Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#226

Beitrag von Angelina »

Dankeschön ihr lieben:))
Ich schaue es mir heute noch mal Abend genauer an.

Danke Euch von Herzen ❤️
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#227

Beitrag von Angelina »

Guten Morgen ihr Lieben,

Hab vergessen Euch mitzuteilen dass die Unterlagen von der Krankenkasse gekommen sind. Das Gutachten von ärztlichen Dienst wo drin steht was meine Mutter slles an Pflege und Unterstützung braucht.

Da ist auch der Teil wo zu lesen ist was sie alles an diagnosen hat bzw psychologischen diagnosen.
Diesen Teil sende ich nicht ans jc, richtig ? Sondern nur den Teil wo steht z.B wie man die Person waschen, anziehen soll , einkaufen usw., richtig ?

Liebe Grüße
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#228

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so, konkrete Diagnosen gehen JC nix an. Es kommt für die nur darauf an, welche Zeit für die Pflege nötig ist und ob die zu pflegende Person längere Zeit "unbeaufsichtigt" bleiben kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#229

Beitrag von Günter »

Genau, die Diagnosen gehen die nix an, auch nicht welche Aufgaben du übernehmen musst. Es reicht der Pflegegrad, denn daraus leitet sich der Zeitbedarf ab.


RZ 10,22
(3) Die Beurteilung, in welchem zeitlichen Umfang bei einer Pflegetätigkeit einer Beschäftigung nachgegangen werden kann, erfolgt
unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes gemäß den Einstufungen der zu pflegenden Person nach Pflegebedürftigkeitsgraden in
Anlehnung an §§ 14, 15 SGB XI. Bei Pflegegrad 1 bis 3 können sich
aus der Pflege zudem Einschränkungen hinsichtlich Dauer, Lage
und Verteilung der noch möglichen Arbeitszeit ergeben. Die durch
die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nachgewiesenen
Einschränkungen sind einzelfallbezogen mit der IFK zu besprechen.
Entsprechende Nachweise (z.B. Bescheide) sollen aber nur erfasst
und nicht zur Akte genommen werden. Auf die Übersicht auf der
nachfolgenden Seite wird verwiesen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015846.pdf

Die zugehörige Tabelle steht auf Seite 14
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#230

Beitrag von Angelina »

Hallo lieber Koelsch hallo lieber Günter :)

Wie geht es Euch?

Der SB meinte letztens zu mir dass sie sehen wollen was und wie viel ich alles mache für die Mama ...
Pflegegrad hat das jc bereits... und das schon lange.

Aber sie wollen sehen was meine Mama alles an Unterstützung braucht bzw was ich da alles tue...

WBA ist auch schon da . Bis 31. Mai muss ich diesen abgeben. Und ich wollte zusammen mit diesem Gutachten Bericht...
Und jetzt bin ich verwirrt....


Liebe Grüße
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#231

Beitrag von marsupilami »

Angelina hat geschrieben: So 22. Mai 2022, 09:59 Der SB meinte letztens zu mir dass sie sehen wollen was und wie viel ich alles mache für die Mama ...
"meinte" - die sollen ihre "Meinung" für sich behalten und wenn sie wirklich sehen wollen, dann sollen sie das schriftlich fordern - Datum, Uhrzeit, wer und was genau (mit Qualifikation für diese "Besichtigung"!!!!) da alles "sehen" will.
Wenn das vorliegt, ab zum Anwalt damit - der wird sich freuen.
So einfach und schnell hat der schon lange nix mehr verdient.

Das geht die nix an, das geht aus dem Pflegegrad hervor.


WBA ausfüllen und fort damit, damit das Geld nahtlos kommt.

Was für ein Gutachten/Bericht?
Von wem über was/wen?
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#232

Beitrag von Koelsch »

Verweis auf die Anweisung, die Günter verlinkt hat und erklär, ich kann die zu pflegende Person max. XX Stunden unbeaufsichtigt alleine lassen.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#233

Beitrag von Angelina »

Guten Abend ihr Lieben, erst jetzt komme ich dazu Eure Nachrichten zu lesen ....

