EGV und Klärung der Gesundheit

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
wagga
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EGV und Klärung der Gesundheit

#1

Beitrag von wagga »

Sehr geehrte Damen und Herren, aktuell m?chte das Amt meine Leistungsf?higkeit und die Gesundheit kl?ren und hat einen Amtsarzt eingeschaltet.
Jetzt wurde mir folgende EGV per Brief zugeschickt. Ich soll diese unterschreiben und zur?ck senden per Post oder E-Mail.
Ich habe diese per OCR gescannt und die Absender/Adressen nur entfernt.
W?re diese EGV zul?ssig, was soll ich anworten oder besser unterschreiben oder es auf einen Verwaltungsakt ankommen lassen.
Name, Adressen entfernt per OCR eingescannt, Logos,Namen und Adressen entfernt Inhalt sonst identisch!

EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG
(gem?? 8 15 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB Il))
zwischen Adresse Entfernt
und Jobcenter (A?R) - Kommunales Jobcenter
Geltungszeitraum vom 21.04.2022 bis 20.10.2022, l?ngstens jedoch bis zum Ende des
Leistungsanspruches
Mit den nachstehend aufgef?hrten Verpflichtungen und Leistungen wird folgendes Ziel verfolgt:
F?rderziel Stabilisierung der Erwerbsf?higkeit

Mit Herrn X wird vereinbart, dass er weiterhin Termine beim Facharzt und beim Therapeut
wahrnimmt.
Herr X ist verpflichtet, sich nach besten Kr?ften aktiv an der Stabilisierung und Verbesserung
seiner gesundheitlichen Situation zu beteiligen und die ihm gestellten Aufgaben gewissenhaft zu
erf?llen.
Herr wurde vom Jobcoach der Jobcenter- (A?R) - Kommunales
Jobcenter ?ber die Inhalte der Eingliederungsvereinbarung beraten. Es gab keine unklaren
Punkte.
Sollten die gestellten Aktivit?ten und Ziele im Verlauf von Herr aus einem wichtigen Grund
nicht besucht, bzw. erreicht werden k?nnen, so meldet sich Herr X so fr?hzeitig wie m?glich
bei der Jobcenter- (A?R) - Kommunales Jobcenter telefonisch unter Telefonnummer
und tr?gt den wichtigen Grund vor.
Der vorgetragene Grund ist innerhalb von drei Werktagen schriftlich bei der Jobcenter von drei Werktagen vorzulegen.
Rechtsfolgenbelehrung
Allgemeine Rechtsfolgen
Zu Aufgabe: Gesundheitsf?rdernde Ziele
Herr verpflichtet sich die Vereinbarungen dieser Eingliederungsvereinbarung zu befolgen.

Anpassung an die vereinbarten Ma?nahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die
Vertragspartner dar?ber einig, dass eine Ab?nderung in Form eines Neuabschlusses einer
Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird.
Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt nur
aufgrund von Anpassungen und ?nderungen in der Vereinbarung erreicht bzw. beschleunigt
werden kann.

ORT, 21.04.2022
im Auftrag




Danke im voraus.

Mit freundlichen Gr??en, wagga
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Koelsch
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.
Beim ersten Überfliegen fiel mir nix Dramatisches auf. Lese aber später oder morgen noch mal genauer.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#3

Beitrag von wagga »

Guten Tag Koelsch, vielen dank. Ich weiß ich fand auch nichts. Aber die Ämter sind ja im Detail gemein.
Ich wollte vermeiden das ich es unterschreibe und dann mir doch eine Sanktion drohen könnte.
Ich habe etwas Angst vor dem Amtsarzt.
Schönen Abend noch.
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Koelsch
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#4

Beitrag von Koelsch »

So eilig ist es nicht mit dem Unterschreiben, aber vorm Amtsarzt wirst Du Dich nicht drücken können. Meine Erfahrungen mit denen: Zwischen sehr gut und geht so schwankend.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#5

Beitrag von Günter »

