Kessy hat geschrieben: ↑Do 14. Jul 2022, 13:04
Zusammenfassend wird [...] meine Kompetenz aus über 40 Berufsjahren angezweifelt
Nächster Schritt vom JC könnte die Zuweisung in eine Massnahme 60+ für Selbständige sein. Schon mal drauf vorbereiten.
Lieber die Energie in das eigene Unternehmen investieren. Sich bereits vorher über alle Unwegbarkeiten Gedanken zu machen, lähmt.
Wer 40 Jahre +x Berufserfahrung hat, kommt mit überraschenden "Ankündigungen" i.d.R. ganz gut zurecht. ;-)
Wenn eine Massnahme angekündigt ist, kann das Forum u.a. immer noch rechtzeitig unterstützend informieren.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Du hast exakt die Erfahrung gemacht, die ich auch gemacht habe.
Die Aussage, dass das Einkommen bei Deinem Mann voll angerechnet wird, bei Dir aber als Betriebsausgabe nicht angerechnet wird, dürfte rechtswidrig sein. Hiermit begünstigt sich das Jobcenter doppelt und das kann nicht zulässig sein.
Gleiches Thema habe ich hier auch derzeit in gleich mehreren Klageverfahren: Betriebliche Ausgaben werden mir nicht anerkannt (erhöhe Gewinn), bei meinem geschäftlichen Partner werden die Zahlungen an ihn von mir jedoch voll angerechnet (erhöht ebenfalls Gewinn).
Eigentlich ist bereits der Versuch ein Fall für den Staatsanwalt, aber gegen das eigene Regime wird ja in Deutschland nicht ermittelt (meine Erfahrung).
Ich wünsch viel Glück, Durchhaltekraft und drücke die Daumen. Zur Not müssen eben die Gerichte bemüht werden, aber leider ist ein fachkundiger Richter heutzutage auch Glückssache.