@ Liebe(r) Marsu, ich habe jetzt einen mega freundlichen SB... Die Dominante zickige Diktatorin hat mich *weitergegeben*

Dieser freundlicher SB sagte das alles mir letztens mündlich.
Dass er mir glaubt... er aber den snderen den Nachweis vorlegen muss ... Ein Häkchen machen dass das Thema abgeschlossen sei oder so ...


Wie soll ich jetzt da agieren? Ich will keinen Kampf ???? wieder....

Soll ich dann ihm schreiben ; sehr geehrter **** ich habe mich bei der Versicherung informiert bzw gefragt nach dem Gutachten und diese haben mir mitgeteilt dass dies der Behörde nicht vorgelegt werden muss, sondern nur der Grad der Pflege, welcher dann den Maß der Pflege Hilfe usw zeigt.



War das nicht so dass mir das Gegenteil empfohlen gesagt worden ist ... dass das jc sehr wohl das Recht hat auf dieses Gutachten.



Dieses Gutachten ist von der AOK , Pflegegutachten vom 2014. Das weiterhin gültig ist. Das meine Mama mit der Pflegeform von 2017 in den pflegegrad 3 überführt.
Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nord
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#234

Beitrag von Koelsch »

Warte mal ab. Ich kann mir vorstellen, dass jemand hier im Forum ein kurzes Briefchen formuliert. Und verlass Dich leider nicht auf den SB. Die werden recht oft gewechselt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#235

Beitrag von Angelina »

Danke dir Koelsch, okay .... werde ich machen. :)

Ich wünsche Euch allen dann noch eine erholsame gute Nacht :)
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#236

Beitrag von Günter »

Da ich die Erfahrung gemacht habe, dass Angelina meine Briefentwürfe ignoriert, weil sie die ach so lieben SBs nicht verärgern will, erspare ich mir die Tipperei. Sie wird ja wohl selber ein paar nette Worte mit dem freundlichen Verweis auf die Handlungsanweisungen der BA hinbekommen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#237

Beitrag von marsupilami »

Nochmal: was die "liebe" SB mündlich von Dir will, ist irrelevant.
Nur wenn Dir diese Forderung schriftlich vorliegt, bist Du verpflichtet, zu reagieren und vorzulegen.

Aber eben auch nur den Pflegegrad.
Du wirst doch sicherlich einen entsprechenden Bescheid/Bericht/Gutachten haben.
Davon das letzte, gültige kopieren - nur den Teil mit dem Pflegegrad - und hinschicken zusammen mit dem WBA.

Sehr geehrt Damen und Herren.
anbei der ausgefüllte Weiterbewilligungsantrag mit der Bitte um zügige Bearbeitung.
Ebenso beigefügt ist die Kopie des weiterhin gültigen Bescheides zur Pflegebedürftigkeit meiner Mutter, die ich Ihnen aber schon vorgelegt habe.
Details ergeben sich aus den Ihnen sicherlich bekannten Fachlichen Hinweisen aus Ihrem Hause zum § 10 SGB II
mfg


Man könnte vielleicht als letzten Satz dazuschreiben:
Da es sich um meine Mutter handelt, erlaube ich mir, etwas mehr Zeit mit ihr zu verbringen, als die in den einschlägigen Tabellen, mit der Stoppuhr gemessenen Zeiten, vorgeben.

Oder vielleicht so:
Ich bin keine ausgebildete, erfahrene Pflegefachkraft, daher werde ich sicherlich für den einen oder anderen Detail-Dienst/Handreichung mehr Zeit benötigen, als in den einschlägigen Tabellen vorgesehen ist.

Würde ich aber erst dann schreiben, wenn die tatsächlich "sehen" - schriftlich und begründet - wollen, was Du im einzelnen so machst.


Abgesehen davon: Deine Mutter wohnt bei Dir oder in ihrer eigenen Wohnung?
Wenn letzteres, dann haben die überhaupt kein Recht, die Wohnung Deiner Mutter zu betreten - Deine Mutter ist unbeteiligte Dritte.
Hat nichts mit Deiner BG zu tun.
Selbst wenn Deine Mutter bei Dir in Deiner Wohnung lebt, habe ich erhebliche Bedenken, ob das auch nur im Entferntesten zu vertreten ist, wenn sie Dir bei der Pflege Deiner Mutter zuschauen - da geht es auch um die Intimsphäre Deiner Mutter.
Ich bin der Auffassung, dass die für das JC tabu ist.
Weiterhin bin ich der Auffassung, dass schriftlich begründen müssen, warum sie "sehen" wollen und selbst wenn das zulässig wäre, müsste das jemand "sehen", der von der Ausbildung / beruflichen Qualifikation her, dazu in der Lage ist, das richtig einzuschätzen.