Mit Herrn X wird vereinbart, dass er weiterhin Termine beim Facharzt und beim Therapeut
wahrnimmt.
Herr X ist verpflichtet, sich nach besten Kräften aktiv an der Stabilisierung und Verbesserung
seiner gesundheitlichen Situation zu beteiligen und die ihm gestellten Aufgaben gewissenhaft zu
erfüllen.
Sollten die gestellten Aktivitäten und Ziele im Verlauf von Herr aus einem wichtigen Grund
nicht besucht, bzw. erreicht werden können, so meldet sich Herr X so frühzeitig wie möglich
bei der Jobcenter- (AöR) - Kommunales Jobcenter telefonisch unter Telefonnummer
und trägt den wichtigen Grund vor.
Der vorgetragene Grund ist innerhalb von drei Werktagen schriftlich bei der Jobcenter von drei Werktagen vorzulegen.
Rechtsfolgenbelehrung
Allgemeine Rechtsfolgen
Zu Aufgabe: Gesundheitsfördernde Ziele

Für mich ist das hohles Gelaber ohne jeden Sinn.

Was für Aufgaben? Welche Aktivitäten? Welche Ziele?

Kann man mM nach unterschreiben, da jegliche Bestimmtheit fehlt.

§ 33 SGB X Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
Die Rechtsfolgen kann sich der SB vor´s Knie nageln.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#6

Beitrag von kleinchaos »

Völliger Schwachfug.
Du sollst an deiner Gesundung arbeiten. Aha. Und wenn du das nicht tust droht dir was? Nichts. Niemand kann einen Krebskranken zwingen eine Chemo zu machen, niemand kann dich zwingen eine Kur anzutreten oder eine andere Therapie zu machen.

Außerdem: was soll eine EGV wenn die Erwerbsfähigkeit noch nicht feststeht? Das widerspricht dem § 15 SGB2. Erst nach dem sozialmedizinischen Gutachten macht eine EGV Sinn
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#7

Beitrag von Koelsch »

Also in Ruhe den Verwaltungsakt abwarten und nicht unterschreiben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#8

Beitrag von Günter »

Wozu? kann er doch unterschreiben. Es fehlt die Bestimmtheit, es fehlen Rechtsfolgen. Mit dem Teil kann ihm nix passieren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#9

Beitrag von Koelsch »

:arge: Richtig, einfach dreist unterschreiben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#10

Beitrag von kleinchaos »

Ja klar kann er das machen. Würde ich auch im Zweifel. Schon weil es keine Androhungen gibt.
Aber korrekt ist das von Seiten des JC/ der Kommune nicht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#11

Beitrag von marsupilami »

Seh' ich auch so.

Außerdem steht da auch nur "Facharzt" und "Therapeuten" - d.h. noch nicht mal was von Amtsarzt.


Das Teil ist so ähnlich wie meine EGV kurz vor Rente.
1. Einleitung
Mit dieser Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II wird die gemeinsam zwischen Ihnen und Ihrem Jobcenter erarbeitete Strategie zu Ihrer Eingliederung in Arbeit geregelt.
...
...
3. Ziele
Übergang in die Altersrente
...
...
Sie teilen jede Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für den Anspruch auf die Leistung erheblich sein könnte, unverzüglich mit. Dies gilt für Sie und die mit Ihnen zusammenlebenden Angehörigen. Darunterfallen z.B.:
* Arbeitsaufnahme, Aufnahme Ausbildung/Studium, Änderung der Einkommens-/Vermögensverhältnisse

Unterschreiben und dann hast Du Ruhe bis mind. Oktober.
Dann aber rechtzeitig - also Anfang Oktober - Gesundheitszustand bescheinigen lassen.
Incl. mögliche, voraussichtliche Dauer dieses - nicht arbeitsfähig - Zustandes
Signatur?
Muss das sein?
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#12

Beitrag von wagga »

Der Amtsarzt soll laut Amt jetzt entscheiden ob 2023 dann weiterhin ALGII oder Sozialhilfe.
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Koelsch
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#13

Beitrag von Koelsch »

Davon steht aber nichts in drr EGV. Wie lange bist Du denn schon arbeitsunfähig?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#14

