Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#151

Beitrag von Aurora »

Zuerst einmal danke für die zahlreichen Rückmeldungen, welche sehr geholfen haben.

Aktuell sommerlich warm trocknet das Mauerwerk langsam, sehr sehr langsam.
Der Vermieter hat eine Firma damit beauftragt die Ursache zu beseitigen.
Wann das der Fall sein wird, steht noch in den Sternen (lesen kann ich sie nicht).

Mittlerweile hat auch noch ein anderer Mieter, welchem der Hinweis auf Gerüche und Schimmelbildung zu achten half, genau dies.


Auch wenn das JC den Antrag auf Kostenübernahme für Renovierung zu Recht ablehnen muss, werde ich diese und die Kostenübernahme für den Mieterverein/Rechtsberatung beantragen.
Fotos vom Schaden gehen als *.jpg per Email an JC, der Antrag per Fax.
Mal sehen was passiert.
Olivia
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#152

Beitrag von Olivia »

:Daumen: :Daumen:
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#153

Beitrag von Koelsch »

Schaun mer mal :Daumen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#154

Beitrag von Günter »

Sch?nheitsreparaturen geh?ren laut diverser Urteile zur KdU. Wenn die per Mietvertrag dem Mieter aufgehalst wurden, (normalerweise Sache des Vermieters) dann muss das JC je nach Raum alle 5 - 7 Jahre die Kosten der Sch?nheitsrep. ?bernehmen.
In fast jedem Mietvertrag steht, dass Mieter Sch?nheitsreparaturen vornehmen m?ssen. Viele dieser Klauseln sind aber unwirksam: Vermieter d?rfen deshalb oft gar keine Renovierung verlangen. Mieter m?ssen in der Regel dann nicht renovieren, wenn sie eine Wohnung unrenoviert ?bernommen haben (BGH, Az. VIII ZR 185/14).
https://www.google.com/search?q=sch%C3% ... e&ie=UTF-8
Kosten der Unterkunft gem?? ? 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II
Mit Grundsatzurteil vom 19.03.2008 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Kosten f?r geschuldete Sch?nheitsreparaturen ? also solche, die beispielsweise mittels wirksamer Klausel auf den Mieter ?bertragen wurden ? Kosten der Unterkunft i.S.d. ? 22 Abs. 1 Satz1 SGB II sind, die zus?tzlich zum Regelsatz und den regelm??igen Wohnkosten ?bernommen werden m?ssen, BSG, Urteil vom 19.03.2008 ? B 11 b AS 31/06R.
https://www.mietrecht.org/schoenheitsre ... i-hartz-4/
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#155

Beitrag von Aurora »

Jep, im Normalfall ist das so.


Aktuell geht es nicht um eine Schönheitsreparatur im eigentlichen Sinn.
Die nassen schimmelbefallenen Wände/Decken wurden durch einen Fassaden-/Abwasserrohr-Schaden verursacht.
Somit hat der Vermieter die Kosten für die Instandsetzung der Innenräume zu übernehmen.
Das JC darf in diesem Fall ablehnen.
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#156

Beitrag von marsupilami »

Vermieter muss zügig Außen-Schaden beheben bzw. abdichten, dann von innen trocken und dann renovieren (lassen).
Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter/Investor so viel Fachkenntnisse hat und manpower, um das alles selber zu bewerkstelligen.

Alles unter dem Motto - von Günter bereits erwähnt: bewohnbar, benutzbar.
Vor allem, wenn nach wie vor die volle Miete bezahlt wird.
Wobei es keine Rolle spielt, ob die vom Mieter selbst oder "nur" vom JC kommt und durchgereicht wird.
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Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#157

Beitrag von Aurora »

Am frühen Morgen waren die Fachmänner samt Hubwagen und Vermieter vor Ort.
Wegen eines Termins musste ich leider fort.
Somit steigt die Spannung :))
Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#158

Beitrag von Aurora »

Der SG-Termin zieht sich in die Länge.
Und Morgen kommt der Maler wegen des Wasserschadens.
Und es gibt das Badezimmer, dessen Decke/Wände seit Einzug (16 Jahre) nicht gestrichen wurden.
Werde also mal nach nem Kostenvoranschlag fragen.
Dann erneut Antrag beim JC stellen.

