Gewinngrenze € 100 für Arbeitnehmerstatus

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Gewinngrenze € 100 für Arbeitnehmerstatus

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB, polnische Staatsangehörigkeit, bekommt vom JC einen "Mindestgewinn" von € 100/Monat "vorgschrieben".

Kennt irgend jemand eine Rechtsgrundlage oder ein Urteil, fas das sich JC hier stützen könnte?
Aufhebungsbescheid_ano.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Gewinngrenze € 100 für Arbeitnehmerstatus

#2

Beitrag von tigerlaw »

Auf den ersten Blick: Schwierig.

Evtl. Lösungsansatz: Wie sieht denn der Umsatz aus? Ist der evtl. auch mau? Oder aber sehr groß, und nur die Kosten sind höher als der Umsatz?

Hab Dir parallel einen LSG-ER-Beschluss aus 2016 zugesandt!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Gewinngrenze € 100 für Arbeitnehmerstatus

#3

Beitrag von Koelsch »

Danke erst mal. Werd ich mir morgen zu Gemüte führen. Umsatz liegt meines Wissens bei etwa 3500 im Halbjahr. Bekomm hier alles nicht direkt, sondern über eine Beratungsstelle.
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tigerlaw
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Re: Gewinngrenze € 100 für Arbeitnehmerstatus

#4

Beitrag von tigerlaw »

D.h. 3.500 € Umsatz vs. 284 € Verlust --> "neg. Umsatzrendite" von ca. 8 %
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marsupilami
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Re: Gewinngrenze € 100 für Arbeitnehmerstatus

#5

Beitrag von marsupilami »

Die aufgeführten §§ sind reiner Formalismus im Verfahren Leistung Ja oder Nein.
Zirkelschlüsse.

Ich sehe da keine wirkliche betriebswirtschaftliche Begründung nach dem Motto zu wenig Umsatz/Gewinn.
Diesen "Richtwert" dürfen die sich kleinrollen und als Lockenwickler nutzen.
Der ist aus der Luft gegriffen und spiegelt in keinster Weise irgendwelche unternehmerische Überlegungen/Aktivitäten/Kostenrechnung etc.
Kann ja auch nicht, da das JC eh kein "Mitspracherecht" bei der Unternehmensführung hat.

m.M.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Gewinngrenze € 100 für Arbeitnehmerstatus

#6

Beitrag von Koelsch »

Gerade die von @ tigerlaw aufgeworfene Problematik ist doch hoch interessant.

Kann einem Selbstständigen der Arbeitnehmerstatus aberkannt werden, wenn er zwar nachweislich fliessig arbeitet, und es nur mit der Kalklulation, der Rechnerei hapert - ein Phänomen, dass ja gerade bei Neugründungen sehr oft zu beobachten ist?
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kleinchaos
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Re: Gewinngrenze € 100 für Arbeitnehmerstatus

#7

Beitrag von kleinchaos »

Nee, meiner Meinung nach nicht. Er arbeitet ja. Nur eben nicht SV-pflichtig.
Das ist doch der Trick mit den EU-Bürgern, die ja sonst auch keine Leistungen bekommen würden. Gewerbeschein, Transporter kaufen, Job als Subsubsub bei einem Paketdienst oder Amazon oder schlimmstenfalls Fahrradkurier für Lieferando, Gorilla etc. Es gibt dann Kindergeld und ALG2. Sie dürfen nur nicht den Paketjob verlieren. Oder sich rechtzeitig um einen anderen Job bemühen. Auch beliebt sind Fahrer für Schülertransporte
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Gewinngrenze € 100 für Arbeitnehmerstatus

#8

Beitrag von kleinchaos »

Mir fällt gerade noch ein: nicht den Aufenthaltsstatus allein an der Arbeitssuche festmachen lassen! Lasst euch auf so einen Quatsch vom JC nicht ein!
Wer seit 2 oder 3 Jahren hier lebt, arbeitet, wohnt usw, der hat einen verfestigten Aufenthalt, der hat Freunde, Nachbarn, Kollegen. Die Kinder gehen vielleicht schon in die Schule, sprechen gut deutsch, sind integriert. Und damit hat sich die Mär vom Aufenthalt nur zum Zweck der Arbeitssuche schon erledigt.
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