Beitrag von kleinchaos »

So lange der medizinische Dienst eine Arbeitsunfähigkeit für voraussichtlich ein halbes Jahr feststellt, bleibst du beim Jobcenter. Über 6 Monate hinaus ist ein nicht absehbarer Zeitraum, da müsstest du dann zum Sozialamt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#15

Beitrag von Koelsch »

Wobei das nur ein Nachteil sein kann, wenn Du was "auf der hohen Kante" hast = Vermögensfreibeträge sind beim Sozialamt niedriger.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#16

Beitrag von Günter »

Ich glaube nicht, dass ALG II Empfänger so unklug sind, ihre Ersparnisse auf Konten rumliegen zu lassen. In diesem Land gilt immer noch die goldene Regel:
Bild
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#17

Beitrag von marsupilami »

Sicht-Termin beim Amtsarzt oder nur "Entscheidung nach Aktenlage"?

Du musst da übrigens nicht alleine hin.
Begleitung durch eine Vertrauensperson kann durchaus sinnvoll sein und ist nicht per se von vorneherein ausgeschlossen.
Reicht, wenn diese Person einfach ruhig im Hintergrund sitzt, evtl. stichwort-artig Notizen macht.
Ist sicherlich nicht bei allen gerne gesehen, aber eben zulässig.

https://www.eggbi.eu/beratung/mcs-multi ... allgemein/

Gegenstimmen:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/begl ... tersuchung
Signatur?
Muss das sein?
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#18

Beitrag von wagga »

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf obigen Beitrag.
Inzwischen ist endlich das Schreiben vom Jobcenter da. Soll ich ein neuen Beitrag auf machen oder hier zensiert das Schreiben einstellen?
Ich bin seit 2018 krank und so langsam geht es mir wieder besser 3-3,5 Stunden traue ich mir aber dennoch noch zu zu arbeiten.
Sozialhilfe fände ich etwas falsch aber ok, wenns das am Ende ist ok.
So lang die mir nicht noch dann alle Rechte nehmen. Da es ja jetzt zwar sich auf den Beitrag bezieht aber eine neue Rechtslage ist. Aber dann ordentliche Arbeit für 12 Euro die Stunde kein 2 Euro Job und auch keine Werkstatt oder so ein Käse.

Vielen dank.
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Koelsch
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#19

Beitrag von Koelsch »

Stell es ruhig hier ein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#20

Beitrag von marsupilami »

anonymisiert.
Dort viewforum.php?f=22 gibt's ein paar Anleitungen.
Signatur?
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#21

Beitrag von wagga »

Guten Tag, Koelsch. Erstmal schönen Feiertag.
Habe das Schreiben zensiert, das heißt alle Adressen raus.
Inklusive Namen.
Meine Frage wäre ich habe im SGB II gelesen das man bei über 6 Monate unter 3 Stunden zur Sozialhilfe soll.
Beim SGB XII steht aber das eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bestehen muss.
Länger als 6 Monate ist aber meiner Meinung nach nicht dauerhaft.
Aktuell bin ich noch beim Bürgergeld SGB II und streite mich seit Monaten mit der Frau vom Amt, ob ich jetzt in eine Werkstatt gehe oder nicht.
Und nein ich habe mir die angeguckt, ich gehe da nur kaputt. 5 Seiten am Tag Scannen das ist doch ein Witz.
Ich habe noch ein Kleingewerbe ca. 50-150 Euro im Monat, das werde ich dann bei SGB XII beim Finanzamt ruhend stellen weil mit Sozialhilfe da keinerlei Freibeträge macht es keinen Sinn mehr.

