Eingliederungsvereinbarung / Profiling

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Kessy
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Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#1

Beitrag von Kessy »

Hallo.

Nach meinem Umzug Anfang 2016 hat sich auch das zuständige Jobcenter geändert und ich kann beim besten Willen nicht mehr nachvollziehen ob jemals ein Profiling stattgefunden hat.

Meine Frage ist nun, ob eine laufende Eingliederungsvereinbarung überhaupt gültig ist und ich mir Entscheidungen, die darauf schließen lassen, dass sich mit meinem beruflichen Hintergrund überhaupt nicht befasst wurde, gefallen lassen muss.

Aktueller Sachverhalt:

Seit 01/2021 gehe ich wieder einer selbstständigen Tätigkeit nach, in 07/2021 habe ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, in der ich mich verpflichte mein Einkommen, im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten zu stabilisieren. Als Unterstützung durch das Jobcenter wurden beraterische Dienstleistungen und die Erarbeitung von Handlungsstrategien vereinbart.

Seitens des Jobcenters passiert nichts, außer der „Androhung“ von Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, wenn ich mein Einkommen nicht endlich stabilisiere.

Ende 01/2022 hatte ich 2 neue Aufträge akquiriert, die allerdings nur mit dem ÖPNV erreichbar waren. Bedingt durch die fehlerhafte Bearbeitung des JCs und die Sanktion eines BG-Mitglieds wurden für 02/2022 über 400,00 € weniger überwiesen. Ich war nicht in der Lage das Fahrgeld aufzubringen, habe die Aufträge verloren und wurde im Nachhinein noch von meiner Vermittlerin darüber belehrt, dass ich als „gestandene Frau“, bei den Auftraggebern hätte antreten bzw. für Fahrgeld hätte sorgen müssen.

Derzeit liegen mir mehrere Auftragsanfragen für die Aufarbeitungen von Rückständen vor. Da Fristen gesetzt sind, (z.B. muss einer der Aufträge für 1 Jahr!!! Finanz- und Lohnbuchhaltung bis zum 31.03.2022 bearbeitet sein) habe ich dem JC mitgeteilt, dass ich zur Unterstützung eine Aushilfe dazu nehmen werde.

Die Anerkennung der Kosten für eine Aushilfe wurde vom JC abgelehnt und, ungeachtet meiner gesundheitlichen Einschränkungen, müsste ich mir anhören „andere Selbstständige arbeiten auch 20 Stunden am Tag. Anscheinend steht irgendwo im SGB "bis der Tod euch scheidet"...

Als Buchhalterin verfüge ich über Bestandskunden, jede zügig und gut abgewickelte Aufarbeitung bringt einen neuen Bestandskunden.
Durch die Ablehnung der Aushilfe wurde nicht nur der Umsatz für die Aufarbeitungen „versemmelt“ sondern auch der Umsatz für die laufende Bearbeitung der Buchhaltungen 2022. Saldiert handelt es sich um über ca. 6.000,00 €. Wenn ich noch die Aufträge von 01/2022 bzw. 02/2022 dazurechne komme ich auf ca. 13.000,00 € entgangener Umsatz...

Gruß, Kessy
Wer glaubt, dass Buchhalter Bücher halten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten !
Olivia
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#2

Beitrag von Olivia »