Nachtrag: es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, diesen Kampf zu führen, sonst sitzen die letztendlich bei Dir auf Deinem Schoß und überwachen jeden Deiner Schritte, jede Handdrehung und sie werden möglichst viel Kritik an Diesen Deinen Handlungen anbringen um Dir die Leistungen zu kürzen oder gar ganz zu verweigern.

Bisken mehr A..... in der Hose.
Bitte.
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#238

Beitrag von Koelsch »

Ich würde noch einbauen:

Durch die inzwischen leider langjährige Pflege meiner Mutter erkläre ich, dass ich sie allenfalls hin und wieder für etwa X Stunden alleine lassen kann und dies nicht zu planbaren Zeiten.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#239

Beitrag von marsupilami »

Aber erst, wenn "sehen" wollen schriftlich vorliegt!!
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Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#240

Beitrag von Angelina »

Günter hat geschrieben: So 22. Mai 2022, 23:40 Da ich die Erfahrung gemacht habe, dass Angelina meine Briefentwürfe ignoriert, weil sie die ach so lieben SBs nicht verärgern will, erspare ich mir die Tipperei. Sie wird ja wohl selber ein paar nette Worte mit dem freundlichen Verweis auf die Handlungsanweisungen der BA hinbekommen.
Hallo lieber Günter, entschuldige bitte wenn ich dich nicht absichtlich ignoriert habe und dadurch dich gekränkt habe. Das war nicht meine Absicht dir das Gefühl zu vermitteln dich und deine Bemühungen nicht wert zu schätzen. Im Gegenteil.

Lieben Gruß :)
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#241

Beitrag von Angelina »

Hallo lieber Marsu, hallo lieber Koelsch, vielen lieben Dank:))

Ich wohne seit 10 Jahren nicht mehr mit meinen Eltern.

Ich habe den gutachter Bericht gerade noch mal durchgelesen.
Ganz ehrlich, seitdem hat sich sehr vieles verändert. Der ist von 2014 ... Die Erkrankungen sind nicht weg sondern stärker geworden und neue dazu gekommen...


Der sb hat mir nix schriftlich gegeben.


Ich habe ja bei der Beratung bzgl pflege angerufen gehabt vor wenigen Wochen.
Und die Dame hat mir gesagt dass es zurzeit nicht zu empfehlen ist ein neues Gutachten erfassen zu lassen, weil der gutachter nicht persönlich in die Wohnung kommen darf wegen cov id ( bis juni 2022 ) und so müsste man dann die Person die Pflege benötigen am Telefon quasi begutachten und durch dieses Gespräch dann die Stufe bzw Grad der Pflege neu einordnen.... und sie hat mir gesagt dass leider sehr viele menschen statt höheren grad niedrigen grad bekommen haben , also wurden nieder gestellt.
Sie sagte ich soll abwarten.


Und bei meinem Vater, habe die Unterlagen bzgl höhere Stufe dem Pflegedienst weitergegeben.


Liebe Grüße :)
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#242

Beitrag von marsupilami »

Also wenn ich das jetzt richtig nachgelesen habe, sind Vater und Mutter pflegebedürftig.
Beide Pflegegrad 3 oder höher?

Ist das so auch beim JC vorgelegt worden?


Der WBA ist ausgefüllt und abschickt?
Oder hast Du da schon einen Bescheid?