1. Hat der Vermieter Anspruch auf fachgerechte Arbeiten. Antrag per Fax mit Hinweis Bildmaterial per Email
2. Fachgerecht kann ich dies nicht leisten - bin total unbegabt in solchen Sachen. Beim ersten und einzigen Versuch kam mir die Tapete entgegen
und fleckig war sie noch dazu.
Hab niemanden im Umfeld der das mal so nebenbei machen können will.
3. Der Gedanke ist der Maler erst Mal da, entfallen Fahrtkosten und kann

Jetzt muss da nur noch das JC mitspielen.
Jahre zuvor, wollten die ne Wohnungsbesichtigung zur Überprüfung ob diese Arbeiten notwendig sind.
Hier will ich niemanden von diesen Personen haben, die dort zur Arbeit hin gehen.

4. Oder vielleicht doch lieber warten bis das SG eine Entscheidung in Sachen Schönheitreparaturen/Mieterverein/wer zahl wenn mehr als 400 Euro/Jahr entschieden hat.
Nur das kann dauern.
Und das JC spart jedes wo nichts gemacht wird Geld.
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#159

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute, JC wird ohnehin auf das laufende Verfahren verweisen. Aber nach Kurzangebot zu fragen und einzureichen kann nicht schaden.
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#160

Beitrag von marsupilami »

:jojo:
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Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#161

Beitrag von Aurora »

Nachdem ich extremst kurzfristig zur Teilnahme der mündlichen Verhandlung geladen wurde, hier mal ein Auszug zum Termin, in welchem noch kein Urteil erging. Ein 2. Termin wird folgen.


Zu Beginn des Termins, bei dem das JC mit Abwesenheit glänzte, hat der Richter an einer gewissen Wartzeit und Rücksprache mit der Behörte verkündet, man wüsste dort von nichts, sei a) nicht vorbereitet und b) die „angeblich“ zuständige Sachbearbeiterin sei in Urlaub, erklärte die alle Dokumente zeichnende die meiner Meinung nach zuständige Widerspruchs-SB.

Wenn das JC so mit nachweisbaren Zustellungen des SG umgeht, verwundert es nicht, wie schlampig mit Kunden-Unterlagen umgegangen wird.

Einleitend hat der Richter formelle Bedenken hinsichtlich der Klage vorgebracht. Er hat darauf abgestellt, dass die vorgelegten Rechnungen aus September stammen, mit Fälligkeit im September. Rein rechtlich wäre dann dieser Mehrbedarf an den Rechnungen im September entstanden, sodass dieser in diesem Monat hätte – zumindest formell – ausbezahlt werden müssen.
In dieser Konstellation wurde der Mehrbedarf für den Monat Dezember verrechnet, in diesem Monat ist jedoch auf keinen Fall dieser Mehrbedarf entstanden, sodass zumindest der Bescheid diesbezüglich formell falsch ist. Das Problem ist jedoch, dass sich der vorliegende Bescheid schon vom Zeitraum erst ab Oktober erstreckt, sodass, wenn die Rechnung im September fällig geworden ist, im Rahmen des Angriffs gegen den vorliegenden Bescheid vom 10.12.2019 der September schon nicht streitgegenständlich wäre, somit die Klage unzulässig wäre.

Ich erinnerte mich, die Rechnung erst nach einer Mahnung erhalten zu haben, sodass gut möglich ist, dass die Rechnung erst im Oktober zugegangen ist, entsprechend auch erst dann fällig werden konnte. Die wird/wurde von mir geprüft.

Ein weiterer Punkt, der vom Richter vorgebracht wurde, war, ob der Regelungsgehalt des Bescheides überhaupt mehr umfasst als den Monat Dezember 2019. Der Hintergrund war, dass der damalige Bescheid lediglich aufgrund des von mir geltend gemachten Mehrbedarfs abgeändert wurde. Dieses Argument verfängt nach Meinung des RAe nach nicht, da ich ja nicht konkret den Bedarf für diesen Monat geltend gemacht hätte, sondern allgemein. Die Auswahl, dass der Mehrbedarf für Dezember anerkannt wurde, stammt vom Jobcenter.
Hierauf müssen wir noch erwidern.

