Die Kosten für die Neuanschaffung auch größerer Haushaltsgeräte (sogenannte „weiße Ware“) nach einem Verschleiß des Altgeräts sind im Regelsatz des SGB XII enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss gegen den Sozialhilfeträger. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
https://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B ... s31783.htm
BSG - B 8 SO 1/21 R - Ersatzwaschmaschine ist anzusparen
BSG - B 8 SO 1/21 R - Ersatzwaschmaschine ist anzusparen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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