Bewerbungstraining - Maßnahme

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
topas
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#151

Beitrag von topas »

okay Danke Euch allen. Werde morgen nochmal nachrechnen, bin jetzt zu Müde.
venceremos
topas
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#152

Beitrag von topas »

So habe in den alten Kontoauszügen "gewüllt" und mir die Kopie des Barschecks angeschaut, Summe stimmt.

Nur Zinsen haben Sie natürlich nicht gezahlt.

also wieder Klagen oder wie

viewtopic.php?t=27858 ?
venceremos
Olivia
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#153

Beitrag von Olivia »

Formloses Schreiben mit tagesgenauer Zins-Exceltabelle einreichen, Urteil dranheften. Fristsetzung 14 Tage.
topas
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#154

Beitrag von topas »

Ich bin leider kein Excel Freak hast Du zufällig eine Vorlage ?
venceremos
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marsupilami
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#155

Beitrag von marsupilami »

Z.B.
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Nachtrag:
die allgemeine Zinsformel nach diesem Urteil umstellen bzw. benennen.
https://ra.de/urteil/sg-mainz/s-14-kr-66913-2015-12-01
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topas
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#156

Beitrag von topas »

Danke marsu, hat mir sehr geholfen.

Habe noch eine Frage man kann ja die Fahrtkosten zum Gericht einreichen, gilt eigentlich hin und rückfahrt? oder nur einfache Fahrt ?
venceremos
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Koelsch
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#157

Beitrag von Koelsch »

Nach meiner Meinung hin und zurück
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#158

Beitrag von marsupilami »

:ironiea: und :kluscheiss:
Das Gericht wird Dich ja wohl nicht für längere Zeit auf Staatskosten in einem Einzelzimmer dort behalten wollen! :unschuld:
Da sind dann die Kosten für eine Rückfahrt das kleinere Übel für die Staatskasse.

Also mach Hin- und Rückfahrt geltend.
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tigerlaw
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#159

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Do 7. Apr 2022, 11:20 Nach meiner Meinung hin und zurück
:jojo: :jojo: :jojo: Da es ja tatsächliche Auslagen sind
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#160

Beitrag von topas »

okay aber Parkhaus wahrscheinlich nicht oder ?
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#161

Beitrag von tigerlaw »

Doch, auch, auch das waren ja "notwendige Auslagen"!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#162

Beitrag von marsupilami »

Wenn's in vernünftiger, fußläufiger Entfernung keinen kostenlosen Parkplatz gibt ....
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Koelsch
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#163

Beitrag von Koelsch »

Kostenlose Parkplätze werden heute gegen Entgelt zur Besichtigung angeboten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#164

Beitrag von marsupilami »

Der ist gut. :lachen:

Wie früher "Bahnsteig-Karten"?
Die man/vrau gegen Entgelt lösen musst, um seiner Herzallerliebsten die Koffer auf den Bahnsteig zu tragen?
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#165

Beitrag von topas »

Zinsen wollen Sie nicht zahlen, Begründung:

Nach § 44 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) sind Ansprüche auf Geldleistungen nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Ka­lendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
Die Verzinsung beginnt nach Absatz 2 der genannten Vorschrift frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.
Die endgültige Entscheidung über den Leistungsanspruch für die Dauer der Sperrzeit wurde mit dem Anerkenntnis im Kammertermin am März 2022 getroffen.
Die Auszahlung des Nachzahlungsbetrages aus dem Anerkenntnis erfolgte am März 2022.
Zwischen dem März 2022 und März 2022 liegt kein Zeitraum von mehr als 6 Monaten.
Die Nachzahlung ist daher nicht zu verzinsen.

Was nun ?
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marsupilami
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#166

Beitrag von marsupilami »

Der Anspruch bestand vom z.B. 01.01.2020 bis 31.03.2022
Im März wurde entschieden, dass JC zu zahlen hat.

Damit fallen - nach meiner Lesart - Zinsen an ab 01.02.2020 bis 28.02.2022

Absatz 2 des § ist nicht anzuwenden, da der Antrag komplett vorlag - ich gehe zumindest mal davon aus.

Ackere Dich mal hier durch:
https://fragdenstaat.de/anfrage/ba-soft ... -44-sgb-i/
Die Antwort:
https://fragdenstaat.de/anfrage/44-verz ... verzinsen/

Hier aber findest Du wirklich "Futter":
https://www.beispielklagen.de/klage120.html
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Koelsch
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#167

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie Marsu. Ich zitiere mal aus SGB I § 44 Verzinsung? Krahmer/Trenk-Hinterberger, Sozialgesetzbuch I
4. Auflage 2020 - Randnummer 8
Fälligkeit des Anspruchs
8Die Pflicht zur Verzinsung eines Geldleistungsanspruchs setzt dessen Fälligkeit voraus. Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in einzelnen Sozialleistungsgesetzen wird ein Anspruch auf Sozialleistungen mit seinem Entstehen fällig (? §?41 Rn.?5?ff.). Er entsteht, sobald seine im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen (? §?40 Rn.?5).

Für Sozialleistungsansprüche, die in das Ermessen des Leistungsträgers gestellt sind, ist der Zeitpunkt der Entscheidungsbekanntgabe für das Entstehen des Anspruchs und damit auch für die Fälligkeit maßgebend (§§?41 iVm 40 Abs.?2). Die Verzinsungspflicht nach Abs.?1 kann hier frühestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Ermessensentscheidung eintreten (? Rn.?9).
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#168

Beitrag von tigerlaw »

Ich kam die letzten Tage nicht dazu, in die Kommentierung zu schauen.

Auch wenn es abstrakt "Peanuts" sind: Soll ich Widerspruch einlegen?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#169

Beitrag von topas »

ja bitte, sende Dir die Dateien per email.
Danke
venceremos
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#170

Beitrag von topas »

weiter geht es, hier nun die Antwort vom Gericht nachdem Tigerlaw einen Brief geschrieben hat wegen der Verzinsung:

Name./. Agentur gegen Arbeit - AZ:

weise ich darauf hin, dass das Klageverfahren xxxxxx im Termin am x x 2022 beendet wurde. Der im Termin bei der Beklagten gestellte Verzinsungsantrag ist ein Antrag bei der Beklagten, über den diese im Verwaltungsverfahren zu entscheiden hat.
Informieren Sie bitte hierüber ihren Rechtsanwalt und sehen von weiteren Schriftsätzen in dieser Sache an das Sozialgericht ab. Hier ist kein Klageverfahren mehr anhängig.
venceremos
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#171

Beitrag von topas »

Tja, die Agentur bleibt dabei, selbst nachdem ein Jurist nochmal einen Brief geschrieben hat.

viewtopic.php?p=609597#p608915

Ist einem von Euch vielleicht dazu ein Urteil bekannt ? Das Sie in bestimmten "Fällen" keine Zinsen nachzahlen müssen ?

Naja Anwalt wird nun Klage einreichen, es ist wirklich unglaublich. War das letzte mal das ich mit mit einem Anerkenntis zufrieden gegeben habe.
venceremos
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