Kessy hat geschrieben: Mi 23. Mär 2022, 13:36 in 07/2021 habe ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, in der ich mich verpflichte mein Einkommen, im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten zu stabilisieren. Seitens des Jobcenters passiert nichts, außer der „Androhung“ von Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, wenn ich mein Einkommen nicht endlich stabilisiere.
Schwankt denn das Einkommen, oder wird gar keins erzielt? Günstig beim JC ist es, wenn das Einkommen langsam ansteigt von BWZ zu BWZ. Ebenfalls gern gesehen ist es, wenn das Einkommen oberhalb der Schwelle eines Minijobs liegt. Eigenartigerweise zählen für die Arbeitsvermittlung erfahrungsgemäss die vorläufigen Zahlen, die endgültigen Zahlen sind nicht so sehr relevant.
Ich wurde im Nachhinein noch von meiner Vermittlerin darüber belehrt, dass ich als „gestandene Frau“, bei den Auftraggebern hätte antreten bzw. für Fahrgeld hätte sorgen müssen
Das ist eine unzulässige Einmischung in die Betriebsführung.
Die Anerkennung der Kosten für eine Aushilfe wurde vom JC abgelehnt und, ungeachtet meiner gesundheitlichen Einschränkungen, müsste ich mir anhören „andere Selbstständige arbeiten auch 20 Stunden am Tag.
Die gesundheitlichen Einschränkungen führen doch aber genau dazu, dass Du nicht arbeitsfähig bist wie jemand Gesundes. Was genau versteht das Jobcenter daran nicht?
Als Buchhalterin verfüge ich über Bestandskunden, jede zügig und gut abgewickelte Aufarbeitung bringt einen neuen Bestandskunden.
:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Durch die Ablehnung der Aushilfe wurde nicht nur der Umsatz für die Aufarbeitungen „versemmelt“ sondern auch der Umsatz für die laufende Bearbeitung der Buchhaltungen 2022. Saldiert handelt es sich um über ca. 6.000,00 €. Wenn ich noch die Aufträge von 01/2022 bzw. 02/2022 dazurechne komme ich auf ca. 13.000,00 € entgangener Umsatz.
Du solltest das dem Jobcenter genau so mitteilen, und sie sollen dazu Stellung nehmen. Schreib auch, dass Du eine Eingliederungsvereinbarung haben möchtest, so solche Beratungsfehler für die Zukunft vermeidet. Meines Erachtens gehört in die EGV auch mit rein, dass Du nicht vollständig belastbar bist. Daraus wiederum folgt, dass Dich das Jobcenter besser unterstützen muss, bspw. mit einem Zuschuss aus dem Vermittlungsbudget für die Akquise neuer Aufträge.
Knipsibunti
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#3

Beitrag von Knipsibunti »

Du beschreibst das, was Selbständigen im Jobcenter tatsächlich entgegengebracht wird. Es ist schlichte Ignoranz und Umkehrung von Tatsachen mit zum Teil abstrusen Begründungen. Frag Mal. Ich hab irgendwas um die 8 bis 12 Verfahren am Sozialgericht am Laufen, Überblick habe ich längst keinen mehr. Ich reagiere nur noch auf Post, meist vom Anwalt oder vom Gericht. Ich weiß nicht mehr, in welchem Verfahren es um was geht und wer da wie zuständig ist.
Es geht um Leistungskürzungen nach manipulierten vEKSen gleichermaßen mit Rückforderungen in summarisch 5stelliger Höhe aufgrund nicht anerkannter notwendiger Betriebsausgaben (an denen eigentlich kein Zweifel besteht) über eine Maßnahmezuweisung "für Selbständige" mit Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und Anwesenheitspflicht von 8 bis 17 Uhr täglich, die im Eilverfahren vom Sozialgericht weggefegt wurde.

Bei meinem Geschäftspartner wurden knapp 500 Euro aufgrund manipulierter Prognose vorab gekürzt, nur eine beginnende Pandemie (Corona) verhinderte drohende Mietschulden und Obdachlosigkeit, weil das Jobcenter dann wieder voll zahlen musste. Dass bei 500 Euro monatlichen Kürzungen bei prognostizierten 100 Euro Gewinn die Selbständigkeit praktisch komplett ausfällt, weil man bei Betriebsausgaben nicht mehr in Vorauslage gehen kann, da nicht einmal die Kosten für die Miete gedeckt sind, ist logisch. Jedoch nicht für das Jobcenter. Das ist die gleiche Argumentation wie bei Dir Leistungskürzung weit unter das Existenzminimum, Zweckentfremdung von Bruttoeinnahmen (was dazu führt, dass keine Mittel mehr vorhanden sind, Betriebsausgaben zu bestreiten) und damit verbunden der Ausfall von Aufträgen, weil keine Mittel da sind, z. B. wie bei Dir für Fahrtkosten. Bei Dir verschärfend, wenn Du schreibst, dass Du auch noch Kontopfändungen an der Backe hast.