Jobcenter - Kreis Stadt - {AöR) - Kommunales Jobcenter w
Max-Planck-Str 1-3 00000 Ort
41
RÖFRFEUTIGISS
isheenter
Sachgebiet SG E Reha/SB
Herrn Ansprechpartner/in: Frau Sachbearbeiterin Jobcenter
Kunde Kunde Telefon: 0600000-400
Straße Fex: 0600000-959
PLZ Ort E-Mail: c.Sachbearbeiterin Jobcenter@E-Mail Jobcenter
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum
Gutachten der Beratenden Ärzte
Sehr geehrter Herr Kunde,
70200000000 16.05.2023
anbei wie gewünscht das Gutachten der Beratenden Ärzte der Jobcenter, basierend auf den Angaben Ihrer be-
handelnden Ärzte.
Für Rückfragen stehe ich unter oben angegebener Telefonnummer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
1A.
%
Sachbearbeiterin Jobcenter
Jobcoach

Ärztliches Gutachten nach Aktenlage
Kundenname: Kunde, Kunde
Geburtsdatum: 01.01.1900
Aktenzeichen: 200000000
vom 14.02.2023
Beratende Ärztin / Beratender Arzt: Frau Dr. med. Ärztin
I. Sozialmedizinisches Leistungsbild
Positives Leistungsbild
[ ] im Freien
[] Werkhallen/geschl. Räumen
[ ] Temperierten Räumen
Arbeitsschwere
ständig
[ Jleicht
[ ] mittelschwer
[] schwer
Arbeitshaltung
ständig
[] stehend
[] gehend
[] sitzend
Negatives Leistungsbild
[ ] Zeitdruck (Akkord, Fließband)
[] vollschichtig
[13 bis unter 6h/d
[X] x 3h/d (< 15h/Woche)
überwiegend
[ ]leicht
[ ] mittelschwer
[] schwer
überwiegend
[] stehend
[ ] gehend
[] sitzend
[] Nässe, Kälte, Zugluft, Hitzearbeiten, Temperaturschwankungen
[] Schmutzarbeiten, hautbelastende Stoffe, Feuchtarbeit
[] Häufiges Heben und Tragen ohne mech. Hilfsmittel
[ ] Arbeiten unter erhöhter Verletzungsgefahr
[] Tagesschicht
[] Früh-/Spätschicht
[] Nachtschicht
zeitweise
[ ] leicht
[ ] mittelschwer
I] schwer
zeitweise
[] stehend
[] gehend
[] sitzend
[ ] Häufiges Bücken
[] Zwangshaltungen
[] Lärm
[] Staub, Rauch, Gase, Dämpfe


rgänzendes Leistungsbild

BE besteht keine Leistungsfähigkeit für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Für eine Tätigkeit in
einer WfbM dagegen besteht vollschichtige Leistungsfähigkeit.

Il. Vermittlungsrelevante Funktionsdiagnosen

Durchblutungsstörung des zentrales Nervensystems
Funktionsstörungen des Nervensystems
Funktionsstörungen des visuellen Systems
Funktionsstörungen des muskuloskelettalen Apparates

Funktionsstörung des Herz- Kreislauf- Systems
Funktionsstörungen der Psyche
Il. Epikrise und prognostische Einschätzung (soweit für die Verständlichkeit von Ziff. und II erforderlich)
a. Krankheitsverlauf

Ein detaillierter chronologischer Verlauf einzelner Krankheitsgeschehen ist den Unterlagen nicht zu
entnehmen. Bereits im Kindesalter ergaben sich persistierende krankheitsbedingte körperliche
Einschränkungen. Im Erwachsenalter musste sich Herr Kunde, bedingt durch neu hinzugetretende
Krankheitssysptome u.a. Eingriffen und Operationen unterziehen. Es bestehen engmaschige haus- und
fachärztliche Kontrollen. Bereits im Jahre 2017 wurde in einer gutachterlichen Stellungnahme der

Bundesagentur für Arbeit festgestellt, dass das Leistungsbild Herrn Kundes, bezogen auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt voraussichtlich über 6 Monate, aufgehoben sei.
Ein, den Kunden betreuender Facharzt, geht ebenfalls von einer über 6 Monate dauernden
Arbeitsunfähigkeit aus.
b. Art und Schwere der Einschränkung

Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt erhebliche Einschränkungen von Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit

vor. Ein GdB von 50 des HAVS, Ffm vom 01.01.2010 liegt vor.
c. Therapeutische Beeinflussbarkeit