Was mich irritiert: bisher war ich der Meinung: Du allein pflegst Deine Eltern.
Jetzt schreibst Du, dass Du Unterlagen an den Pflegedienst geschickt hast.
Also pflegt der Pflegedienst Deine Eltern?
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kleinchaos
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#243

Beitrag von kleinchaos »

Auch wenn ein Pflegedienst involviert ist, bleibt für die Pflege durch Angelina noch genug übrig. Ob nun kochen, füttern, putzen, beaufsichtigen, beschäftigen. Das Pflegegeld steht ihr dennoch zu. Und vor allem auch die Zeit.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#244

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben: Fr 27. Mai 2022, 12:20 Auch wenn ein Pflegedienst involviert ist, bleibt für die Pflege durch Angelina noch genug übrig. Ob nun kochen, füttern, putzen, beaufsichtigen, beschäftigen. Das Pflegegeld steht ihr dennoch zu. Und vor allem auch die Zeit.
Aber nur im Kombimodell.

Beispiel: Bei Pflegegrad 3 beträgt die Sachleistung max. 1.363 Euro im Monat (§ 36 SGB XI).
Der Pflegedienst erbringt Sachleistungen im Wert von 1.022 € (entspricht 75 %)

Dann kann noch 25 % des Pflegegeldes (1/4 von 545 € = 136 €) ausgezahlt werden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#245

Beitrag von Angelina »

marsupilami hat geschrieben: Fr 27. Mai 2022, 11:57 Also wenn ich das jetzt richtig nachgelesen habe, sind Vater und Mutter pflegebedürftig.
Beide Pflegegrad 3 oder höher?

Ist das so auch beim JC vorgelegt worden?


Der WBA ist ausgefüllt und abschickt?
Oder hast Du da schon einen Bescheid?


Was mich irritiert: bisher war ich der Meinung: Du allein pflegst Deine Eltern.
Jetzt schreibst Du, dass Du Unterlagen an den Pflegedienst geschickt hast.
Also pflegt der Pflegedienst Deine Eltern?

Hallo Marsu :)

Mutter hat pflegegrad 3. Ich pflege sie.
Vater hat pflegegrd 2. Pflegedienst ist für ihn da Aber auch ich ( ohne schriftlichen Bescheid Papiere oder so )
Ich bin ja täglich da. Ich mache sauber einkaufen kochen Haare schneiden Boden wischen usw ...
Das einzige was ich nicht mache ist , Vater zum Arzt fahren weil ich kein Auto Führerschein habe ( bin aber dabei) . Mein Vater hat Parkinson uvm ... er kann nicht lange laufen stehen usw ... wohnen in 3. Stock ohne aufzug.

Die Unterlagen bzgl Vater Erhöhung Überprüfung des Grades wollte meine Mama dem Pflegedienst- Mann abgeben damit sie das alles in Auftrag quasi geben.


Liebe Grüße :)



Beim jc ist vorgelegt dass ich die Pflege für meine Mama mache. Da habe ich von der AOK eine Bescheinigung die ehrenamtliche Pflege oder so ähnlich heißt.

Und das jc weiß dass ich auch für meinen Vater was mache obwohl er Pflegedienst hat. Aber da hsbe ich keine schriftliche Bestätigung für von seiner Versicherung.

WBA sende ich heute per Mail.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#246

Beitrag von kleinchaos »

In dem Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades kann man eintragen, wer die Pflege übernimmt. Dort kann man den Pflegedienst und dich eintragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#247

Beitrag von Angelina »

kleinchaos hat geschrieben: Mo 30. Mai 2022, 11:56 In dem Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades kann man eintragen, wer die Pflege übernimmt. Dort kann man den Pflegedienst und dich eintragen

Hallo kleinchaos, vielen Dank werde ich dann so machen.
Das heißt ich darf mich auch eintragen offiziel obwohl der Pflegedienst da ist, richtig?

Liebe Grüße :)
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#248

Beitrag von kleinchaos »

Ja na klar. Und die Pflegekasse zahlt dir dann entsprechend das Geld für deine Aufwendungen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#249

Beitrag von Günter »

Das Pflegegeld steht dir in voller Höhe zu, es wird nicht auf das ALG II angerechnet und du musst einen Antrag bei der PV stellen, dann werden Rentenbeiträge WICHTIG!!! für dich bezahlt.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#250

Beitrag von Angelina »

Hallo ihr Lieben
Also ich habe *nur* eine Bescheinigung von der AOK dass ich als ehrenamtliche Pflegeperson gelte...
So quasi als Dankeschön...
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