Als Antwort erhält man dann pure Verständnislosigkeit, gepaart mit Ignoranz und Überheblichkeit: "gestandene Frau muss das schließlich können". Dass gestandene Frau ohne Mittel handlungsunfähig ist, begreift SB nicht, ganz egal wie gestanden Frau ist.

Ich verstehe Dich sehr gut.

Dass Du dadurch Auftragsausfälle erleiden musstest, ist belastend. Schließlich wirkt sich das auch negativ auf die Reputation aus: "Die ist unzuverlässig, führt Aufträge nicht aus oder sagt diese kurzfristig ab."

Ich kenne das. Gab es bei mir und meinem Geschäftspartner auch alles schon.

Die Aussage "Andere Selbständige arbeiten auch 20 Stunden am Tag" hätte ich ihr vor den Latz geknallt und gefragt, ob sie denn auch bereit ist, 20 Stunden im Büro zu verbringen, wenn es die Aufgabe erfordert, weil z. B. Anträge termingerecht geprüft und bewilligt werden müssen. Natürlich ohne Bezahlung. Die Frage kann man auch gerne vor dem Arbeitsgericht ausdiskutieren, ob die 20 Stunden tägliche Arbeitszeit für angemessen halten.

Bei Betriebsausgaben frage ich das Jobcenter überhaupt nicht. Denn die lehnen sowieso ab. Abgesehen davon unterstelle ich dem Jobcenter mangelnde Fachkenntnis. Wieso sollst Du einer völlig ahnungslosen Person, die keinerlei Haftung übernimmt, die Entscheidungsgewalt bezüglich Deiner unternehmerischen Entscheidungen übertragen?

Wenn das Jobcenter die Integration in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit anstrebt, dann muss es zuerst ein Profiling vornehmen. Wenn der gesundheitliche Zustand auch Einschränkungen andeutet, muss auch der medizinische Dienst eingeschaltet werden, der untersucht, ob die "angestrebte" Tätigkeit überhaupt gesundheitlich durchgeführt werden kann, oder ob und welche Einschränkungen gelten. Ob Du danach noch vermittlungsfähig bist, steht dann nämlich auf einem anderen Blatt.

Solange das nicht geschehen ist, kann man das Jobcenter darauf festnageln.

Fakt ist:
Du musst Deine selbständige Tätigkeit nicht aufgeben. Das kann das Jobcenter von Dir nicht verlangen und wäre auch ein unzulässiger Eingriff in Deine Grundrechte. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Dich dazu auffordern könnten, dass Du Deine Selbständigkeit aufgeben musst.
Aber das Jobcenter kann Dir Steine bis hin zu Felsbrocken vor die Füße werfen. Diese wegzuräumen kann Dich dann erneut Monate oder gar Jahre aufhalten. Die Frage ist dann, ob man das will bzw. ob man das durchhalten kann. Denn das geht ganz massiv an die Substanz bis hin zum Nervenzusammenbruch, Depressionen, Panikattacken, Schlaflosigkeit und so weiter.
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marsupilami
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#4

Beitrag von marsupilami »

Lässt sich vorher irgendwie abschätzen, dass Du der Aushilfe den zu vereinbarenden Lohn pünktlich zahlen kannst bzw. lässt sich die Aushilfe evtl. auf ein "Verschieben" ein?
Dann den Auftrag annehmen, mit Aushilfe abwickeln - evtl. bei einem "verständigen" Kunden um pünktliche Zahlung bitten.

Und erst hinterher in der aEKS die Kosten für die Aushilfe geltend machen.
Dann ließe sich auch trefflich argumentieren: Schaut auf den Umsatz, schaut auf den Gewinn - war nur möglich mit Aushilfe.
Damit habe ich mein Einkommen "stabilisiert" und meine Hilfebedürftigkeit verringert.

Die Diskussion wird vermutlich vor Gericht landen, aber dort eben mit dem Passus aus der EGV argumentieren:
Einkommen nach den gesundheitlichen Möglichkeiten stabilisieren.
Nach Gesundheit wurde seitens JC nie gefragt geschweige denn überprüft durch MD.


„andere Selbstständige arbeiten auch 20 Stunden am Tag" - ich denke, solche Aussagen werden gerne mal getätigt, wenn man/vrau ohne Begleitung zum Gespräch kommt.
Die Erwiderung sollte sein: das halte ich eine Woche durch, dann bin ich wieder auf komplette Leistungen angewiesen, weil wieder krank, arbeitsunfähig.
Ist es das, was ihr wollt?
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#5

Beitrag von Olivia »

Mal eine Zwischenfrage. Wurde für das P-Konto ein ausreichend hoher Gewerbefreibetrag beim Vollstreckungsgericht eingetragen, so dass das Kontoguthaben bei Zahlungseingängen von Kunden schwanken kann, ohne dass die Gläubiger gleich die Schwankungsreserve abräumen?
Kessy
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#6

Beitrag von Kessy »

@ knipsibunti Ich habe beim JC vorab gefragt um späteren Überraschungen vorzubeugen

@ Marsupilami Verschieben des Aushilfslohns wäre machbar, anerkannt wird er vom JC aber nicht. Der Gesundheitszustand ist seit Jahren bekannt, auch dass ich widerbelebt wurde und im Koma lag

@ olivia schwankende Einnahmen und ein Gewinn sind vorhanden. Nein, der Freibetrag auf dem Konto ist für 2 Personen, mehr nicht. Das ist dem JC bekannt, interessiert die aber nicht. Ich soll Umsatz erwirtschaften, der gepfändet wird.

Das Problem liegt in der 2-er BG. Für 2 Personen reicht der monatliche Gewinn von ca. 700,00 € nicht. Wenn ich meinen "Eigenanteil" berechne und den auch den Freibetrag abziehe bekomme ich ca. 40,00 € vom JC. Zudem kommt sich die Vermittlerin, gemäß ihrer eigenen Aussage, von meinem bereits "sanktionierten BG-Mitglied" verarscht vor.

Gruß, Kessy
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Koelsch
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#7

Beitrag von Koelsch »

Geh mal zu einer Schuldnerberatung und lass Dir helfen, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen. Ansonsten wie schon geschrieben, JC nicht vorher fragen sondern machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#8

Beitrag von Günter »

Wer selbstständig ist, muss lernen selbstständig zu handeln. Es ist dein Geschäft, da hat dir niemand reinzuquatschen, Solange du das nicht begreifst, wirst du immer das Opfer deiner Umwelt und besonders der Sadisten des JC sein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#9

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mi 23. Mär 2022, 16:18 Geh mal zu einer Schuldnerberatung und lass Dir helfen, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen.
Wenn das Konto gewerblich genutzt wird, könnte die TE versuchen, auf dem betrieblichen P-Konto einen erhöhten Pfändungsfreibetrag einrichten zu lassen.

Der Freibetrag sollte z.B. umfassen: notwendige Wareneinkäufe, erwartete Steuerzahlungen, erwartete Rückzahlungen von Corona-Soforthilfe, gewerbliche Versicherungen, Gewerbemieten, betriebliche Leasingraten und Telefon. Daneben kann der Antrag auf den betrieblich erforderlichen Freibetrag eine betriebliche Schwankungsreserve beinhalten. Das bedeutet, dass das geschäftlich genutzte Konto immer genügend Puffer haben muss, damit unter keinen Umständen irgendwelche Rücklastschriften entstehen. Beim Freibetrag für Wareneinkäufe ist zu berücksichtigen, dass Waren oft nicht monatlich, sondern halbjährlich oder jährlich eingekauft werden. Somit muss der Freibetrag entsprechend ein Mehrfaches des monatlichen Durchschnittseinkaufes betragen. Beim Freibetrag sollte auch eine Investitionspauschale mit beantragt werden, damit die TE auch investieren kann, ohne Ratenzahlung zu machen.
Die betrieblich benötigten Aufwendungen (Betriebskosten), wie bspw. Pacht, Personalkosten oder Steuern, können mit den entsprechenden Nachweisen gemäß der Vorschrift der § 850k Abs. 4 ZPO i.v. § 850i ZPO, § 850f Abs. 1 ZPO auf Antrag beim Vollstreckungsgericht bzw. der Vollstreckungsbehörde auf dem Pfändungsschutzkonto pfändungsfrei gestellt werden.

https://www.sido.org/schuldnerberatung/ ... g_was_tun/
Kessy hat geschrieben: Mi 23. Mär 2022, 15:20 Der Gesundheitszustand ist seit Jahren bekannt, auch dass ich widerbelebt wurde und im Koma lag
Und dann behandelt Dich das Jobcenter wie von Dir beschrieben? Da solltest Du aber wirklich mal Widerspruch einlegen.
Kessy
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#10

Beitrag von Kessy »

Hallo.

Ich habe nun einen Telefontermin zum Profiling bekommen. Kann mir bitte jemand vorab sagen, mit welchen Fragen ich rechnen muss?

Gibt es einen § aus dem hervorgeht, dass ich verpflichtet bin als Alleinverdiener "doppelt und dreifach" zu arbeiten, da mein Mann aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelbar ist?

In Zusammenhang mit der EGV habe ich vorrangig Stellenangebote bekommen mit einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden. Zuzüglich der Fahrzeit wäre ich somit 8 Stunden außer Haus und für meine Kunden nicht erreichbar. Da ich aber auch mein Gewerbe weiterführen soll, frage ich mich ob das JC ein schlüssiges Konzept erstellen muss, wie das zeitlich funktionieren soll.

Liebe Grüße, Kessy
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marsupilami
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#11

Beitrag von marsupilami »

telefonisches Profiling:
Dem würde ich nur zustimmen, wenn ich die Fragen vorliegen habe und ich selbst die Antworten auf meinem Bogen eintragen kann.
Heißt: die sollen Dir die Fragen zuschicken.

Du kannst doch so nicht kontrollieren, was der Gesprächspartner in den Bogen und letztendlich in das JC-EDV-System einträgt.
Und ein paar Tage später weißt Du doch nicht mehr, auf welche Frage Du welche Antwort gegeben hast.
Da sind doch Miss(t)verständnisse vorprogrammiert.

Das mindeste, was Du tun solltest: eine "Beistand" zu dem Telefongespräch organisieren und dem JC-Menschen das kundtun.
Telefon bei Dir dann auf laut.
Dann werden die Fragen bei Dir vom Beistand mitnotiert und Deine Antworten ebenfalls.

Warum kann man Dir nicht einen Termin vor Ort geben, Dich allein mit Maske in einen Raum setzten in dem Du in Ruhe den Profiling-Bogen ausfüllen kannst.


Ungefähr sowas:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/arb ... 147232.pdf

Undbedingt wichtig:
Deine Telefon-Nr. und E-Mail sind freiwillige Angaben.

:arge: die haben ja schon Deine Tel.Nr. - sonst gäbe es ja kein telefonisches Profiling.

Könnte natürlich sein, dass Dein JC noch weitere, detaillierte Fragen in der Richtung wie in dem pdf hat.


Es gibt keinen §§, der besagt, wieviel Du arbeiten musst, wieviele Jobs Du durchführen musst, um Dich, Deinen Mann, Deine BG "durchzufüttern".


Rein theoretisch müsste das JC tatsächlich ein solches Konzept erstellen.
Aber die versteifen sich einfach auf die Vermittlung in einen soz.vers.pfl. Job - das ist für sie das einfachste, bedeutet den wenigsten Aufwand.


Mein Rat - kein telefonisches Profiling, darauf bestehen das Tel.Nr. gelöscht wird, ebenso E-Mail.
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Koelsch
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#12

Beitrag von Koelsch »

Dem kann ich mich nur anschliessen
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kleinchaos
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#13

Beitrag von kleinchaos »

Wieviel du arbeitest, entscheidest allein du, unter Berücksichtigung deiner eigenen Gesundheit und der deines Mannes. Wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, benötigt er sicher so manche Hilfe im Alltag. Und die leistest du ihm, in guten wie in schlechten Zeiten, mit oder ohne Pflegestufe.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#14

Beitrag von Günter »

Auf alle Fälle Pflegegrad beantragen. Selbst bei Pflegegrad 0 hat er Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 €, d.h. z.B. 1 x pro Woche eine Haushalthilfe eines Pflegedienstes zum Saugen und Wischen der Wohnung. Das hilft auch ein wenig.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#15

Beitrag von tigerlaw »

Andere Frage: Du lebst mit Deinem Mann in einer 2er-BG? Und Du schreibst von Sanktion? Dann wurde sie also gegen ihn verhängt? Wäre ihm denn das "sanktionierte" Verhalten individuell vorwerfbar? Wenn nein: Widerspruch gegen den Sanktions-VA, oder aber Überprüfungsantrag (Wenn der Vorgang später als 01.01.2021 liegen sollte)!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#16

Beitrag von Kessy »

Hallo.

Vielen Dank für die Antworten und Entschuldigung für die verspätete Rückmeldung.

Mein Termin hat stattgefunden, aber kein Profiling.

Die Sachbearbeiterin hat die Anwesenheit meiner Begleitung (Ehemann - kein Termin bei der SB) genutzt und mit ihm eine Diskussion angefangen, dass seine ärztlichen Unterlagen aus 2017 bzw. 2018 nicht im System gespeichert und somit nicht existent sind und ob in 08/2021 Unterlagen eingereicht wurden oder nicht.

Dann musste der Arbeitsvertrag meines Mannes (ich habe ihn auf 450,00 € Basis eingestellt) vorgelegt werden. Ich bekam eine Belehrung, dass ein Minijob keine Teilzeitbeschäftigung ist und ich das bei meinem Beruf doch wissen müsste. Sie verlangte weder die Lohnabrechnungen noch den Nachweis der Anmeldung bei der Minijobzentrale

Daraufhin hat mein (kurz vor der Explosion stehender) Mann das Zimmer verlassen und der Fokus war komplett auf mich gerichtet.

Die Sachbearbeiterin behauptete, dass ich, gemäß der vEKS aus 04/2022 meinem Mann nur 100,00 - 200,00 € bezahlen könne. Mein Einwand, dass die Zahlen der vEKS veraltet sind und ich eine Übersicht mit aktuellen Aufträgen/Umsätzen eingereicht habe, hat sie nicht interessiert.

Meine aktuellen Forderungen (über 4.000,00 €) wurden mit "ihre Kunden bezahlen Sie sowieso nicht" kommentiert. Mein Einwand, dass es sich um langjährige Kunden bzw. um Rechnungen handelt, die erst einige Tage alt sind, wurde "überhört".

Dann ging es wieder um den Minijob. Die Sachbearbeiterin behauptete, ich hätte mich nicht an die Vereinbarung gehalten keinen Minijobber einzustellen. Somit wird, aus einer telefonischen Anfrage von mir, nach Monaten eine Vereinbarung konstruiert.

Als ich mir dann noch anhören musste, dass der Minijob bei meinem Mann als Einkommen angerechnet wird, bei mir aber nicht als Kosten, habe ich der Sachbearbeiterin gesagt, dass das Gespräch beendet ist und den Raum verlassen.

Zusammenfassend werden „falsche Informationen“ in Umlauf gebracht und meine Kompetenz aus über 40 Berufsjahren angezweifelt und meinen Kunden der Leistungskreditbetrug unterstellt.

Ob es sich um Lügen oder Nichtwissen der Sachbearbeiterin handelt, spielt keine Rolle. So eine Person sollte, meiner Meinung nach, keine Selbstständigen betreuen.

Gruß, Kessy
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#17

Beitrag von Koelsch »

Schwacher Trost - solche SB's muss man leider nicht mit der Lupe suchen. Null Ahnung, aber davon reichlich.
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marsupilami
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#18

Beitrag von marsupilami »

Für mich wäre die Konsequenz:
Alles nur noch schriftlich.

Und wenn zum Termin geladen wird, auf alle Vorhaltungen und Fragen nur antworten:
Formulieren sie das bitte schriftlich, schicken mir das zu, ich werde mir das durchlesen und gegebenenfalls beantworten.


Ansonsten wäre da noch die gute alte Akteneinsicht, schauen was da steht - auch im "System" - und gegebenenfalls Korrektur verlangen.
Auch diese Akteneinsicht nur in Begleitung.
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#19

Beitrag von HarzerUrvieh »

Mein letzter, persönlicher Kontakt zu "Sachbearbeitern" ist nun etwas über drei Jahre her. Aber manchmal muss ich mir die "Aufzeichnungen" von damals anhören, um wieder fett grinsen zu können. Was haben diese SBs für einen Schwachsinn von sich gegeben. :lachen:

In der Situation selbst ist das absolut nicht witzig. Ich kann es sehr gut nachvollziehen, dass man als betroffenes Paar kurz vor einer Explosion bzw. dem Zusammenbruch ist. Das, was Du gerade beschrieben hast, scheint ein Standard-Prozedere in JCs zu sein. Ich hoffe für euch, ihr könnt euch darauf einstellen und lasst euch nicht zu sehr davon runterziehen.

:Daumen: dafür, dass es wieder besser wird!
Viel Erfolg!

P.S.: schon mal daran gedacht, dass Dein Mann vielleicht bei einem Kunden, Lieferanten oder Bekannten von Dir/euch angestellt wird und der neue Arbeitgeber Dir die Leistungen Deines Mannes in Rechnung stellt? Kommt, je nach Gestaltung, finanziell auf´s gleiche raus (betrieblich) ändert aber die Verhältnisse (JC), oder?
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#20

Beitrag von Kessy »

Zu dem Termin ist im System hinterlegt: Frau "Kessy" ist selbstständig und hat ihren Mann eingestellt.
Sollte es nochmals zu einem Termin kommen, nehme ich ein Diktiergerät mit.
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#21

Beitrag von Günter »

Wenn du die Zeit hast, solltest du ein Gedächtnisprotokoll fertigen, den darin erwähnten Punkten sachlich sauber widersprechen und Akteneinsicht verlangen, da du den Verdacht hast, die Einträge im System entsprechen nicht der Wirklichkeit (auf gut deutsch die SB ist ein verlogenes Subjekt). Kopie an die Geschäftsführung.

Und dann die Anfrage, du hättest gerne die Begründung mit dem Nachweis der einschlägige §§§, die es dem JC gestatten in deine Geschäftsführung einzugreifen und dir verbieten Personal einzustellen, wenn du die anfallenden Arbeiten nicht mehr alleine bewältigen kannst. Auch Selbstständige können nicht mehr als 24 Std am Tag arbeiten, gewisse Ruhe- und Essenszeiten sollten auch eingehalten werden.

Schreib das sachlich, aber mit einer gewissen Portion erkennbaren Sarkasmus.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#22

Beitrag von HarzerUrvieh »

Kessy hat geschrieben: Do 14. Jul 2022, 13:39 ... Diktiergerät ...
Nur mit schriftlicher Erlaubnis der Gesprächsteilnehmer einsetzen oder sich dessen bewusst sein, dass man vom rechten Weg abgekommen ist ;-)
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#23

Beitrag von Koelsch »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 14. Jul 2022, 13:51
Kessy hat geschrieben: Do 14. Jul 2022, 13:39 ... Diktiergerät ...
Nur mit schriftlicher Erlaubnis der Gesprächsteilnehmer einsetzen oder sich dessen bewusst sein, dass man vom rechten Weg abgekommen ist ;-)
Block und Kuli gleichzeitig und laut und deutlich fragen: Haben Sie etwas dagegen, wenn ich unser Gespräch aufzeichne?" :unschuld: :unschuld:
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#24

Beitrag von Kessy »

Vielen Dank für eure Antworten. Ich melde mich später noch mal, ich muss jetzt weiter arbeiten
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Re: Eingliederungsvereinbarung / Profiling

#25

Beitrag von Olivia »

Kessy hat geschrieben: Do 14. Jul 2022, 13:04 Zusammenfassend wird [...] meine Kompetenz aus über 40 Berufsjahren angezweifelt
Nächster Schritt vom JC könnte die Zuweisung in eine Massnahme 60+ für Selbständige sein. Schon mal drauf vorbereiten.
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