In der Sache führte der Richter weiterhin aus, dass er grundsätzlich die Meinung teilt, dass das Jobcenter nicht auf Verweis auf die mietvertragliche Regelung die Leistung kürzen durfte. Es kommt auf die tatsächliche Verpflichtung zur Zahlung an, nicht auf mögliche Rückerstattungsansprüche gegenüber Ihrem Vermieter. Der richtige Weg wäre gewesen, ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten, wenn man Ihnen die vollen Kosten nicht erstatten wollte.

Hinsichtlich der Kosten des Mietervereins stellte der Richter die Frage nach dem konkreten Bedarf in diesem Fall. Das Urteil BSG sei so auszulegen, dass wenn das Jobcenter eine Obliegenheit hat, Ihnen eine Rechtsberatung zukommen zu lassen, das könnte z.B. der Fall sein, wenn ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet wurde, dass dann entweder das Jobcenter eine Rechtsberatung übernimmt, ansonsten müsste das Jobcenter für die entsprechende Rechtsberatung aufkommen. Für Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Vermieter sei jedoch nicht das Jobcenter zuständig, hierfür sind Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe die einschlägigen Finanzierungsmöglichkeiten.

Wir haben 4 Wochen Zeit ergänzend vorzutragen und gegebenenfalls Unterlagen hereinzureichen.

Sobald das Protokoll der Verhandlung vorliegt, wird es ggfs. hier eingestellt.


Anmerkungen:
Aufgrund des Wasserschadens und der daraus resultierenden Umlagerung div. Unterlagen ins Wohnzimmer, welches als Lagerraum dient, war von einer längeren Zeit bis zum Suchen/Finden der Unterlagen (sofern noch vorhanden) auszugehen.
Der Digitalisierung und einer persönlichen Sammelleidenschaft bezüglich Schriftverkehr der in irgendeiner Weise mit dem JC zu tun hat (und zu Platznot führt), führte der erste Suchlauf bereits zum Ziel und besagte Mahnung wurde gefunden.

Euer glorreicher Tipp:
Das BSG Urteil: B 14 AS 15 / 11 R https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/151573 auf welches der Richter verwies.


Da wie so oft eure Gedanken und Ideen zur weiteren Vorgehensweise interessieren, bitte her damit.
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#162

Beitrag von marsupilami »

Welche Gedanken jetzt genau?

Versuche an Deine eigenen Unterlagen zu kommen und kontaktiere den RA.


Wenn tatsächlich ein Protokoll kommt bzw. eingestellt wird, kann ich für meinen Teil vielleicht mehr dazu sagen.
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#163

Beitrag von Koelsch »

dto.
man muss das Protokoll lesen, so ergibt sich kein Bild und insbesondere die ja durchaus entscheidende Frage zulässig ja/nein kann vermutlich nur ein Anwalt mit genauer Aktenkenntnis halbwegs zuverlässig beurteilen.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#164

Beitrag von Aurora »

Der Sanitärbetrieb hat auf Anfrage den Schriftverkehr zur Verfügung gestellt.
So konnten die im Protokoll geforderten Beweise rechtzeitig bei Gericht eingereicht werden.
Wie ihr wahrscheinlich wisst, trat am 17.11.21 im Lände die Alarmstufe in Kraft, weswegen ich davon ausgehe, der Richter wird eher in Abwesenheit entscheiden, als zu einer 2. Verhandlung einladen.
Schau mer mal was kommt.
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#165

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
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Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#166

Beitrag von Aurora »

Kleinreparaturen die N?chste, bitte.

Nach Antragstellung blieb das JC 4 Wochen unt?tig. Erinnert das es diesen Antrag gibt, wollte das JC wissen, wof?r Schmier?l gebraucht wird.
Erkl?rung um meine vertraglichen Verpflichtung leisten und somit die Instandhaltung von Schl?ssern, Scharnieren an Zargen/T?ren/Fenstern auszuf?hren und Schaden zu vermeiden.