Langfristige bis u.U. lebenslange physische und psychische Behandlungen.

d. Auswirkungen der Einschränkungen auf die Leistungs-/Vermittlungsfähigkeit

[Nicht leistungsfähig und nicht vermittlungsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt. u

e. Falls leistungsunfähig:
[ ] voraussichtlich bis zu 6 Monate
[X] voraussichtlich länger als & Monate
[] voraussichtlich auf Dauer
IV. Zusammenfassende Beurteilung

Aufgrund der erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen besteht keine Leistungsfähigkeit für eine
Teilhabe am Arbeitsleben auf dem ersten Arbeitsmarkt. Für eine Tätigkeit in einer WfbM ist Herr Kunde
vollschichtig leistungsfähig und belastbar.
Eine Eingliederung in eine WfbM wird empfohlen, um die Chancen für eine spätere Integration in den
ersten Arbeitsmarkt zu wahren, seine Leistungsfähigkeit sowie Erwerbsfähigkeit zu verbessern und zu
entwickeln. Von einer Leistungsunfähigkeit für eine Dauer von voaussichtlich mindestens zwei Jahren ist

auszugehen.

V. Empfehlung zu
[ ] Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit durch zus

. Empfehlung zu
[ ] Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit durch zuständigen Leistungsträger
[] Fakultative Erstbegutachtung
[X] WfbM / Berufliche Reha

Sonstiges:

VI. Fremdbefunde/Unterlagen liegen vor
u.a.: - Bericht über Berufsausbildung
- Sozialmedizinische Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit, Stadt
- Bescheid des HAVS, Frankfurt
- Ärztliche Befundberichte
[X] Dieses Dokument wurde elektronisch signiert von Frau Dr. med. Ärztin am 14.02.2023
Beratende Ärzte der Jobcenter



V. Empfehlung zu
[ ] Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit durch zuständigen Leistungsträger
[] Fakultative Erstbegutachtung
[X] WfbM / Berufliche Reha

Sonstiges:

VI. Fremdbefunde/Unterlagen liegen vor
u.a.: - Bericht über Berufsausbildung
- Sozialmedizinische Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit, Stadt
- Bescheid des HAVS, Frankfurt
- Ärztliche Befundberichte
[X] Dieses Dokument wurde elektronisch signiert von Frau Dr. med. Ärztin am 14.02.2023
Beratende Ärzte der Jobcenter

Muss jetzt im Zweifelsfall ich Sozialhilfe beantragen oder macht die Frau vom Amt das für mich.
Dazu habe ich von meinem Arzt ein Schreiben das besagt das ich noch 3 -3,5 Stunden täglich arbeiten kann das möchte sie aber gar nicht wissen.
Naja dann geh ich halt in die Sozialhilfe, dann soll mich aber in Zukunft niemand mehr dumm an machen, warum arbeitest du immer noch nicht.
Ich habe jetzt das Schreiben von der Agentur angefordert, weil das liegt mir gar nicht vor.
Viele dank.

Was mich auch stutzig macht im SGB II steht folgendes drin laut dem sei ich in der Sozialhilfe.
§ 8 hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."

Im SGB XII steht aber: Diese muss dauerhaft vor liegen.

"(2) 1Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel dieses Buches ist Personen zu leisten, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln,"

§ 8 SGB II und § 19 SGB XII schließen sich doch aus.

Mit freundlichen Grüßen, wagga
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marsupilami
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#22

Beitrag von marsupilami »

Versteh' ich nicht.
Einerseits
wagga hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 09:22 Negatives Leistungsbild
[ ] Zeitdruck (Akkord, Fließband)
[] vollschichtig
[13 bis unter 6h/d
[X] x 3h/d (< 15h/Woche)
überwiegend
[ ]leicht
[ ] mittelschwer
[] schwer

andererseits
wagga hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 09:22 BE besteht keine Leistungsfähigkeit für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Für eine Tätigkeit in
einer WfbM dagegen besteht vollschichtige Leistungsfähigkeit
.
Letzteres hieße doch 5-Tage-Woche und dann 6-8 h Arbeitszeit.
Signatur?
Muss das sein?
wagga
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#23

