Hallo ihr Lieben,
wie ist das nach 12 Monaten Selbständigkeit, wenn man sich dann wieder arbeitslos melden muss?
Wird man dann direkt ALG2 runtergestuft oder erstmal ALG1, ein Jahr lang?
Danke und lg
12 Monate Selbständigkeit!
Re: 12 Monate Selbständigkeit!
Das kommt darauf an, ob Du als Selbständiger freiwillig arbeitslosenversichert bist.
https://www.existenzgruender.de/DE/Grue ... nhalt.html
Falls nein, könnte es evtl. darauf ankommen, ob noch Anrechnungszeiten von früher vorhanden sind. Aber da können Dir andere hier im Forum mehr sagen, ich kenne mich da nicht so aus.
Warum möchtest Du denn die Selbständigkeit aufgeben? Es gibt auch die Möglichkeit, aufstockende Leistungen nach dem SGB II zu erhalten.
https://www.existenzgruender.de/DE/Grue ... nhalt.html
Falls nein, könnte es evtl. darauf ankommen, ob noch Anrechnungszeiten von früher vorhanden sind. Aber da können Dir andere hier im Forum mehr sagen, ich kenne mich da nicht so aus.
Warum möchtest Du denn die Selbständigkeit aufgeben? Es gibt auch die Möglichkeit, aufstockende Leistungen nach dem SGB II zu erhalten.
Re: 12 Monate Selbständigkeit!
Nein, ich bin derzeit nicht arbeitslosenversichert!
Nur Krankenversichert bis dato jetzt!
Nur Krankenversichert bis dato jetzt!
Re: 12 Monate Selbständigkeit!
Wenn die Selbständigkeit nicht wie gewünscht läuft, dann kannst Du einen Antrag auf ergänzendes ALG II stellen. Das Jobcenter füllt dann vereinfacht gesagt Dein Konto so weit auf, so dass es zum Existenzminimum reicht.
Re: 12 Monate Selbständigkeit!
Ja das habe ich mir gedacht! Sprich einfach einen Weiterbewilligungsantrag stellen!
Ich frage mich wirklich, ob sich das lohnt eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen! Das einzige wo ich wirklich Vorteile sehe ist, dass ich ca.75%
des letzten Einkommens erhalte und die RV weiter gezahlt wird! Richtig oder?
Re: 12 Monate Selbständigkeit!
Ist denke ich das naheliegendste.
Dazu musst Du u.a. unmittelbar vor der Selbständigkeit Leistungen nach dem SGB III bezogen haben und in den letzten 30 Monaten mindestns 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein. Warst Du das denn? Der Antrag hätte auch innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit gestellt werden müssen. Das kann glaube ich nicht nachgeholt werden.Ich frage mich wirklich, ob sich das lohnt eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen!
Re: 12 Monate Selbständigkeit!
Ich glaube, Oli hat alles richtig dargestellt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: 12 Monate Selbständigkeit!
Geht leider nicht so bequem, nach einem Jahr ist auf jeden Fall ein neuer Antrag (mit KdU, VM, EK(S) usw.) fällig.Larry1984 hat geschrieben: ↑Mo 23. Mai 2022, 17:57Ja das habe ich mir gedacht! Sprich einfach einen Weiterbewilligungsantrag stellen!
Ich frage mich wirklich, ob sich das lohnt eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen! Das einzige wo ich wirklich Vorteile sehe ist, dass ich ca.75%
des letzten Einkommens erhalte und die RV weiter gezahlt wird! Richtig oder?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!