Mit einem Blick in den vorliegenden Mietvertrag h?tte der SB festgestellt, dass ich lt Mietvertrag f?r Kleinreparaturen bis 400,00 ?/j?hrlich zust?ndig bin. Und es somit keine Grundlage f?r einen Ablehnungsbescheid beantragter KdU Kosten in H?he von 2,49 f?r WD 40 ?l gibt.

Begr?ndet wurde die Ablehnung, ohne eine konkrete Rechtsgrundlage zu benennen, mit den Worten "Die beantragte Leistung ist keine Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Eine Zahlung ist daher nicht m?glich."

Somit ist wieder einmal das ganze Prozedere teurer, als h?tte man die Kosten bewilligt.

Im Widerspruchsentwurf gibt es sicherlich noch etwas zu verbessern ;)
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#167

Beitrag von marsupilami »

Mein Vorschlag:
2022_05_06 KdU Widerspruch V_m.doc
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#168

Beitrag von Koelsch »

Marsus Version ist besserer
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#169

Beitrag von Günter »

Sehe ich auch so, einfach, klar, sauber und emotionslos, ohne badensisches Rumgeschwurbel.

Deswegen würde ich auch den Satz mit dem Mietvertrag abändern. Laut den Ihnen vorliegenden Mietvertrag bin ich verpflichtet ..... Gemäß der derzeitigen Rechtsprechung gehören die dadurch entstehenden Kosten zur KdU.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#170

Beitrag von Aurora »

Änderungen ausgeführt.
Badensisches Rumgeschwurbel ausgekehrt :))
Geht der Widerspruch am Montag raus.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#171

Beitrag von Aurora »

In der Sache war das Thema aus #47 in der Vorverhandlung bereits zu meinen entschieden.
Der Austausch des entscheidenden Spielers hin zu einer sehr JC affinen Richterin, führte zu dem Ergebnis "Antrag abgelehnt".
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#172

Beitrag von marsupilami »

Aurora hat geschrieben: Sa 17. Dez 2022, 15:46 bereits zu meinen was jetzt genau? entschieden.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#173

Beitrag von Aurora »

Der vorherige Richter hatte die vollständige Kostenübernahme, auch über 400 Euro/Jahr hinaus, zu meinen Gunsten entschieden.
Er wollte nur noch div. Nachweise, weil vor der Rechnung eine Mahnung einging.
Während diese Nachweise ins SG-Postschächtle flatterten, flatterte der sehr präzise arbeitende Richter ans Stuttgarter LSG.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#174

Beitrag von Aurora »

Nach dem Rechtsmittelweg ist vor dem Rechtsmittelweg.

Im Rahmen der diesjährigen Wartung der Gastherme (Betriebskosten), sollten nun auch endlich die Wasserhähne im Badezimmer (Kleinreparaturen) instand gesetzt, alternativ ausgetauscht werden.

Auf den ersten Blick entsteht der Eindruck ein "einfacher" Kartuschenaustausch sei günstiger. Allerdings kann niemand sagen wie viel Arbeitszeit bei verkalkten Kartuschen benötigt wird. Dies kann innerhalb von 30 Minuten ausgetauscht sein, allerdings bei Verkalkung auch 2 und mehr Stunden dauern.

Das JC wird vermutlich wie im vorherigen Fall die Beträge undifferenziert in einen Topf werfen und nur bis zu vertraglich vereinbarten Kleinreparaturenregelung nur bis zur Höhe von max. 400,00 € bewilligen. In #38 werdet ihr Hinweise zum Mietvertrag finden.

Wir verändern die bisherige Strategie und stellen vor Auftragsvergabe einen Antrag auf Kostenübernahme, um zu schauen wie wird argumentiert.
Lasst mich mit Blick auf meinen Entwurf bitte wissen was ihr ändern bzw. optimieren würdet.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#175

Beitrag von marsupilami »

Kann man m.M.n. so lassen.

Schreib' aber in der Tabelle bei Waschbecken bzw. Badewanne rein, dass es sich um die jeweilige Mischbatterie handelt, sonst glauben die womöglich, dass Du Waschbecken und/oder Badewanne ausgewechselt haben willst.

Denk' daran, die sind nicht vom Fach Installateur, die haben nur auf Verwaltung gelernt.
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