Frage zur Aussetzung von Sanktionen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Arcturus51
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Frage zur Aussetzung von Sanktionen

#1

Beitrag von Arcturus51 »

Hallo,

kurze Frage bzw ich versuche mich kurz zu halten.

Ich war die letzten 1,5 Jahre krank geschrieben wegen psychischen Problemen. Krankengeld ist jetzt ausgelaufen bzw schon Ende Mai. Hatte dann Alg1 und aufstockend Alg 2 beantragt wovon ich übrigens bis jetzt noch nichts bekommen haben von beiden Seite nicht.

Nun hatte ich zum 15.06 eine neue Stelle bei Lidl angetreten und damit hätte sich das ja eh erledigt wobei ich schon noch für den halben Mai und den halben Juni Leistungen erwarte.

Nun ist es aber so dass die Arbeit dort mich völlig fertig macht. Es wird Leistung ohne Ende gefordert und ich bin einfach nur noch komplett im Ar***.

Wenn ich jetzt kündige werde ich ja 3 Monate Sperre beim ALG 1 bekommen was aber nicht so schlimm wäre da ich ja dann ALG2 beantragen könnte.

Im Internet steht es wird nur 10% Sanktion geben bis 2023 und dass auch nur bei "wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen". Da steht nichts von eigener Kündigung. Dieses Gesetz soll aber wohl erst ab 01.07.22 in Kraft treten.

Jetzt frage ich mich ob ich wenn ich einen Aufhebungsvertrag mache zu morgen ich dann noch mit 30% sanktioniert werde. Oder wenn ich fristgerecht (2 Wochen Kündigungsfrist) zum sagen wir 6.7.22 kündige ich dann keine Sanktion kriege? Da der Austritt ja dann erst im Juli wäre. Oder zählt der Tag an dem ich die Kündigung einreiche?

Hoffe jemand hat eine Idee zu dieser sehr speziellen Frage.

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Grüße Arcturus
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Günter
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Re: Frage zur Aussetzung von Sanktionen

#2

Beitrag von Günter »

Vorschlag zur Güte, erkläre deinem Doc die Situation und lass dich krankschreiben und ein Attest ausstellen, mit der dringenden Empfehlung den Arbeitsplatz wegen körperlicher und psychischer Überlastung (Überforderung) zu wechseln.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Frage zur Aussetzung von Sanktionen

#3

Beitrag von marsupilami »

Aufhebungsvertrag würde ich auf gar keinen Fall machen - gerade wg. der unklaren Lage und Handhabung durch die verschiedenen JC's.

Halt!
Stop!
Mooooment!

Stelle angetreten am 15.06.?
Dann bist doch noch in der Probezeit?
Besorg' Dir ein Attest vom Arzt und kündige aus gesundheitlichen Gründen.
Völlige körperliche und psychische Überforderung.


Oder krank melden.
Solange, bis sie Dir kündigen.

Evtl. auf eine andere Stelle versetzen lassen?
Nur Teilzeit?
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Frage zur Aussetzung von Sanktionen

#4

Beitrag von kleinchaos »

Sanktioniert wirst du nicht, es gibt auch keine Sperrzeit wie bei ALG1. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen kündigst oder dir gekündigt wird, ist das ohne weiteren Folgen.
Aber Achtung! JC wird mit dem https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__34.html winken wollen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Frage zur Aussetzung von Sanktionen

#5

Beitrag von Koelsch »

Deswegen ja den Arzt einschalten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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