.
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Re: JC fordert EKS

#17

Beitrag von Koelsch »

Von wann ist das Schreiben? Wann hast Du den WBA abgegeben? Für welchen Zeitraum?

JC denken nicht logisch sondern bürokratisch förmlich. Daher meine Fragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: JC fordert EKS

#18

Beitrag von Knipsibunti »

So würde ich es auch sehen. Erst einmal die Unterlagen fertig machen und einreichen, sehen, was passiert. Dann kann man immer noch die weiteren Schritte planen. Ich sehe es nur schwierig, eine EKS auszufüllen, wenn eine GmbH geführt wird. Wie soll das funktionieren?
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Günter
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Re: JC fordert EKS

#19

Beitrag von Günter »

Wieso verkaufen? du hast doch ein Darlehen erhalten. Du kannst die Raten nicht bedienen, dein Vater übernimmt deinen Anteil, den du ihm als Sicherheit übertragen hast. Merke, wenn du das JC im Nacken hast, dann darf niemals und in keinem Fall und grundsätzlich nicht Geld fließen.

Verkaufst du deine Anteile um das Darlehen bei der Sippe abzulösen, dann kommt das JC gerne auf die Idee, den Verkauf als Einnahme zu bewerten und das Darlehen ist dann plötzlich dein Privatvergnügen, Das JC bezahlt nicht deine Schulden. Denk dran, das JC beschäftigt in der Regel keine ehrlichen Menschen, sondern widerliche Schlitzohren, die gelernt haben die Hilfebedürftigen zu linken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: JC fordert EKS

#20

Beitrag von ixusone »

Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 20:51 Von wann ist das Schreiben? Wann hast Du den WBA abgegeben? Für welchen Zeitraum?

JC denken nicht logisch sondern bürokratisch förmlich. Daher meine Fragen.
Das Schreiben ist vom 13.04.

Nun ist es so, dass wir damals zur Gründung dem JC sagten, dass wir voraussichtlich ab März 2022 in der Lage sind uns ein kleines Gehalt zahlen zu können. Somit hat das JC dann eine Aufstockung von knapp 170€ angerechnet. Diese Aufstockung ist im März gezahlt worden und im April auch. Nur dass wir uns eben kein Gehalt zahlen können. Das habe ich in einem Telefonat ende Februar auch so mitgeteilt. Da hieß es dann, ok ich gebe das so an die Leitungsabteilung weiter - passiert ist leider nicht. Sodass ich dann Anfang März den WBA gestellt habe.
Zuletzt geändert von ixusone am Mi 20. Apr 2022, 22:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: JC fordert EKS

#21

Beitrag von ixusone »

Günter hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 20:58 Wieso verkaufen? du hast doch ein Darlehen erhalten. Du kannst die Raten nicht bedienen, dein Vater übernimmt deinen Anteil, den du ihm als Sicherheit übertragen hast. Merke, wenn du das JC im Nacken hast, dann darf niemals und in keinem Fall und grundsätzlich nicht Geld fließen.

Verkaufst du deine Anteile um das Darlehen bei der Sippe abzulösen, dann kommt das JC gerne auf die Idee, den Verkauf als Einnahme zu bewerten und das Darlehen ist dann plötzlich dein Privatvergnügen, Das JC bezahlt nicht deine Schulden. Denk dran, das JC beschäftigt in der Regel keine ehrlichen Menschen, sondern widerliche Schlitzohren, die gelernt haben die Hilfebedürftigen zu linken.

Danke für den Tipp! Dann muss also für den Verkauf der Anteile kein Geld fließen? Bzw. müsste man es dann so ansetzen, dass die Schulden erlassen wurden?
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Koelsch
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Re: JC fordert EKS

#22

Beitrag von Koelsch »

Ok, dann bitte mal schriftlich um Nennung einer Rechtsgrundlage für die Abgabe einer vorläufigen EKS für Zeiträume vor dem beantragten Bewilligungszeitraum
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
ixusone
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Re: JC fordert EKS

#23

Beitrag von ixusone »

Mir läuft leider die Zeit davon, Dispo bis zum Anschlag und Erspartes hab ich auch nicht. Die Freundin hat nun erstmal (obwohl sie nicht bei mir wohnt) eine Miete übernommen, damit ich die Wohnung nicht drohe zu verlieren. Wenn nun in gut einer Woche die Miete abgebucht wird, wird's übel. Das wäre dann der dritte Monat in dem ich mir das Geld zum Leben und für Miete leihen müsste.
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Koelsch
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Re: JC fordert EKS

#24

Beitrag von Koelsch »

Jetzt versteh ich nur noch Bahnhof. Was habt Ihr denn dem JC an Gewinn genannt? Leg doch mal die Fakten auf den Tisch, so eiern wird doch nur rum
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: JC fordert EKS

#25

Beitrag von Günter »

Nicht Schulden erlassen sondern Darlehen wird (Gründe musst du dir aussuchen) rückabgewickelt. Du bist nicht mehr Eigentümer sondern Angestellter der GmbH. Du erhältst kein festes Gehalt sondern arbeitest auf Provisionsbasis, abhängig von der Umsatz-und Gewinnentwicklung.

Damit können die sich ihre Forderung nach EKS sonstewo hinschieben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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