Beitrag von wagga »

Ich sollte noch folgende EGV unterschreiben.

anbei wie telefonisch besprochen die neue Eingliederungsvereinbarung in zweifacher Ausfertigung mit der Bitte
um Unterschrift und Rücksendung eines Exemplars, gern auch in digitaler Form.
Ihnen weiterhin ALLES GUTE.
Für Rückfragen stehe ich unter oben angegebener Telefonnummer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Geltungszeitraum vom 08.05.2023 bis 07.11.2023, längstens jedoch bis zum Ende des
Leistungsanspruches
Mit den nachstehend aufgeführten Verpflichtungen und Leistungen wird folgendes Ziel verfolgt:
Förderziel Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit
e Gesundheitsfördernde Ziele
Von Herrn Kunde übernommene Aufgaben sind:
Um eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse zu erreichen und eine Beschäftigungsfähigkeit zu
erhalten, ist es notwendig, dass Herr Kunde den gesundheitlichen Zustand abklärt.
Mit Herrn Kunde wird vereinbart, dass er weiterhin Termine beim Facharzt vereinbart.
Herr Kunde ist verpflichtet, sich nach besten Kräften aktiv an der Stabilisierung und Verbesserung
seiner gesundheitlichen Situation zu beteiligen und die ihm gestellten Aufgaben gewissenhaft zu
erfüllen.
Herr Kunde wurde vom Jobcoach der Jobcenter - (AöR) - Kommunales
Jobcenter über die Inhalte der Eingliederungsvereinbarung beraten. Es gab keine unklaren
Punkte.
Sollten die gestellten Aktivitäten und Ziele im Verlauf von Herr Kunde aus einem wichtigen Grund
nicht besucht, bzw. erreicht werden können, so meldet sich Herr Kunde so frühzeitig wie möglich
bei der Jobcenter - (AöR) - Kommunales Jobcenter telefonisch unter 00000
8058-400 und trägt den wichtigen Grund vor.
Der vorgetragene Grund ist innerhalb von drei Werktagen schriftlich bei der Jobcenter
- (AöR) - Kommunales Jobcenter nachzuweisen.
EGV Seite 2 als PDF da nicht OCR möglich.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#24

Beitrag von wagga »

marsupilami hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 10:03 Versteh' ich nicht.
Einerseits
wagga hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 09:22 Negatives Leistungsbild
[ ] Zeitdruck (Akkord, Fließband)
[] vollschichtig
[13 bis unter 6h/d
[X] x 3h/d (< 15h/Woche)
überwiegend
[ ]leicht
[ ] mittelschwer
[] schwer
Laut Arzt ist 3-3,5 Stunden zumutbar.


andererseits
wagga hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 09:22 BE besteht keine Leistungsfähigkeit für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Für eine Tätigkeit in
einer WfbM dagegen besteht vollschichtige Leistungsfähigkeit
.
Letzteres hieße doch 5-Tage-Woche und dann 6-8 h Arbeitszeit.
Ich habe ein Schreiben vom Psychologe.
Der o.g. Patient kommt zumir im Rahmen einer



, den 13.01.22
prSD (lcD-10: F.lj.1) zu mir in
Behandir-rng. Auf Grund seiner s),mptomatologischen Ausprägung
besteht bei ihm eine deutiiche Einschränkung in seiner Leistungsfägigkeitt .lt. Herr-M. kann
dauerhaft maximal 3- 3.5 pro Stunden pro Tag einer Tätigkeit nachgehen. ansonsten droht die
Gefahr einer psychischen Dekonrpensation.
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Koelsch
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#25

Beitrag von Koelsch »

Im Streitfall wird das SG möglicherweise ein weiteres Gutachten anfordern. GruSi muss nicht schlimmer sein als Bürgergeld. Zur Anrechnung von Einkommen schau Dir mal § 82 SGB XII und auch die Durchführungsverordnung dazu. - https://www.buzer.de/gesetz/1769/index.htm
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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