Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
Hallo.
im Jahr 2020 durfte ich meinen Laden nur wenige Monate öffnen und es kamen extrem wenig Kunden. Verkauft wurde extrem wenig und die Festkosten wurden gerade noch erwirtschaftet, inkl. dem Freibetrag von 100.- Euro
Daher musste ich bei meinen Eltern essen oder kostenloses Essen abholen bei einigen Kirchen, sozialen Einrichtungen ect.
Kann ich das beim Finanzamt so angeben oder gibt es dann ein Problem ?
Der zuständige SB vom Finanzamt hatte angefragt wie ich meinen Lebensunterhalt bestritten habe und das will er schriftlich haben.
Was meint ihr dazu bitte ?
LG
im Jahr 2020 durfte ich meinen Laden nur wenige Monate öffnen und es kamen extrem wenig Kunden. Verkauft wurde extrem wenig und die Festkosten wurden gerade noch erwirtschaftet, inkl. dem Freibetrag von 100.- Euro
Daher musste ich bei meinen Eltern essen oder kostenloses Essen abholen bei einigen Kirchen, sozialen Einrichtungen ect.
Kann ich das beim Finanzamt so angeben oder gibt es dann ein Problem ?
Der zuständige SB vom Finanzamt hatte angefragt wie ich meinen Lebensunterhalt bestritten habe und das will er schriftlich haben.
Was meint ihr dazu bitte ?
LG
Re: Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
Hast Du gleichzeitig Leistungen des Jobcenters erhalten? Dann könntest Du den Leistungsbescheid ans Finanzamt schicken, natürlich nur als Kopie. Die Berechnungsbögen kannst Du weglassen. Wichtig ist, dass Du ergänzende Leistungen nachweist.
- marsupilami
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Re: Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
Ich würd' erst mal zurückfragen, wozu er das braucht und er möge das doch bitte schriftlich mit Begründung etc.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
ALG II wird bezogen und ist dem FA seit Jahren bekannt. Gegen die letzten Abgaben der Steuererklärung wurden nie Einwände erhoben. Der ALG II bezug wurde selbstverständlich in der Steuererklärung 2020 angegeben. Lt. dem SB ist der Lebensunterhalt in der EKS nicht ersichtlich und er möchte wissen von wem ich sonst noch Geld beziehe,
Re: Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
Formulierungsvorschlag für die Antwort ans Finanzamt:Lt. dem SB ist der Lebensunterhalt in der EKS nicht ersichtlich und er möchte wissen von wem ich sonst noch Geld beziehe
SgDuH,
mein Lebensunterhalt wird durch Einkommen, welches sich aus der EKS ergibt, sowie durch ergänzendes ALG II gedeckt. Im Rahmen der Einkommensermittlung für Selbständige nach der EKS findet dabei eine Spitzabrechnung meiner Einkünfte mit dem Jobcenter statt. Der Lebensunterhalt kann gar nicht, wie von Ihnen behauptet, in der EKS ersichtlich sein, sondern ergibt sich im Rahmen der Gewinnermittlung erst aus der EKS und unter Abzug der sozialgesetzlichen Freibeträge sowie in Folge einer möglichen Einkommensbereinigung durch das Jobcenter.
Bitte beachten Sie, dass aufstockende Leistungen des Jobcenters dazu dienen, das Existenzminimum sicherzustellen. Aus diesem Grund ist die Frage nach dem Existenzminimum mit der beiliegenden Kopie des Bewilligungsbescheids für den betreffenden Zeitraum abschliessend beantwortet.
Sonstige Einkünfte liegen nicht vor. Von der Tafel erhaltene Lebensmittel oder Freiessen bei der Caritas sind bei Betroffenen in Existenznot gemäss fortlaufender Rechtsprechung keine Einkünfte im Sinne des SGB und erst recht nicht im SInne des Steuerrechts. Der Regelsatz reicht nicht aus, um die drastischen Preissteigerungen bei Lebensmitteln abzudecken.
Mit freundlichen Grüssen
Re: Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
WOW ! Danke Olivia und einen schönen Tag dir.
Re: Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
Richtig, sehr gut von Olivia formuliert
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
hallo,- der SB im FA kann angeblich nichts in den Unterlagen ersehen. Hatte diesen gerade telefonisch erwischt. Der möchte einfach seinen Fehler nicht zugeben. Wieder 85 Cent verplempert. Fax habe ich nicht. Schönes Wochenende allen !
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Re: Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
Schick ihm die Bescheide der betreffenden Zeiträume (als Kopie). Dann dürften die Fragen geklärt sein oder man muss sich an seinen Vorgesetzten wenden.
Re: Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
Das von Oli formulierte Schreiben ist völlig ausreichend. Ggf. soll er sagen, was ihm daran nicht passt. Und wenn er nicht lesen kann, ist das nicht Dein Problem.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
Hallo,- heute kam der Steuerbescheid. Der SB hat es wohl kapiert ? LG und danke an ALLE !
Re: Finanzamt frägt nach Lebensunterhalt im Corona-Jahr 2020
Und? Gibt es eine Steuererstattung?