Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?
Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?
Hallo
Im Bewilligungszeitraum (04/2020-04/2021) habe ich mich selbstständig gemacht und dies dem Jobcenter mitgeteilt.
In 08/2021 habe ich einen Änderungsbescheid erhalten. Weder wurde das Einkommen gemäß vorläufiger EKS (eingereicht 03/2021) noch gemäß abschließender EKS (eingereicht 05/2021) angerechnet, noch taucht der Hinweis vorläufig auf.
Kann das Jobcenter den Änderungsbescheid jetzt nochmals nachträglich korrigieren? Wenn ja, bis zu welcher Frist (30.04.2022?)
Beste Grüße,
Kessy
Im Bewilligungszeitraum (04/2020-04/2021) habe ich mich selbstständig gemacht und dies dem Jobcenter mitgeteilt.
In 08/2021 habe ich einen Änderungsbescheid erhalten. Weder wurde das Einkommen gemäß vorläufiger EKS (eingereicht 03/2021) noch gemäß abschließender EKS (eingereicht 05/2021) angerechnet, noch taucht der Hinweis vorläufig auf.
Kann das Jobcenter den Änderungsbescheid jetzt nochmals nachträglich korrigieren? Wenn ja, bis zu welcher Frist (30.04.2022?)
Beste Grüße,
Kessy
Wer glaubt, dass Buchhalter Bücher halten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten !
Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?
Meines Erachtens kann JC nur ändern, wenn Du diese Änderung beantragst. So lese ich § 67 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?
Das ist eine sehr gute Nachricht.
Vielen Dank
Vielen Dank
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Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?
1 Jahr wenn gegenüber dem JC korrekte Angaben gemacht wurden, 10 Jahre, wenn leistungsrelevante Angaben falsch oder unvollständig sind.Kessy hat geschrieben: ↑Sa 19. Feb 2022, 16:39 In 08/2021 habe ich einen Änderungsbescheid erhalten. Weder wurde das Einkommen gemäß vorläufiger EKS (eingereicht 03/2021) noch gemäß abschließender EKS (eingereicht 05/2021) angerechnet, noch taucht der Hinweis vorläufig auf.
Kann das Jobcenter den Änderungsbescheid jetzt nochmals nachträglich korrigieren? Wenn ja, bis zu welcher Frist (30.04.2022?)
Radikale aller Länder, verpisst euch!
Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?
Worauf stützt Du diese Aussage?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?
Auf das im Zitat farbig markierte.
Das "nur auf Antrag" gilt nur bei vorläufigen Bescheiden.
Das "nur auf Antrag" gilt nur bei vorläufigen Bescheiden.
Radikale aller Länder, verpisst euch!
Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?
Ich meine, woher nimmst Du 1 Jahr bzw. 10 Jahre?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?
https://www.buzer.de/gesetz/3086/a43318.htm
Wobei die 1-Jahresfrist ab dem Zeitpunkt der Änderungsmitteilung läuft, nicht ab Bescheiddatum.
Wobei die 1-Jahresfrist ab dem Zeitpunkt der Änderungsmitteilung läuft, nicht ab Bescheiddatum.
Radikale aller Länder, verpisst euch!
Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?
Ich zitiere aus Absatz 3 des von Dir genannten §§:
Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach Absatz 2 nur bis zum Ablauf von zwei Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?
So, das Jahr nach dem Bewilligungsbescheid 04/2020-04/2021 ist abgelaufen, ohne dass die aEKS berücksichtigt wurde.
Für den Bewilligungsbescheid 05/2021-10/2021 wurde die aEKS anstandslos anerkannt und die Nachzahlung dem Bankkonto gutgeschrieben.
Für den Bewilligungsbescheid 05/2021-10/2021 wurde die aEKS anstandslos anerkannt und die Nachzahlung dem Bankkonto gutgeschrieben.
Wer glaubt, dass Buchhalter Bücher halten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten !