Hallo zusammen,
wieder habe ich eine Frage, die ihr bestimmt beantworten könnt.
Ich habe, vor dem Leistungsbezug meine betriebliche Kreditkarte, u.a. für private Einkäufe (Lebensunterhalt) eingesetzt. Die Verrechnung erfolgte im Leistungsbezug. Der Kreditkartenanbieter zog den Betrag von meinem betrieblichen Girokonto ein.
Wie werden die "privaten Ausgaben" nun behandelt? Ist das die Tilgung eines Kredits? Muss diese Tilgung aus dem verfügbaren Geld für den Lebensunterhalt beglichen werden? Oder, ist das Umwandlung von Vermögen (gewesen)?
Ich habe gerade einen argumentativen Knoten im Knopf...
Kreditkarten-Einkäufe vor Leistungsbezug
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Kreditkarten-Einkäufe vor Leistungsbezug
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.