Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

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Kessy
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Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

#1

Beitrag von Kessy »

Hallo

Im Bewilligungszeitraum (04/2020-04/2021) habe ich mich selbstständig gemacht und dies dem Jobcenter mitgeteilt.

In 08/2021 habe ich einen Änderungsbescheid erhalten. Weder wurde das Einkommen gemäß vorläufiger EKS (eingereicht 03/2021) noch gemäß abschließender EKS (eingereicht 05/2021) angerechnet, noch taucht der Hinweis vorläufig auf.

Kann das Jobcenter den Änderungsbescheid jetzt nochmals nachträglich korrigieren? Wenn ja, bis zu welcher Frist (30.04.2022?)

Beste Grüße,
Kessy
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Koelsch
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Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

#2

Beitrag von Koelsch »

Meines Erachtens kann JC nur ändern, wenn Du diese Änderung beantragst. So lese ich § 67 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

#3

Beitrag von Kessy »

Das ist eine sehr gute Nachricht.

Vielen Dank
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dagb
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Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

#4

Beitrag von dagb »

Kessy hat geschrieben: Sa 19. Feb 2022, 16:39 In 08/2021 habe ich einen Änderungsbescheid erhalten. Weder wurde das Einkommen gemäß vorläufiger EKS (eingereicht 03/2021) noch gemäß abschließender EKS (eingereicht 05/2021) angerechnet, noch taucht der Hinweis vorläufig auf.

Kann das Jobcenter den Änderungsbescheid jetzt nochmals nachträglich korrigieren? Wenn ja, bis zu welcher Frist (30.04.2022?)
1 Jahr wenn gegenüber dem JC korrekte Angaben gemacht wurden, 10 Jahre, wenn leistungsrelevante Angaben falsch oder unvollständig sind.
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Koelsch
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Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

#5

Beitrag von Koelsch »

Worauf stützt Du diese Aussage?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
dagb
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Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

#6

Beitrag von dagb »

Auf das im Zitat farbig markierte.
Das "nur auf Antrag" gilt nur bei vorläufigen Bescheiden.
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Koelsch
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Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

#7

Beitrag von Koelsch »

Ich meine, woher nimmst Du 1 Jahr bzw. 10 Jahre?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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dagb
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Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

#8

Beitrag von dagb »

https://www.buzer.de/gesetz/3086/a43318.htm

Wobei die 1-Jahresfrist ab dem Zeitpunkt der Änderungsmitteilung läuft, nicht ab Bescheiddatum.
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Koelsch
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Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

#9

Beitrag von Koelsch »

Ich zitiere aus Absatz 3 des von Dir genannten §§:
Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach Absatz 2 nur bis zum Ablauf von zwei Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Kessy
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Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

#10

Beitrag von Kessy »

So, das Jahr nach dem Bewilligungsbescheid 04/2020-04/2021 ist abgelaufen, ohne dass die aEKS berücksichtigt wurde.
Für den Bewilligungsbescheid 05/2021-10/2021 wurde die aEKS anstandslos anerkannt und die Nachzahlung dem Bankkonto gutgeschrieben.
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